Julian Assange: britische Justiz entscheidet zugunsten der US-Auslieferung

Kommentare zu folgendem Beitrag: Julian Assange: britische Justiz entscheidet zugunsten der US-Auslieferung

Eine grauenvolle Entwicklung. Zudem sollten nicht dubiose Gesundheits- oder Selbstmordrisiken über eine Auslieferung entscheiden, sondern das Recht auf Information und freie Presse.

Fragwürdig finde ich auch diesen Satz:

Der Rechtsstreit wird demgemäß mit ziemlicher Sicherheit vor dem Supreme Court landen, wobei der Europäische Gerichtshof als das letzte Mittel bleibt.

Der EU-Gerichtshof ist meines Wissen nur für EU-Mitgliedsstaaten zuständig. Wenn überhaupt könnte man sich noch an die UN und deren zuständige Gerichte wenden.

Zählt da nicht der Zeitpunkt der Anklage?? Da war GB doch noch längere Zeit Mietglied in der EU… :thinking:

Kann sein. Nur erstens: welche zählt, die erste, die Revision? Zudem stelle ich mir die Durchsetzung des Rechts kompliziert vor.

Die US-Regierung hatte versichert, dass Assange nicht in Einzelhaft genommen und nicht ein Hochsicherheitsgefängnis eingewiesen werde. Zudem hatten sie in Aussicht gestellt, dass Assange eine mögliche Haftstrafe auch in Australien verbüßen könne. Damit seien die von der Vorinstanz befürchteten Risiken für die Gesundheit des Beschuldigten ausgeschlossen, meint der Richter des High Court. Er gehe davon aus, dass die Vorinstanz angesichts dieser Versicherungen anders geurteilt hätte.

Zur Stunde ist noch offen, wie das Verfahren weitergeht. Eine erneute Berufung der Anwälte von Assange vor dem britischen Supreme Court steht im Raum. Der vorsitzende Richter hat laut der BBC bereits angedeutet, dass eine erneute Berufung möglich sei. Nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel kann auch noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen werden.

Wenn also jetzt keine erneute Berufung beim britischen High Court eingereicht wird bzw. diese würde erneut verloren, würde das Verfahren wieder zurück an die zuvorige Instanz verwiesen werden und die brit. Innenministerin müsste die Auslieferung einleiten.

Um dem zu entgehen, würde dann Assanges Anwältin / Freundin halt jetzt wieder in Berufung gehen - sind alle Instanzen in GB ausgeschöpft, kann dann der EGMR angerufen werden…

Der ist es nämlich gar nicht!! Sondern der EGMR = Europäische Gerichtshof für Menschenrechte!

Wer kann EGMR anrufen?

Jede natürliche Person, nichtstaatliche Organisation oder Personengruppe kann den EGMR mit der Behauptung anrufen, eine Vertragspartei (Staat) habe ihre Rechte nach der Konvention und deren Protokolle verletzt. Dabei spielen Örtlichkeiten oder Nationalitäten keine Rolle! Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend.

Wie unterscheiden sich EGMR und EuGH ? … Als Organ der EMRK ist der EGMR in Strassburg für die Klagen aus sämtlichen 47 Mitgliedstaaten des Europarats (und damit aus fast allen europäischen Ländern) zuständig. Der EuGH in Luxemburg ist hingegen nur für die Mitgliedstaaten der EU zuständig.

Falls es jemand noch nicht begriffen hat, in diesem „Fall“ zählt der Wille des Imperiums. Sonst nichts. Weder internationales noch nationales Recht, Faustrecht wird durchgesetzt. Überflüssigerweise erinnere ich mal daran, was wohl auf dem Internationalen Parkett geboten wäre, würde Russland, China oder der Iran eine derart krumme Tour fahren. Nicht, dass ich diese Regimes irgendwo gutheissen möchte. Im Gegenteil. Wenn wir dergleichen Menschenrechtsverletzungen und offensichtliche Erosion jeglichen Rechts geschehen lassen, bewegen wir uns schneller, als wir glauben, auf genau solche Zustände zu.

