Kommentare zu folgendem Beitrag: Google Bewertung: SEK stürmte Kölner Wohnung nach Strafanzeige
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, fällt mir zu solch einem Vorgehen nur noch ein…
Für den Schaden an den Türen verlangen die Ermittlungsbehörden das Geld vom Tatverdächtigen. Das ist schon arg…
Es ist leider kein Einzelfall heutzutage reicht eine anoymne Anzeige schon aus in Deutschland für manche Richter eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Da wird auch garnicht mehr geguckt weil die Gerichte sowieso schon überlastet sind sondern der Wisch von manchen einfach unterschrieben an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt. Ohne überhaupt mal draufgeguckt zu haben. Hatte in den letzten 8 Jahren 3 HDs aufgrund von irgendwelchen anoymnen Anzeigen. Die letzte vor 1,5 Jahren. Irgendwann müsste man meinen die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht weiß mittlerweile das nichts dran ist. Zum Glück bin ich jetzt permanent aus Deutschland weggezogen.
Bin echt sprachlos wie sowas passieren kann. Stelle mir grad eine schwer bewaffnete 15 Mann SEK Truppe vor die um 3 Uhr morgens mit nem Rammbock die Tür zerkleinern und mit vorgehaltener Waffe den, wenn Sie da gewesen wären, völlig verstörten Menschen guten Morgen sagen. Das wegen zwei noch nichtmal im Ansatz ermittelten Anzeigen wegen ner fucking Googlebewertung. Wie kaputt ist das eigentlich?
Mich haben sie mal wegen etwas vor Gericht gestellt, von dem ich aber Freigesprochen wurde, da ich unschuldig war, weil sie aber eine minimale Menge Gras in der Wohnung gefunden haben, durfte ich trotzdem die satten 5000 Euro Gerichtskosten bezahlen. Willkommen in der BRD.
Leider wirklich kein Einzelfall mehr. Morgens 6 uhr hörte ich nur einen knall. Die tür flog auf 6 vermummte gestalten sind wie die berserker ins haus. Da wird man einer tat beschuldigt die man nicht begangen hat und zum genannten tatzeitpunkt mit freunden eine pool party gemacht hat. nur weil wer mit dem finger auf jemanden zeigt. Das ist keine ermittlung mehr das sind nur Hexenjagden. Armes Deutschland.
In der regel finden sie halt dann doch irgentwas und wie es dann zu der Durchsuchung kam ist dann egal. Wenn sie nichts finden, ist es ihnen auch egal, da die wenigsten sich dagegen wehren. Die lächerlichste HD hatte ich, weil meine EX behauptete, ich hätte ein foto auf Instagram von ihr hochgeladen, dass das Foto vor der Trennung bereits hochgeladen war, juckte den Staatsanwalt offenbar wenig. Ein anderes mal bekam ich mit, dass die Polizei jemand über mich ausfragte, ob ich Waffen oder Drogen besitzen würde, ratet mal was passiert wäre, wenn die Person solche Unwahrheiten bestätigt hätte.
Falls ihr euch jetzt fragt, was meine Vorgeschichte ist. 3 x btmg wegen Gras, immer Eigenbedarf, 1 x eine Schlägerei und 1x Graffiti. Das alles in einem Zeitraum von 14 Jahren. Reicht aber einigen Staatsanwälten und Cops im trüben zu fischen. Fazit, von zuviel Leuten und vorallem von den Cops fernhalten. Die Jungs waren noch nie meine Freunde und Helfer. Eher Verbrecher, die mich in der Jugend schon stigmatisiert haben, weil ich mal nen Dübel geraucht habe. Wie es auf Polizeischulen so zugeht, kann jeder mal googln. Gott sei dank darf man die Verbrechen des Systems anonym im Internet noch frei aussprechen, noch.
Ich denke, mehrere Dinge muss man dabei mitbedenken.
Die Polizei war immer auf Hinweise von außen angewiesen. Wenn dann welche kommen, nimmt man die sehr gerne an.
Die Behörden sind chronisch überlastet. So genau schaut dann leider kein Richter mehr auf die Beweislage, ob das wirklich für eine Verletzung der Privatsphäre des Betroffenen reicht. Rechtliche Mittel, die effektiv wären, kannst Du dagegen auch keine einlegen. Praktisch, oder?
