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music.163.com - alles geregelt, auch die Rechte?

music.163.com: Sony Music Entertainment dementiert Zusammenarbeit

music.163.com: Die Songs der Künstler, die bei Sony Music unterschrieben haben, dürfen hierzulande nicht als Stream oder kostenloses MP3 angeboten werden.

Ist das Angebot von music.163.com legal? Zumindest die Songs der Künstler, die bei Sony Music unterschrieben haben, dürfen in Deutschland nicht von music.163.com angeboten werden – nicht als Stream, und erst recht nicht als kostenloser Download. Die Sony Music Entertainment Germany GmbH gab auf unsere Anfrage bekannt, dass es keinen Zusammenhang mit der Streaming-Webseite Music.163.com gibt. Im Gegenteil: Der Sachverhalt soll zur Prüfung an die eigene Rechtsabteilung übergeben werden.

music.163.com – alles geregelt, auch die Rechte?

Wir haben mit Absicht bei einem der „Big Three“, der deutschen Tochtergesellschaft des Major-Labels Sony Music, nachgefragt. Im konkreten Fall geht es um Material der Alternative-Metal Band Tool, die bei Zomba (Sony Music) unter Vertrag ist. Von Tool werden weder bei iTunes noch bei Amazon digitale Downloads verkauft, erhältlich sind lediglich die haptischen Schallplatten, CDs etc. Da war es umso auffälliger, dass ihre Werke kostenlos bei music.163.com sowohl als Stream, als auch als MP3 verfügbar sind. Der Mainzer Rechtsanwalt Tobias Röttger hatte uns auf die Eigenheiten des Musikvertriebs von Tool hingewiesen, weil er seit Jahren ein bekennender Fan dieser Band ist. Röttger wurde immer wieder von seinen Lesern gefragt, wie es denn sein kann, dass ein anerkannter chinesischer Konzern mit mehr als 10.000 Mitarbeitern für derart massive Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sein soll.

Das börsennotierte (NASDAQ) Unternehmen NetEase Inc. aus China bietet Musikstücke von Tool bei music.163.com ohne Bezahlung zum Download an, sofern man die Software für Mac OS X oder Windows heruntergeladen und installiert hat. Wir haben bereits im Mai durchdekliniert, ob hierzulande die Nutzung von music.163.com strafbar sein könnte. Um Klarheit zu bekommen, haben wir bei Frau Beute (Junior Manager Corporate Communications GSA) von der Münchener Niederlassung nachgefragt. Sie antwortete kurze Zeit nach unserem Telefonat per E-Mail auf unsere Anfrage.

Eine Angelegenheit für die Rechtsabteilung

Die Antwort ist so kurz wie eindeutig:

„Sony Music Entertainment Germany GmbH und die von Ihnen genannte Webseite stehen nicht in Zusammenhang. Wir werden den Sachverhalt zur Prüfung an unsere Rechtsabteilung geben.“

Ergänzung: Um es nochmals klar auszudrücken. Wir sind von Anfang an nicht von einer Zusammenarbeit zwischen dem illegalen chinesischen Musikportal music.163.com und Sony Music ausgegangen. Warum sollte ein Plattenlabel auf die Idee kommen, all seine Werke zu verschenken? Von etwas auszugehen, weil es offensichtlich ist, oder sich eine Annahme offiziell bestätigen zu lassen, sind aber dennoch zwei Paar Schuhe.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.