Julian Assange
Julian Assange
Bildquelle: sharafmaksumov

Julian Assange: Britische Justiz entscheidet für US-Auslieferung

Die US-Regierung gewinnt ihre Berufung nach einem Urteil zu Gunsten von Julian Assange noch am Anfang des Jahres.

Der Londoner High Court hat eine frühere Entscheidung aufgehoben, wonach man Wikileaks-Gründer Julian Assange aufgrund psychischer Bedenken nicht an die USA ausliefern wollte. Die aktuelle Entscheidung öffnet die Tür für Assanges Auslieferung an die USA, wo er wegen Spionage wegen der Veröffentlichung von Regierungsdokumenten durch Wikileaks angeklagt werden könnte. Ob er allerdings tatsächlich auch an die USA ausgeliefert wird, ist damit jedoch noch nicht entschieden, berichtet Associated Press.

Noch im Januar beschloss ein britisches Gericht, dass man Assange nicht an die USA ausgeliefern werde. Richterin Vanessa Baraitser verwies in der Entscheidung unter anderem auf seine verminderte psychische Gesundheit und sein Selbstmordrisiko. Auch sehe sie in einer Isolationshaft in den USA ein „bedrückendes“ Argument gegen die Auslieferung. Sie urteilte:

„Der Gesamteindruck ist der eines depressiven und manchmal verzweifelten Mannes, der echte Angst um seine Zukunft hat. Aus all diesen Gründen halte ich das Selbstmordrisiko von Herrn Assange im Falle eines Auslieferungsbefehls für erheblich.“

Staatsanwälte der Vereinigten Staaten machten Zusicherungen zur Berufungsverhandlung

Julian Assange, Wikileaks

Während der am 27. Oktober beginnenden Berufungsverhandlung argumentierten dabei die Staatsanwälte der Vereinigten Staaten, sie hätten zugesichert, dass Herr Assange nicht in strikte Isolationshaft käme. Zudem könne er seine Strafe in Australien, seinem Heimatland, absitzen. Ferner sagten sie zu, dass er eine klinische und psychologische Behandlung erhalte und nicht im Hochsicherheitsgefängnis ADX Florence untergebracht würde.

Des Weiteren wiesen die Anwälte darauf hin, dass die Gesundheitsprobleme des 50-jährigen Assange nicht so schwerwiegend seien, wie dessen Anwaltsteam bei der ersten Anhörung über die Auslieferung behauptet hätten.

James Lewis QC teilte dem Gericht mit, dass Assanges Psychiater im vorangegangenen Verfahren Assanges Beziehung zu Stella Moris nicht offengelegt habe. So hätte der Gutachter verschwiegen, dass er nach seiner Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London mit seiner Verlobten Stella Morris zwei Söhne gezeugt habe. Die Verantwortung für seine Kinder würde das Suizidrisiko mutmaßlich reduzieren.

Berufungsgericht billigt Julian Assange Auslieferung

Aktuell hat der Londoner High Court die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für Julian Assange gekippt. Dies teilte Richter Timothy Holroyde mit. Die Richter, unter der Führung des Lord Chief Justice Ian Burnett, haben sich damit auf die Seite der US-Behörden gestellt. Sie meinten, dass die Zusicherungen der Staatsanwälte der Vereinigten Staaten ausreichen würden, um eine menschenwürdige Behandlung Assanges zu garantieren. Der Fall werde nun an das erstinstanzliche Gericht, das Westminster Magistrates Court, zurückverwiesen. Richter Holroyde erteilte ferner die Weisung, die endgültige Entscheidung über die Auslieferung der Innenministerin Priti Patel zu überlassen.

Julian Assange, Wikileaks

Jedoch besteht auch für Julian Assange immerhin noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Assanges Verlobte Stella Moris nannte die Entscheidung einen „schweren Justizirrtum“ und gab bereits bekannt, Assanges Anwälte würden beim Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs Berufung einlegen. Der Rechtsstreit wird demgemäß mit ziemlicher Sicherheit vor dem Supreme Court landen, wobei der Europäische Gerichtshof als das letzte Mittel bleibt.

Die Chefredakteurin von WikiLeaks, Kristinn Hrafnsson, sagte in einer Erklärung:

„Julians Leben ist erneut ernsthaft bedroht, ebenso wie das Recht von Journalisten, Material zu veröffentlichen, das Regierungen und Unternehmen als unbequem empfinden“.

Sowohl Reporter ohne Grenzen, als auch Amnesty International haben die USA aufgefordert, die Anklage gegen Assange fallen zu lassen, da Assanges Arbeit legitimer Journalismus sei. Amnesty International führt dazu aus;

„Julian Assanges Veröffentlichung offengelegter Dokumente im Rahmen seiner Arbeit mit Wikileaks sollte nicht strafbar sein. Diese Aktivität spiegelt ein Verhalten wider, das investigative Journalisten regelmäßig in ihrer beruflichen Funktion durchführen. Die strafrechtliche Verfolgung von Julian Assange wegen dieser Anklagen könnte eine abschreckende Wirkung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung haben. Es könnte infolge dazu führen, dass sich Journalisten aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung selbst zensieren.“

Bei Auslieferung in die USA droht Assange lebenslange Haft

Im Falle einer Auslieferung, könnte der 50-jährige Julian Assange vor ein US-Gericht gestellt werden. Er sieht sich dem Vorwurf der US-Justiz ausgesetzt, eine Vielzahl geheimer Dokumente geleakt zu haben. Man wirft ihm vor, er hätte der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. In den USA droht ihm dementsprechend ein Strafverfahren.

Video: #Assange KISS MY ASSange, Biden!

Gemäß dem Antispionagegesetz von 1917 würde das, bei einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten, in einer lebenslangen Haftstrafe müden. Nach aktuellem Stand kommen 175 Jahre zusammen. Julian Assange dementiert die Vorwürfe allerdings. Durch die Wikileaks-Enthüllungen hat man auch Kriegsverbrechen durch amerikanische Soldaten aufgedeckt.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.