Vielen Dank für diese top aktuelle Neuigkeit!
Aber hat das nun irgend eine nähere, nachvollziehbare Begründung, dass du mich deshalb pers. anschreibst??

53_98747f211906956da95c88270ce6b314

Mag sein, im Artikel steht das dann auf jeden Fall falsch drin. Oder geht das Schreiben von Artikeln nun so, dass man „der Bundeskanzler von Deutschland hat gesagt“ schreibt und eigentlich einen Minister gemeint hat? Halt irgendwas mit Regierung in Deutschland? :wink:

Der EGMR ist auch eine schwierige Institution. Einerseits sind die Mitgliedsstaaten eigentlich dazu verpflichtet die Konventionen in ihrem Land bereits rechtlich anzuwenden. Es dürfte daher keinen Grund geben, den EGMR überhaupt anzurufen. Außer eben, man klagt im Grunde gegen das Mitgliedsland und nicht in der eigenen Sache, sondern wegen der Verletzung der Konvention. Zudem hätte das Verfahren am EGMR keine aufschiebende Wirkung auf die Auslieferung von Assange. Der EGMR kann lediglich empfehlen, das nicht zu tun. Und wenn die USA Assange einmal haben, kann das EGMR sich gerne Jahre mit dem Thema beschäftigen, es wird meiner Einschätzung nach nichts mehr ändern. Und wenn nach mindestens drei Jahren endlich ein Urteil gefällt wird, kann es durchaus so lauten: hättet ihr nicht ausliefern dürfen, beim nächsten Mal bitte darauf achten!

Und wie ebenfalls gesagt, die USA können garantieren was sie wollen. Hier geht es für mich um die Frage, wie wir mit Journalismus als ach so aufgeklärte Länder umgehen wollen. Im Kleinen ruft der Intendant eines Senders des ÖR einen politischen Kabarettisten zurück, weil der in seiner nächsten Sendung Unions-Politiker entlarven will, die dem Intendanten nahe stehen. Im Großen geht es um Leben und Freiheit des Journalisten.

Ich bin gespannt, wie das weitergeht und hoffe, dass der öffentliche Druck sich über die Jahre nicht leergelaufen hat.

1 „Gefällt mir“

Am gleichen High Court ein zweites Mal in Berufung zu gehen, halte ich für ziemlich sinnfrei! Dann würde als letztes Mittel für beide Seiten nur der Verweis an die vorige Instanz bleiben. Dazu sagte der High Court Richter aber nach dem Urteil zu, dass er der Meinung ist, wenn die Zugeständnisse der USA schon früher gemacht worden wären, hätte man an der vorigen Instanz genauso entschieden, wie jetzt aktuell…
Bleibt also nach Adam Riese nur eine „formelle Berufung“ am High Court, um Zeit zu gewinnen, zur Planung der nächsten Schritte für Strassburg…oder halt sofort den EMGR einschalten!? Zeit wird eine große Rolle spielen, denn solche Anfechtungen über die Europäische Menschenrechts Karta, sind nie einfach und sollten sehr gut vorbereitet sein!! Denn das müsste für ihn ja die allerletzte Instanz sein, die ihm bleibt - das Urteil dort ist zu 100% bindend… :thinking:

Ich habe den „Reply“-Button nicht eingerichtet. Nur benutzt. Evtl. hast du „per Email über Antworten bemschrichtigen“ aktiviert? Vielleicht solltest du den Webmaster fragen, oder jemanden, der sich mit sowas auskennt? Ich weiss nämlich nicht mal wer du bist, geschweige denn habe ich dich persönlich angeschrieben.

Der Admin und auch Mod hier u.a.
31_ad98d97c2f2e5286c54c91a60ce9915a
16_aeef8af05306d3b7c4247a738c8361e5

Wie loggst du dich denn hier ein und mit welchem Gerät…mit nem Smarty ??

Ahh OK…mit ner Linux-Büchse! :wink:

Du solltest nun nach deinem nächsten Login,
52_62d0a9a7eee36fe834400eff8b18144e
einen normalen Antworten-Button unten am Ende des Threads sehen und nutzen können!!