Köln, Kölner Dom
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Bildquelle: Roman Bürki

Google Bewertung: SEK stürmte Kölner Wohnung nach Strafanzeige

Ein Kölner Jurastudent wurde durchsucht. Das SEK beschädigte dabei 15 Türen. Wegen negativer Google Bewertungen wurde Strafanzeige gestellt.

Ein in Köln ansässiger Jurastudent erhielt Besuch von einem Sondereinsatzkommando (SEK). Der Grund dafür waren zwei Strafanzeigen seines früheren Rechtsanwaltes. Der Jurist vermutet, dass der junge Mann über ihn mehrfach negative Bewertungen bei Google abgegeben und ihn später per anonyme E-Mail beleidigt hat. Bei der Razzia gingen 15 Türen zu Bruch, der geschätzte Schaden beläuft sich auf bis zu 20.000 Euro.

Negative Google Bewertungen strafrechtlich relevant?

Eine negative Google Bewertung ist eigentlich kein Fall für einen Staatsanwalt. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich an Google selbst wenden, um einen Richtlinienverstoß anzuzeigen. Dann muss man nachweisen, dass jemand diesen begangen hat. Noch besser wäre es, öffentlich mit einem eigenen Kommentar darauf zu reagieren, um den Wahrheitsgehalt der Aussage in Zweifel zu ziehen.

google bewertung

Wem das noch immer nicht reicht, könnte zivilrechtlich gegen den Autor vorgehen. Es geht um eine Abmahnung wegen der Rufschädigung und des negativen Einflusses auf den eigenen Umsatz. Im vorliegenden Fall geht es bei den Bewertungen um einen selbstständig tätigen Rechtsanwalt. Mögliche Ratsuchende (Klienten) suchen sicher häufiger nach dessen Namen bzw. nach Erfahrungsberichten, um sich einen ersten Eindruck zu machen. Es gibt unzählige Anwälte, die davon leben, im Auftrag Dritter negative Google Bewertungen löschen zu lassen.

Ob die Aussagen vor Gericht strittig sind, hängt z.B. davon ab, wie man die Google Bewertung formuliert hat. Liest sich das Ganze begründet und sachlich? Wichtig auch laut mehrerer kürzlich erfolgter Urteile: Kann der Autor den Inhalt aufgrund selbst gemachter Erfahrungen nachweisen und hat keinerlei Beleidigungen etc. eingebunden? Wenn man dies nachweisen kann, könnte es für den Kläger vor Gericht schwierig werden.

Gefakte Google Bewertungen betrafen eine Kanzlei im besten Viertel Kölns

Im vorliegenden Fall hatte ein Jurastudent aus Köln einen in der Kölner Innenstadt ansässigen Anwalt beauftragt. Nachdem das Urteil in seinem Fall nicht wie gewünscht ausfiel, kündigte er das Mandat kurze Zeit später wieder auf. Nach eigenen Angaben fühlte sich der Student vom Juristen vor Gericht „nicht gut vertreten“. Zudem stehen noch immer Geldforderungen von ihm im Raum.

Da direkt im Anschluss mehrere negative Google Bewertungen auftauchten, glaubt der betroffene Anwalt an einen direkten Zusammenhang. Dazu kamen weitere negative Bewertungen bei Anwalt.de, die man unter verschiedenen gefälschten Namen abgegeben hat. Angeblich sei der Schreibstil der gleiche wie der des Jurastudenten. Weitere Indizien für einen Zusammenhang gibt es nicht. Im weiteren Verlauf schickten die angeblichen Klienten des Anwalts gefälschte Dokumente an Google und die Betreibergesellschaft von Anwalt.de, um sie von der Richtigkeit ihrer Aussagen zu überzeugen. Doch die waren allesamt gefälscht, wie sich später herausstellte.

Strafanzeige wiederholt gestellt

AG Köln Beschluss, Streitfall Google Bewertung

Trotzdem beauftragte der Rechtsanwalt einen Kollegen, der für ihn eine Strafanzeige erstellte. Das gleich zweifach, weil es den Herren nicht schnell genug mit der Durchsuchung ging. Der Anzeigenerstatter gab an, man habe ihm angedroht, ihn negativ zu bewerten. Das trifft nach Auskunft des Beschuldigten nicht zu. Die Kommunikation erfolgte nach Mandatsniederlegung nur noch schriftlich. In den Schreiben befanden sich allerdings keinerlei Androhungen.