Wenn die 1x bei Dir waren und haben trotz Beschluss nichts gefunden, bist Du doppelt gefährdet, dass die jederzeit wieder kommen. Jedes Mal in der Hoffnung, bei der nächsten Durchsuchung könne man die notwendigen Beweise (oder Zufallsfunde) auffinden.
Da gegen mich wegen meiner journalistischen Tätigkeit schon eine Strafanzeige (ohne Auswirkung) und zwei Durchsuchungen liefen, braucht jetzt nur jemand in Anwesenheit eines Polizisten in meine Richtung zu husten und ZACK, geht das Spiel wieder von vorne los. Irgendwann muss sich der Mann ja mal strafbar machen, oder? Deswegen habe ich nicht mal eine schwarzkopierte Musik-CD hier.
Das die Behörden und die Justiz chronisch überlastet sind, stimmt natürlich! Aber, bitte schön, wo bleibt in diesem Fall hier, die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Behördenmittel
…mehrfach negative Bewertungen bei Google abgegeben und ihn später per anonyme E-Mail beleidigt hat.
Wer für ein solches Vergehen, wenn es dann überhaupt eins ist, ein SEK mit einer HD beauftragt, hat doch wohl überhaupt keinen Bezug mehr zu einer Verhältnismäßigkeit, oder wie sehe ich das ?! Das dabei ein Jurist die Anzeigen gestellt hat, kommt dabei ja noch erschwerend hinzu!
Nur die Tatsache, dass der Beschuldigte wohl eine WBK besessen hat, ist immer noch kein Hinweis oder sogar Beweis, der ein solches Vorgehen rechtfertigt! Dann muss man sich auch nicht mehr wundern, wenn Polizei und Justiz als überlastet gelten!!
So chronisch überlastet scheinen sie ja nicht zu sein, wenn sie sich die Staatskassen gerne mit Strafgeldern füllen und dir die Bude mal wegen Nichtigkeiten durchsuchen lassen, dass man das Gefühl hat, in einem Stück weit Nord Korea zu leben.
Wer für ein solches Vergehen, wenn es dann überhaupt eins ist, ein SEK mit einer HD beauftragt, hat doch wohl überhaupt keinen Bezug mehr zu einer Verhältnismäßigkeit, oder wie sehe ich das ?!
SEK holen die der Regel nach nur ran, wenn vermutet wird, dass der Beschuldigte bewaffnet sein könnte.
Bezüglich SEK ist mir das schon klar gewesen, also das warum! Mir ging es bei der Verhältnismäßigkeit nur um die Tatsache der HD zum eigentlichen Vergehen!
Vllt war die Person wegen Gewaltdelikten bekannt, oder er hat eine Waffe, oder die Staatsanwaltschaft + Polizei hat ihren Job nicht richtig gemacht.
Im Grundgesetz wird der eigenen Wohnung in § 13 ein besonderer Schutz zugesprochen. Eine Hausdurchsuchung stellt somit einen Eingriff in den persönlichen Lebensbereich dar. Und nicht nur die eigenen vier Wände sind dabei im Visier, auch das allgemeine Wohn- und Bekanntenumfeld könnte hineingezogen werden.
Die gute Nachricht ist jedoch: Ein Eingriff in die Unverletzlichkeit einer Wohnung darf nicht einfach so und präventiv vonstattengehen. Hier bedarf es triftiger Gründe. Ausgangspunkt ist zumeist der Verdacht auf eine Straftat, der durch sachliche Fakten oder Beweise untermauert werden muss. Andernfalls wäre eine Hausdurchsuchung unzulässig. Zusätzlich muss die Untersuchung verhältnismäßig zur Straftat sein, um diese auch zu begründen.
Das alles hier im Fall, ist wohl kaum für eine relevante bzw. rechtssichere HD zu werten!! Was für untermauernde Beweise hätte da ausschließlich eine HD zu Tage gefördert?? Da dies alles sehr geschickt und online abgelaufen ist, keine Daten auf dem PC des Betroffenen zu erwarten waren, wie sonst z.B. beim Filesharing, konnte noch nicht einmal von der Vermutung eines Beweises ausgegangen werden!! Im Fazit also unrechtmäßig, völlig überzogen und fern jeglicher Realität! Letztlich kann in diesem Verfahren nur eine Einstellung oder ein Freispruch das Ergebnis sein. Danach kann der Betroffene auch den Schadensersatz rechtmäßig gültig machen, der ihm dann nach Gesetz auch zusteht!
