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Steam: Weiterverkauf digitaler Spiele in Frankreich erlaubt

Gemäß dem Urteil des französischen Gerichts, Pariser Tribunal de Grande Instance, muss Valve den Wiederverkauf von Spielen auf Steam erlauben

Valve, Steam-Publisher und größte Videospielplattform auf dem Markt, wurde bereits im Jahr 2015 von der französischen Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir verklagt. Diese vertritt die Auffassung, es verstieße gegen das Recht der Konsumenten, gekaufte Spiele nicht weiterveräußern zu dürfen. Am 17. September urteilte das Pariser Tribunal de Grande Instance, ein französisches Zivilgericht, zu diesem Sachverhalt. Das Gericht sprach sich dafür aus, dass EU-Kunden Spiele, die sie auf Steam erworben haben, weiterverkaufen dürfen. Die aktuellen Nutzungsbedingungen auf Steam, die einen Weiterverkauf der Spiele nicht vorsehen, würden demnach gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Valve will gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen, berichtet die News-Plattform kotaku.

David kämpft gegen Goliath für mehr Verbraucherschutz

Damit hat der Verein UFC-Que Choisir zunächst einen großen Sieg gegen Valve errungen. Der Verband hat mit dem Urteil die Aufhebung mehrerer Klauseln erreicht. Einschließlich derjenigen, die den Weiterverkauf digitaler Spiele bei Steam untersagen. Schlägt die Berufung von Valve fehl, hat diese Entscheidung Auswirkungen nicht nur auf Frankreich, sondern auf die gesamte Europäische Union. Insbesondere befand das Gericht das Argument von Valve nicht überzeugend, dass Steam ein Vermittlungsdienst für Abos sei und die gekauften Spiele darunter fallen sollen.

steam logoSteam: 3.000 EUR Strafe täglich für Valve

Außerdem stimmte das Gericht auch in anderen Streitpunkten UFC-Que Choisir zu. Die Verbraucherorganisation kritisierte u.a., dass bei Verlassen der Plattform Nutzern Währungseinheiten im Steam-Wallet verloren gingen. Diese sind jetzt laut Gerichtsbeschluss an die Kunden auszuzahlen. Zudem steht Valve ab sofort in der Verantwortung für Schäden aufkommen, die User treffen. Für entsprechende Anpassungen der Nutzungsbedingungen gemäß dem Urteil verbleibt Valve ein Monat Zeit. Bei Überschreiten des Termins zahlt Valve bis zu sechs Monate lang täglich bis zu 3.000 Euro Strafe.

UFC Que Choisir SteamDie Interactive Software Federation of Europe (ISFE) kritisiert das Urteil. Demnach stünde der Beschluss im Widerspruch zum geltenden EU-Recht und sollte daher im Berufungsverfahren aufgehoben werden. Simon Little, CEO der ISFE, führt dazu aus:

„Dieses französische Urteil steht im Widerspruch zum geltenden EU-Recht, das die Notwendigkeit anerkennt, digitale Downloads vor der einfachen Reproduktion im Internet zu schützen. Diese Entscheidung würde nicht nur den Softwareentwicklern schaden, die Investitionen in die Entwicklung, Produktion und Veröffentlichung von Videospielen leisten, sondern auch die gesamte Produktion des digitalen Unterhaltungssektors in Europa drastisch negativ beeinflussen. Wenn die europäischen Urheber ihre Investitionen und ihr geistiges Eigentum nicht schützen können, sind die Auswirkungen auf die Industrie und die Verbraucher verheerend.“

Nach dem EU-Urheberrecht gilt der „Erschöpfungsgrundsatz“, der für physische Güter gilt und das Recht des Urhebers auf Verbreitung nach dem ersten Verkauf auslöscht, nicht für digitale Güter. Demnach unterliegt bei digitalen Produkten und Streaming-Diensten jede Nutzung der Genehmigung des Rechteinhabers. Das Urheberrecht erlischt nicht mit dem ersten Verkauf – wie bei physischen Gütern.

Beitragsbild Fredrick Tendong, thx! (unsplash licence)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.