LG Stuttgart
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LG Stuttgart verhandelt wegen Geldfälschung und Computerbetrug

Geldfälschung, gewerbsmäßiger Betrug und Computerbetrug wird einem 27-Jährigem Angeklagten vom LG Stuttgart zur last gelegt.

Das LG Stuttgart befasst sich aktuell mit einem Fall von Geldfälschung, gewerbsmäßigem Betrug und Computerbetrug. Einem 27-Jährigem aus Welzheim wird vorgeworfen, sich im Darknet Identitäten samt Kontodaten verschafft zu haben. Diese missbrauchte er für Warenbestellungen. Zudem kaufte er im Darknet gefälschte 50-Euro-Scheine und brachte sie in Umlauf. Der 27-Jährige befindet sich seit Juni in Untersuchungshaft, berichten die Stuttgarter-Nachrichten.

Darknet-Aktivitäten führten zu verschiedenen Betrugsdelikten

Allein schon die Tatsache, dass die Staatsanwältin am ersten Verhandlungstag ca. zwei Stunden dafür brauchte, die Straftaten zu verlesen, zeugt von einem hohen Maß an krimineller Energie des Angeklagten. So soll er zwischen den Jahren 2014 und 2018 im Internet in ca. 250 Fällen auf im Darknet besorgte Namen und den dazu gehörigen Kontodaten auf fremde Rechnung Waren bestellt haben. Insofern die Geschädigten die Bestellungen nicht rechtzeitig bemerkten und noch stornieren konnten, holte er die Waren mit gleichfalls gefälschten Identitäten an Packstationen im Rems-Murr-Kreis (bei Waiblingen / Baden-Württemberg) ab. Der geschätzte entstandene Schaden aus diesen Aktionen beträgt zwischen 40.000 und 50.000 Euro. Scheinbar wahllos kaufte er von „Dutzenden Spielkonsolen und Computerbestandteilen über hochwertige Kopfhörer bis hin zu Kosmetika und Kleidung“ alles ein, was sich gerade bot.

Angeklagter brachte „falsche 5oer“ in Umlauf

Falschgeld LG STuttgart

Desweiteren wirft das LG Stuttgart dem Angeklagten vor, seit Herbst 2016 ca. 132 gefälschte 50-Euro-Scheine im Darknet gekauft und in Umlauf gebracht zu haben. Da die Scheine offenbar eine sehr gute Qualität hatten, blieb der Betrug zunächst bei getätigten Einkäufen unbemerkt. Man bemerkte erst bei Bankeinzahlung, dass es sich offensichtlich um Falschgeld handelt. Der 27-Jährige gab an, für einen Teil des Geldes unter falschem Namen bei eBay ein Smartphone für 950 Euro sowie Computerteile für 850 Euro erworben zu haben. Zudem kaufte er in einem Göppinger Asia-Laden für drei Euro ein. Er legte auch hier einen gefälschten 50 Euro Schein zur Bezahlung hin. Den Rest von 47 Euro steckte er dann an echtem Geld ein.

Ermittler fanden Falschgeld bei Hausdurchsuchung

Bei der Durchsuchung seines Zimmers im Elternhaus, die eigentlich anlässlich des gewerbsmäßigen Betrugs stattfand, entdeckten die Ermittler eine Spur, die zudem auf die Falschgelddelikte hindeutete und den 27-Jährigen auch diesbezüglich überführte. Sie fanden einen im Schreibtisch aufbewahrten Falschgeldschein. Dieser trug eine, der Polizei schon bekannte, immer gleiche Nummer einer Falschgeldserie. Der Angeklagte bewahrte den Schein aus sentimentalen Gründen „zur Erinnerung“ auf. Denn er erinnerte ihn an einen Coup, den er mit einem bereits verurteilten Freund gemeinsam ausführte.

LG Stuttgart bescheinigte dem Angeklagten Sachkunde und viel kriminelle Energie

Gemäß Einschätzung des LG Stuttgart handelt es sich bei dem Fall um ein hohes „Ausmaß an krimineller Energie und Expertise“, das der Angeklagte an den Tag legte. Er selbst gab allerdings an, sich bei allem „wahrscheinlich gar nichts“ gedacht zu haben. Das ließ natürlich Raum für erhebliche Zweifel. Die Vorsitzende Richterin brachte das auch deutlich zum Ausdruck: „Sie scheinen sich der Dimensionen der Sache noch immer nicht bewusst zu sein. Allein für die Falschgelddelikte sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor.“

Falschgeld

Angeklagter zeigt sich vor LG Stuttgart realitätsfern

Der Angeklagte versicherte daraufhin, sich durch die Haft gebessert zu haben. Er gab an, nach seiner Entlassung, in einem neuen Job als Vermögensberater, mit vollen Einsatz durchstarten zu wollen.  „Mein Arbeitgeber weiß, dass ich ein guter Mensch bin“, gab er an. Nach Ansicht des LG Stuttgart spiegeln solche Aussagen keinerlei Bezug zur Realität wider. „Wenn ich als Kunde einen verurteilter Betrüger als Finanzberater bekäme, stünde ich beim Firmenvorstand auf dem Parkett“, stellte das LG Stuttgart fest.

Foto anaterate, thx!

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.