Eine polizeiliche Durchsuchung gemäß §§ 102 ff. StPO darf nur dann stattfinden, wenn eine Durchsuchungsanordnung vorliegt. Es sei denn, der Betroffene stimmt einer Hausdurchsuchung vorher freiwillig zu. Ist dies nicht der Fall, so muss ein Richter hinzugezogen werden. Ohne Durchsuchungsbeschluss ist das Eindringen von Polizeibeamten nur dann rechtmäßig, wenn Gefahr im Verzug ist. Ein Durchsuchungsbeschluss steckt Grenzen und gibt Ziele vor, was die Hausdurchsuchung betrifft. Der Betroffene kann den Beschluss somit vorher prüfen, die Durchsuchung kontrollieren und Überschreitungen der Durchsuchungskompetenzen seitens der Beamten verhindern. Im Beschluss selbst müssen der Tatvorwurf, die tatsächlichen Lebenssachverhalte, die genauen Beweggründe, Beweismittel, nach denen gesucht wird, und das Durchsuchungsobjekt genau bezeichnet werden. Es muss ersichtlich sein, dass ein Richter die Hausdurchsuchung angeordnet hat.
Was die wenigsten wissen:
In der Regel werden Hausdurchsuchungen am frühen Morgen durchgeführt. Dennoch müssen sich Beamte auch an bestimmte Zeiten halten. Im Sommer dürfen Durchsuchungen nicht zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens stattfinden. Im Winter gilt Gleiches für 21 Uhr und 6 Uhr. Allerdings sind Hausdurchsuchungen auch am Wochenende möglich.
In diesem Fall hier hat der Jurastudent keine Vorstrafen bzw. Einträge im Führungszeugnis. So steht es im Text. Und ja, trotz WBK liest man ja jeden Tag von erschossenen Polizisten durch Jurastudenten. Die Kirchen kommen mit den Trauergottesdiensten nicht mehr hinterher…
Das könnte daran liegen, daß sie sich liebend gerne um Scheiße kümmern, weil sie zu allem anderen zu unterbelichtet sind. Schlimm genug, diesen Verein auch noch mit Steuergeldern zu bezahlen.
Würde mal gerne eine Rechnung sehen, wieviel der Scheiß wieder mal gekostet hat und wie das auf´s Jahr hin gerechnet aussieht, wenn man deren Scheiße summiert.
Money for nothing.
Böse Zungen behaupten, sie würden sowas als praktisches Training sehen, damit die Pannetruppe ab und zu mal Erfahrungen am lebenden Objekt sammeln kann. Macht sich dann gut in der Bewertung, wenn Pappkamerad X an Y aktiven Einsätzen beteiligt war.
Freuen wir uns bei solchen Meldungen einfach, daß niemand erschossen wurde und sind wir froh, daß sie stets für uns da sind. Ich jedenfalls fühle mich gleich ein ganzes Stück sicherer und kann wesentilch ruhiger schlafen.
https://youtu.be/Kzz5yDAu6c0
Vllt schauen sie auch zuviel US polizei videos und pullern sich bei jedem Einsatz in die Hose
Ich habe einen aktuellen Scan vom Führungszeugnis vorliegen, da ist gar nichts eingetragen.
Keine Ahnung, wieso schon ein Waffenschein dazu führen soll, dass die Herren X Türen eintreten und mit Waffen im Anschlag die Bude stürmen. Ich halte das auch nicht für angemessen, ganz im Gegenteil.
Aber mach mal was dagegen, das bringt 0 laut meinem Anwalt. Du kannst natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde o.ä. einbringen, das würde das Verfahren laut meinem Anwalt nur verzögern. Das bringt nur dem Anwalt etwas, der sich dafür bezahlen lässt.
Mein Anwalt meinte, ich soll erstmal die Füße still halten und abwarten, was raus kommt. Als sich die Lage beruhigt hatte, rief mein Anwalt den Staatsanwalt an und einen Tag später hatte ich meine Hardware wieder.
Dann sollte allerdings einer der Grundpfeiler dieses „Rechtsssystems“ gelten, nämlich die Unschuldsvermutung. Überlastung ist somit keine Begründung. > Blockquote
Von der Unschuldsvermutung merke ich schon lange nichts mehr.