Die europäische Kommission plant nun Fahndungsfotos und Bilder aus Polizeidatenbanken für die automatische Gesichtserkennung einzubeziehen.
Die europäische Kommission plant nun Fahndungsfotos und Bilder aus Polizeidatenbanken für die automatische Gesichtserkennung einzubeziehen. Konkret ist derzeit die Erweiterung des Prümer Vertrages in Planung, welcher aktuell den Austausch von Gen-und Fingerabdrücken regelt.
Gesichtserkennung breitet sich aus
Was in China schon bereits funktioniert, soll nun auch nach Europa kommen. Die europäischen Bürger sollen zukünftig in ganz Europa erkannt und verfolgt werden, nur weil ihr Bild in einer polizeilichen Datenbank eines EU-Mitgliedstaates aufgelistet ist. Auch die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich an dem Vorhaben. Dafür hat die Bundesrepublik bereits 2007 einen Vertrag abgeschlossen, doch noch fehlt die Unterstützung des EU-Rates und -Parlaments. Dennoch gab die EU-Kommission schon bei Deloitte“ eine Machbarkeitsstudie in Auftrag.
Bundeskriminalamt ist mit involviert
Auf Anfrage der Linken, stellte sich nun heraus, dass das deutsche Bundeskriminalamt in einigen Deloitte-Workshops und Fokusgruppen beteiligt ist. Bisher heißt es seitens der Regierung, dass es sich hierbei um „Vorüberlegungen“ handelt und verweist dazu auf einen offenen Diskussionsprozess. Aktuell sei noch nicht untersucht worden, ob die Vernetzung von nationalen polizeilichen Datenbeständen mit Gesichtsbildern überhaupt möglich wäre. Das Bundeskriminalamt bereichert jedoch mit ihren Erfahrungen, zum Thema Gesichtserkennungen, die Arbeitsgruppen.
Gesichtserkennung: eine Gefahr für den Datenschutz und der Bürgerrechte
Laut der EU-Kommission geht es bei der Erweiterung des Prümer Vertrages um „Terrorismus“, „grenzüberschreitende Kriminalität“ sowie „illegale Migration“. Doch Kritiker und Datenschützer sehen dies als eine Gefahr für Bürgerrechte und Datenschutz an. Sie vermuten, dass der Vorschlag vom BKA kommt, da sie schon bereits in der Vergangenheit solche kritischen Aktionen angestoßen haben. Des Weiteren soll das BKA auch schon in der Vergangenheit eigene Systeme zur Gesichtserkennung eingesetzt haben, so auch beim G20-Gipfel im Juli 2017.
Terrorismusregister wurde bereits angelegt
Dennoch hat die EU bei der Eurojust Staatsanwaltschaft ein Terrorismusregister angelegt. Das Register soll die persönlichen Prozessdaten der Angeklagten zentralisieren. Man macht dies mit dem Ziel, dass sie die Verbindungen aufdecken wollen, um somit der steigenden Gefahr entgegenzuwirken, die durch extremistische Gruppierungen ausgehe.
Bild von Teguhjati Pras, thx! (Pixabay Lizenz)
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