EU-Justizkommissarin Vera Jourová kritisiert die deutschen Regeln zum Umgang mit Whistleblowern. Hinweisgeber müssen besser geschützt werden.
EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz, Vera Jourová, kritisiert vor ihrem Deutschlandbesuch die deutschen Regeln zum Umgang mit Whistleblowern. Sie fordert zugleich für Hinweisgeber einen besseren Schutz. Sie geht nun auf Werbetour für ein entsprechendes EU-Gesetzesvorhaben. Jourová erhofft sich von Justizministerin Katarina Barley (SPD) Unterstützung, teilte sie am Montag der dpa mit.
Vera Jourová fordert eine bessere Absicherung für Whistleblower
Zum Schutz von Whistleblowern, die Rechtsverstöße in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen melden würden, müsse in Deutschland mehr unternommen werden, denn die Schutzmaßnahmen seien in Deutschland sehr begrenzt. „Es gibt weder klare Meldewege, noch gibt es ausreichenden Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen“. Dies kritisiert Jourová vor ihrem Treffen mit Justizministerin Katarina Barley (SPD) in Berlin.
Vera Jourová hofft nun darauf, dass die Bundesregierung einen Vorschlag der EU-Kommission einer besseren rechtlichen Absicherung für Whistleblower mitträgt. Bereits im April stellte die EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Der Entwurf würde den Vorgang des Meldens von Rechtsverstößen vereinheitlichen und Whistleblower würden damit mehr Rechtssicherheit gewinnen, indem sie vor Repressalien des Arbeitgebers besser geschützt werden. Zunächst sehen die Maßnahmen einen internen Beschwerdeweg in Unternehmen vor, anschließend können sich die Hinweisgeber an die Behörden wenden.
Mehr Rechtssicherheit
Derzeit ist der rechtliche Schutz für Whistleblower in den 28 EU-Staaten unterschiedlich geregelt. Hinweisgeber von Rechtsverstößen genießen in Großbritannien oder Irland hohen Schutz, allerdings gibt es in Zypern keinerlei Regelungen.
Modell für EU-weite Sammelklagen eingebracht
Zugleich wolle Vera Jourová bei dem Gespräch mit Justizministerin Barley auch das deutsche Modell einer Sammelklage ansprechen. „Es scheint, als ginge es in die gleiche Richtung wie unser Vorschlag“. Ziel einer Musterfeststellungsklage wäre es, dass Verbraucher in Deutschland in Fällen mit vielen Betroffenen die Möglichkeit bekommen, Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen.
Verbraucherschutzbände werden die Klagenden dann vor Gericht vertreten. Auch hierfür hatte die EU-Kommission kürzlich ein Modell für EU-weite Sammelklagen vorgeschlagen. Jedoch müssen Europaparlament und EU-Staaten dem Vorschlag noch mehrheitlich zustimmen.
Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)
Tarnkappe.info