Hasspostings
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ZAC NRW im Kampf gegen Hasspostings: „Wir sind keine Zensurbehörde“

Der Kölner Staatsanwalt Christoph Hebbecker stellt sich in einem Interview Fragen zu Hasspostings und wie ZAC dagegen vorgeht.

Im Rahmen des NRW-Projekts „Verfolgen statt Löschen“ der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), geht die Behörde Hasspostings im Netz nach. Christoph Hebbecker ist einer von zwei projektverantwortlichen Staatsanwälten. In einem Interview mit t-online.de verdeutlicht er, warum er in seiner Arbeit einen Beitrag für die Gewährleistung der Meinungsfreiheit im Internet sieht. Ferner klärt er darüber auf, wer am häufigsten Hasspostings versendet und wie er zur Klarnamenpflicht steht. „Wir sind keine Zensurbehörde, Wir verfolgen Straftaten“.

Hasspostings im Internet tragen Mitschuld an Attentaten

Die Attentate in Hanau, Halle und der Mord an Walter Lübcke (CDU) spiegeln ein relativ neues Phänomen unserer Gesellschaft wider, das sich zugleich als grundlegendes Problem manifestiert. Der Ursprung dieser Taten beruht darauf, dass sich Hass im Netz verbreitet. Attentäter, wie Tobias R., verbinden Verschwörungstheorien mit Fremdenhass, beruhend auf einer rechtsextremistischen Gesinnung. Die Täter treten als rechtsextreme Gefährder auf. Sie wollen wahrgenommen werden. Sie nutzen das Internet einerseits, um in Videos ihre Gräueltaten zur Schau zu stellen. Oder z.B., um sich mittels eines Messengers oder sozialen Netzwerks mit Gleichgesinnten zu treffen. Politiker geben dem Hass im Internet deshalb eine Mitschuld und fordern, ihm entgegenzutreten. Mit einem neuen Gesetzentwurf des Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) versucht die Bundesregierung gegen Hasspostings im Netz vorzugehen.

ZAC NRW im Kampf gegen den Hass im Netz

Bereits seit 2017 gehören Hassposting-Fälle zum Aufgabenbereich der nordrhein-westfälischen Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC). Seit 2018 müssen Betreiber von Online-Angeboten Beiträge solchen Inhalts bei der Stelle melden mit dem Ziel, dass die Täter strafrechtlich belangt werden. Somit wirkt auch die ZAC bei der Ergreifung effektiver Maßnahmen im Kampf gegen rechte Strukturen im digitalen Raum mit. Über die eingesetzten Methoden berichtet der Kölner Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker im Gespräch mit unseren Kollegen.

Auf die Eingangsfrage von t-online.de, ob ein Löschen und das strafrechtliche Verfolgen der Urheber von Hasspostings die Meinungsfreiheit gefährdet, antwortet Hebbecker, den Vorwurf öfters zu hören. Jedoch ist er im Gegenteil der Meinung, mit seiner Arbeit die Meinungsfreiheit zu fördern.

„Denn eine Gefahr für die Meinungsfreiheit besteht auch dort, wo Kommentarspalten wegen zu viel Hetze gelöscht werden müssen. Oder wenn Journalisten bestimmte Inhalte Freitagnachmittag nicht mehr veröffentlichen können, da die Kommentarspalten nicht zu moderieren wären. Wenn wir Straftaten im Internet konsequent verfolgen, kann das eher dazu führen, dass Straftäter aus dem digitalen Raum verdrängt werden. So trauen sich auch wieder mehr Leute in die Diskussionsräume, die sich dort legal bewegen möchten.“

Geben gemeldete Hasspostings genug für einen Anfangsverdacht her?

Weiterhin führt Hebbecker aus, einen Straftatbestand Hassposting gebe es nicht. Vielmehr bezieht sich die Prüfung seiner Kollegen auf Inhalte, die einer Beleidigung, Bedrohung oder Volksverhetzung entsprechen. Hierbei wäre genau zu prüfen, ob bereits der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt oder das Posting einfach nur moralisch verwerflich ist.

