Die EU-Staaten beziehen zu Kryptowährungen Position. Künftig sollen sie stärker reguliert und rückverfolgbar werden.
Der Europäische Rat gab in einer Pressemitteilung bekannt, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine Position bezüglich der Vorschriften für Überweisungsinformationen geeinigt haben. Diese bezieht sich auf einen Gesetzesentwurf, der bereits im Juli von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde. Darin zu lesen sind neue Regeln und Verbote, die sich auch auf Kryptowährungen beziehen.
Kryptowährungen werden stärker reguliert
Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schlug die Kommission vor, die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu mehr Transparenz zu verpflichten. Zukünftig sollen bei Transfers von Kryptowährungen vollständige Angaben über Auftraggeber und Begünstigte erhoben werden. Erklärtes Ziel ist hierbei, die Rückverfolgbarkeit von Transfers sicherzustellen. Somit könnten „mögliche verdächtige Transaktionen“ von Strafverfolgungsbehörden besser erkannt und unterbunden werden.
Wallets sollen verboten werden
Brisant ist unter anderem, dass die Wallets, die zumeist als App oder als AddOn für Browser verfügbar sind, verboten werden sollen. Dies würde Nutzer dazu zwingen, ihre Kryptowährungen bei den jeweiligen Börsen lagern zu müssen. Wenn dieses Verbot tatsächlich kommt, wären die Handelsplätze ein noch viel mehr lohnendes Ziel für Kriminelle, als sie momentan sowieso schon sind. Besitzer von Kryptowährungen müssten ein höheres Risiko eingehen.
Neue Behörde für Überwachung von Finanztransfers und Kryptowährungen
Zentrales Element der Gesetzesvorschläge ist eine neue EU-Behörde, die EU-weit gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirken soll. Hierzu schlägt die Kommission vor, „einige der risikoreichsten“ Finanzinstitute direkt durch die neue Behörde AMLA beaufsichtigen zu lassen. Ebenso zu deren Kompetenzen gehören sollen die Beobachtung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden und die Zusammenarbeit mit nationalen Meldestellen. Letzteres diene der Aufdeckung von illegalen, grenzübergreifenden Finanzströmen, auch von Kryptowährungen.
Datenbankverknüpfungen und Bargeldlimit
Des Weiteren sehen die Pläne der Europäischen Kommission vor, bestehende nationale Bankkontenregister miteinander zu verknüpfen. Zentrale Meldestellen bekämen dadurch leichter Zugriff auf Informationen über Bankkonten und auch Schließfächer. Die erhobenen Daten von Kryptodienstleistern und Banken werden nach dem Willen der Kommission auch Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. Auch ein EU-weites, einheitliches Bargeldlimit von 10.000 Euro soll eingeführt werden.
Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt zur Schließung der Lücken in unseren Finanzsystemen, die von Kriminellen missbraucht werden, um unrechtmäßige Gewinne zu waschen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Kryptowerte laufen zunehmend Gefahr, für Geldwäsche und kriminelle Zwecke missbraucht zu werden, und ich freue mich, dass der Rat bei diesem dringlichen Vorschlag rasch Fortschritte erzielen konnte.
Andrej Šircelj, slowenischer Finanzminister
Bestehende Regelungen auf den gesamten Kryptowährungs-Sektor anwenden
Die bisherigen Regelungen sind nicht für sämtliche Kryptowährungs-Dienstleister verbindlich. Auch deswegen möchte die Kommission hier nachbessern. Als nächste Schritte werden die Gesetzesvorschläge im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Angepeiltes Ziel für die neuen Gesetze ist das Jahr 2024.