Laut Durchsuchungsbeschluss besteht ein Anfangsverdacht für Urkundenfälschung, der öffentlichen Beleidigungen im Internet und der Fälschung von Rechnungen, um den Anwalt zu diskreditieren. Außerdem soll der Tatverdächtige angeblich E-Mails mit Beleidigungen an den Zeugen verschickt haben. Die Google Bewertungen und Rezensionen bei Anwalt.de konnte man löschen lassen, doch das reichte den beiden Juristen bei weitem nicht aus. Für den Jurastudenten gereichte es natürlich zum Nachteil, dass die Kündigung seines Anwalts nur kurze Zeit vor den negativen Bewertungen und anderen Aktionen eines Unbekannten durchgeführt wurden.

Der Anwalt des Juristen machte dann auch nochmals schriftlich Druck, weil es ihm mit der Durchsuchung nicht schnell genug ging. Wegen der Corona-Pandemie lehnte die Kölner Polizei einen zeitnahen Einsatz ab. Zumindest hatte man die Durchsuchung als weniger wichtig priorisiert, weswegen die Anwälte dann bis September 2020 warten mussten. Den Beschluss hatte die Richterin schon im Dezember 2019 durchgewunken. Doch das Vorgehen war ja kein Einzelfall, wie wir schon berichtet haben.

crimenetwork.co, Google Bewertung

Die Staatsanwaltschaft Köln zog ein SEK hinzu, weil der Tatverdächtige nachweislich ein Sportschütze ist. Jegliche Vorermittlungen oder Anfragen beim Internet-Provider, ob sich der Sportschütze häufiger bei Google eingeloggt hat, gab es laut Ermittlungsakte keine.

Das einzige Indiz für die Durchsuchung des unauffälligen Mannes (Führungszeugnis ohne jeden Eintrag liegt der Redaktion ungeschwärzt vor!) war die wiederholte Strafanzeige des Anwalts. Die zweite Anzeige hat man dann schärfer formuliert, um die Polizei von der Richtigkeit der Aufnahme von Ermittlungen zu überzeugen.

SEK brach beim Einsatz 15 Türen auf. Wenn schon, dann richtig.

Bei dem Einsatz haben die Mitarbeiter des SEK insgesamt 15 Türen (!!!) in Abwesenheit der Durchsuchten aufgebrochen. Der Student schätzt den dadurch entstandenen Sachschaden auf zwischen 15.000 und 20.000 Euro. Mehrere Brandschutztüren sind dabei ebenfalls zu Bruch gegangen, die ersetzt werden müssen. Die erste Rechnung des Schlüsseldienstes, damit sie das Haus wieder abschließen konnten, beläuft sich schon auf über 1.000 EUR. Laut Durchsuchungsbeschluss sollten alle elektronischen Geräte beschlagnahmt werden, doch die Wohnung war leer. Sowohl die Großeltern als auch der Tatverdächtige befanden sich mitsamt der Geräte im Urlaub.

Durchsuchungsbeschluss ohne eindeutige Indizien oder Beweise? Kein Problem!

Stellt sich abschließend die Frage, wieso man vor der Durchsuchung überhaupt nicht ermittelt hat, um den Wahrheitsgehalt der Strafanzeigen zu überprüfen. Besitzt das Wort eines Juristen mehr Gewicht als die eines Jurastudenten? Unklar auch, warum die beauftragte Richterin beim AG Köln trotzdem den Beschluss unterzeichnet hat. Die ganzen negativen Google Bewertungen (teils in Fremdsprachen) sind nach den Bemühungen des eingeschalteten Juristen mittlerweile alle verschwunden. Die Fake-Accounts hatten mit ihren Gmail-Accounts sowohl Anwalt.de als auch Google nach dessen Kontaktaufnahme angebliche Rechnungen des Juristen eingereicht, die sich dann aber alle (wie schon oben erwähnt) als gefälscht herausgestellt haben.

Polizei Bergisch Gladbach, ZAC NRW

Auch die Profilbilder der Fake-Accounts hatte der Täter überall aus dem Internet zusammengeklaut. Für die beleidigenden E-Mails nutzte der Täter die Adressen von Wegwerf-Anbietern. Von daher konnte man die Identität des Verfassers nicht klären. Wer den Kölner Anwalt nun tatsächlich bedroht und verleumdet hat, ist somit noch immer völlig unklar. Wer auch immer die negativen Google Bewertungen u.v.m. abgegeben hat, ging dabei sehr gezielt und vorsichtig vor. Und da die Polizei bis dato noch immer keinen Zugriff auf das Smartphone oder Notebook des Tatverdächtigen hat, wird man den Fall wohl auch nicht so bald aufklären können. Wenn denn überhaupt …

Zumindest zeigt das Vorgehen der Behörden einmal mehr, wie schnell ein Durchsuchungsbeschluss unterzeichnet werden kann.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.