Explizit nach dem Anschlag in Hanau verlangte Thüringens Ex-Innenminister Georg Maier, rechte Onlinehetze im Netz stärker im Auge zu behalten. Christoph Hebbecker bestätigt ein konsequenteres Vorgehen. Gemäß ihren Auswertungen ließe sich eine überwiegende Anzahl von Postings dem rechten und teilweise auch dem rechtsextremen Spektrum zuordnen. Seine Behörde ermittelt mehr Männer als Frauen, die Hasspostings schreiben, zudem mehr ältere Männer. Allerdings hieße das noch nicht viel. Es wäre durchaus auch möglich, dass man diese aufgrund ihrer geringeren Netzaffinität einfacher ermitteln könne.

Bestätigt sich der Anfangsverdacht, leitet man das Strafverfahren ein

Löschen mit dem Panik-Knopf?
Klappt das? Löschen mit dem Panik-Button.

Falls sich der Anfangsverdacht bestätigt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Befindet sich der Beschuldigte außerhalb von NRW, geht der Fall an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft. Im Rahmen des Projekts Verfolgen statt nur Löschen hat die Behörde bisher so etwa Tausend Strafanzeigen bekommen. In etwa der Hälfte der Fälle davon hat man ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Hintergrund: Es gibt sogenannte Medienpartner, die sich freiwillig an der Meldung von Hasspostings beteiligen. Laut NetzDG ist hingegen vorgesehen, dass man die Plattformbetreiber mit empfindlichen Strafandrohungen zu einer weniger freiwilligen Mitarbeit zwingt. Das hat vielerorts für viel Kritik gesorgt. Die Anzahl der gemeldeten Postings (Beschwerden) mit einem möglicherweise strafrechtlichen Inhalt stieg dennoch nicht an.

Mehr Personal im Kampf gegen Hasspostings benötigt

In Bezug auf das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) meint Hebbecker, es sei grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Dem Journalisten Ali Vahid Roodsari sagte er, er sehe gerade in der Umsetzung Probleme:

„Zum einen werden wir mehr Personal brauchen. Wir sind in Nordrhein-Westfalen jetzt zwei Staatsanwälte, die sich ausschließlich mit der Thematik beschäftigen. Das wird dauerhaft sicherlich nicht reichen.

Zum anderen muss man die Meldepflicht so gestalten, dass der Meinungsfreiheit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung getragen wird. Wir müssen Mechanismen entwickeln, die sicherstellen, dass nur Daten von Betreibern der sozialen Netzwerke an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden, wenn tatsächlich ein Anfangsverdacht im Hinblick auf die Begehung einer Straftat vorliegt. Denn nur dann können solche Maßnahmen verhältnismäßig sein. Und nur dann haben wir auch eine Chance, dass so etwas auf die Akzeptanz bei der Netzgemeinde stößt.“

Klarnamenpflicht würde legale Nutzung des Webs vielfach beschneiden

Gefragt nach der Klarnamenpflicht, gibt Hebbecker an, dagegen zu sein:

„Die würde eine Vielzahl von Möglichkeiten beschneiden, mit der Nutzer das Netz legal verwenden können. Es ist nachvollziehbar und auch rechtskonform, dass die Leute beispielsweise bei politisch heiklen oder sexuellen Themen anonym diskutieren möchten.

Ganz abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, wie eine solche Klarnamenpflicht technisch umzusetzen wäre. Wir würden uns eher wünschen, dass Betreiber sozialer Plattformen verpflichtet werden, auf Anfrage von uns auch die gewünschten Daten liefern zu müssen. Das ist derzeit nämlich nicht so.“

Zusammenarbeit mit Google am besten

Am besten würde hinsichtlich der Hasspostings die Zusammenarbeit mit Google klappen. „Mit Facebook eher schlecht und mit Twitter sehr schlecht. Extrem schlecht ist die Zusammenarbeit mit russischen Plattformen. Viele Leute gehen ja von Facebook zu solchen Seiten. Und da ist die Zusammenarbeit desaströs.“anonym

Hebbecker sieht das Problem der Hasspostings auch eher global. Man könne die Problematik nicht alleine mit dem deutschen Strafrecht in den Griff bekommen. „Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Optimalfall bestrafen wir ja nicht nur, sondern sorgen auch für eine veränderte Geisteshaltung.“

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.