Malaysia kehrt die Unschuldsvermutung um und verhängt bis zu 20 Jahre Gefängnis für Anbieter von Streaming-Webseiten und ihren Partnern.
Kürzlich verabschiedete das Repräsentantenhaus von Malaysia eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes aus dem Jahr 1987. Demnach ahndet man künftig das Angebot von illegalem Streaming mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen. Oder alternativ mit beidem, wie die Kollegen vom Register höchst süffisant angemerkt haben.
Malaysia kehrt Unschuldsvermutung auf den Kopf
Denjenigen, die Urheberrechtsverletzungen begünstigen, drohen laut dem Gesetz 332 Geldstrafen in Höhe von mindestens 2.000 Euro bis maximal 45.000 Euro. Möglich sind auch Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren Gefängnis oder eine Kombination aus beidem. Dabei spielt es keine Rolle, ob man an der Herstellung, dem Import, der Bereitstellung, der Werbung oder dem Vertrieb der illegalen Streaming-Technologie beteiligt war.
Unter die neue Rechtsprechung fallen in Malaysia künftig auch die Hersteller von Streaming-Programmen wie Kodi. Oder von Smartphone Apps, die für den rechtswidrigen Konsum von Filmen und TV-Serien gedacht sind.
Nicht nur Download-Anbieter im Fokus
Zuvor konzentrierte sich das Gesetz alleine auf die strafrechtliche Verfolgung der Anbieter der Downloads und der Verkäufer der Warez per DVD etc. Zudem kehrte man die Unschuldsvermutung in Malaysia komplett um. Man geht schlichtweg davon aus, dass alle jetzigen oder ehemaligen Geschäftspartner des Täters schuldig sind, bis sie ihre Unschuld vor Gericht beweisen konnten.
Sofern der Angeklagte nicht beweisen kann, dass „die Straftat ohne ihre Zustimmung oder Duldung begangen wurde und die betreffende Person alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um die Straftat zu verhindern, gelten die mit ihr verbundenen Personen als der Straftat schuldig und können streng belangt werden“. So auch reguläre Mitarbeiter eines Unternehmens und alle Geschäftspartner, die der Geschäftsleitung in irgendeiner Form assistiert haben.
Gesetz ungenau formuliert
In Malaysia wird man sich künftig als Admin nicht mehr so einfach hinter einer komplexen Unternehmensstruktur verstecken können. Allerdings hat man das Gesetz sehr ungenau definiert, was die von der Regierung angestrebte Strafverfolgung erschweren wird.
Wie TorrentFreak berichtet, hatte zuvor die Regierung von Malaysia dem US-Handelsministerium (USPTO) mitgeteilt, dass man den Zugang zu illegalen Streams im eigenen Land stark erschweren will. Immerhin habe sich illegale Konkurrenz zu einem „ernsthaften Problem“ im Land entwickelt, teilte man dem USPTO mit. Das Gleiche galt schon 2020 für die grassierende E-Book-Piraterie im Land.
Wer sich für die Details interessiert, die Einzelheiten der Änderungen kann man in diesem PDF-Dokument nachlesen.
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