Schatten einer Person, die auf ihr Smartphone schaut mit Shopify-Logo im Hintergrund
Schatten einer Person, die auf ihr Smartphone schaut mit Shopify-Logo im Hintergrund
Bildquelle: rafapress, Lizenz

Shopify meldet EU-Händler an Verbraucherschutzbehörden

Gegenüber der EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden ist Shopify Verpflichtungen eingegangen, um illegalen Handel zu stoppen.

Shopify hat sich zum Schutz zahlreicher Kunden im Online-Handel gegenüber der EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden Verpflichtungen auferlegt, die dazu dienen sollen, illegale Handelspraktiken zu unterbinden. Die Behörden kontrollieren deren Umsetzung sowie die Entwicklung weiterer Beschwerden durch Verbraucher.

Shopify, EU-Kommission und Verbraucherschützer gehen gegen illegalen Handel vor

Die kanadische Handelsplattform Shopify hat sich gegenüber der EU-Kommission und Vertretern nationaler Verbraucherschutzbehörden dazu verpflichtet, ihren Einkaufsprozess mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen und dadurch zur Sicherheit ihrer Kunden beizutragen. Die Verhandlungen darüber waren die Folge zahlreicher Beschwerden von Verbrauchern. Diese erreichten insbesondere durch den Aufwind des Online-Handels infolge der COVID-19-Pandemie einen Höhepunkt.

Wie die EU-Kommission mitteilte, bezogen sich die Beschwerden vornehmlich auf der Shopify-Plattform „betriebene Internet-Shops, bei denen festgestellt wurde, dass sie illegale Praktiken betrieben.

„Shopify hat sich nunmehr verpflichtet, ein schnelles und wirksames Melde- und Abhilfeverfahren für die nationalen Verbraucherbehörden einzuführen und seine Vorlagen so zu ändern, dass die Händler transparentere Angaben gegenüber den Verbrauchern machen müssen.“

EU-Kommission

Konkrete Verpflichtungen sollen Shopify-Handel sicherer machen

Um den Machenschaften der illegalen Händler Herr zu werden, ist Shopify primär folgende Verpflichtungen eingegangen:

● seine Vorlagen für die Kontaktseiten von Internet-Shops, für die Generatoren der allgemeinen Geschäftsbedingungen, für die Datenschutzpolitik und für die Erstattungspolitik um Felder für die Eingabe von Unternehmensinformationen und Kontaktdaten zu erweitern,
● den Händlern klare Leitlinien zum geltenden EU-Verbraucherrecht an die Hand zu geben,
● auf Anfrage nationaler Verbraucherbehörden Unternehmensinformationen zu jedem EU-Händler bereitzustellen.

EU-Kommission

Außerdem hat sich Shopify bereit erklärt, betroffene Online-Shops zu entfernen und die dahinterstehenden Unternehmen zu melden. Das sind beispielsweise jene, die Falschangaben über die Warenknappheit machen, Verkäufe unter Druckausübung tätigen, gefälschte Waren verkaufen oder Produkte gar nicht erst liefern.

Der EU-Justizkommissar Didier Reynders zeigte sich erfreut über die Kooperation von Shopify:

„Fast 75 % der Internetnutzer in der EU kaufen online ein. Dies ist ein riesiger Markt, den Betrüger und unseriöse Händler für ihre Zwecke nutzen können, und sie werden dies auch weiterhin tun, wenn wir nicht handeln. Wir begrüßen die von Shopify eingegangene Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die auf seiner Plattform tätigen Händler sich ihrer Pflichten nach dem EU-Recht bewusst sind und bei Verstößen gegen die Vorschriften aus dem Verkehr gezogen werden.“

Didier Reynders

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) übernimmt die Aufgabe, die Umsetzung von Shopify zu überwachen. Ebenso wie weitere eingehende Beschwerden von Verbrauchern. Weitere Maßnahmen auf nationaler Ebene, die die Einhaltung der EU-Standards sicherstellen, sind ebenfalls zu erwarten.

Bei dem CPC-Netz handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Behörden, deren Ziel es ist, die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zu gewährleisten. Es koordiniert dafür erforderliche grenzüberschreitende Operationen auf EU-Ebene. Die tatsächliche Durchsetzung der Vorschriften erfolgt jedoch auf nationaler Ebene durch die einzelnen Behörden. Diese verfügen nun „über mehr Befugnisse, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und schnell gegen unseriöse Händler vorzugehen„, heißt es in der Mitteilung.

Die deutsche Bundesregierung hatte erst im vergangenen Jahr mit der Einführung von Paragraf 127 StGB das Strafrecht gegen Betreiber krimineller Handelsplattformen verschärft.

Tarnkappe.info

Über

Marc Stöckel hat nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und einem Studium im Bereich der technischen Informatik rund 5 Jahre als Softwareentwickler gearbeitet. Um seine technische Expertise sowie seine Sprachfertigkeiten weiter auszubauen, schreibt er seit dem Sommer 2022 regelmäßig Artikel zu den Themenbereichen Software, IT-Sicherheit, Datenschutz, Cyberkriminalität und Kryptowährungen.