Ein weiterer Fall wegen der Nutzung des illegalen Cardsharing-Anbieters Digital-Share wurde eingestellt. Der Mann hatte noch Glück im Pech.
Ein weiteres Verfahren gegen einen Nutzer des früheren Cardsharing-Servers Digital-Share wurde kürzlich eingestellt. Gegen eine Spende an einen örtlichen Tierschutzverein war die Staatsanwaltschaft München überraschenderweise zu einer Einstellung bereit.
Wir erinnern uns. Im Dezember 2018 erhielten einige Nutzer des früher gewerbsmäßig tätigen Cardsharing-Severs Digital-Share einen Brief von der zuständigen Staatsanwaltschaft. Damit wollte man lediglich eine Verjährung der Straftaten aus den Jahren 2013 und 2014 erreichen. Die Vorwürfe im Schreiben lauten auf Verdacht auf Computerbetrug beziehungsweise das Ausspähen von Daten.
Mehrjähriger Kunde von Digital-Share kann aufatmen
Ein langjähriger Kunde von Digital-Share kann nun aufatmen. Zwar konnte man ihm den mehrjährigen Konsum von Sky & Co. per Drittanbieter nachweisen. Dennoch erklärte sich die Staatsanwaltschaft München mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Spende von lediglich 150 Euro an einen örtlichen Tierschutzverein einverstanden. Der Betroffene hatte damit Glück im Pech, weil das Ganze ausgerechnet in München ganz anders hätte ausgehen können. Viele süddeutsche Staatsanwälte sind als regelrechte Scharfmacher bekannt. Jetzt könnten evtl. noch zivilrechtliche Ansprüche auf den Mann zukommen. Sky wird möglicherweise Schadenersatz fordern, weil sie in all den Jahren von dem Mann keine Gegenleistung für den Empfang ihres Programms erhalten haben.
Die genauen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen im Fall einer Verurteilung kann man bei uns hier nachlesen. Fest steht: Wer einschlägige Foren besucht oder derartige Dienstleistungen in Anspruch nimmt, sollte seine Geräte stets von einem VPN mit dem Internet verbinden lassen, um die eigenen Spuren zu verwischen.
Ärger wegen Card-Sharing oder IPTV, was tun?
Die Behörden versuchen stets (wie auch bei Digital-Share) die Geldwege der illegalen Anbieter zu überwachen. Das natürlich sofern es ihnen nicht gelingt, Zugriff auf die Server zu erlangen. Schon wegen der kürzlich durchgeführten Razzia gegen Xtream Codes könnte es möglichlicherweise zu weiteren Verfahren gegen die Nutzer der rechtswidrigen Dienste kommen.
Wer von einer Strafanzeige oder Durchsuchung betroffen ist, sollte sich unbedingt einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht nehmen. Normale Juristen haben tendenziell wenig bis keine Ahnung von der Technik. Ihre Beratung ist für Euch somit häufig wenig hilfreich. Wir empfehlen für solche Fälle den Karlsruher Fachanwalt für IT-Recht und Strafverteidiger Benedikt Klas.
Beitragsbild Lacie Slezak, thx! (unsplash licence)
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