Klarnamenpflicht, Macron
Klarnamenpflicht, Macron

Emmanuel Macron fordert Klarnamenpflicht im Netz

Emmanuel Macron fordert eine Klarnamenpflicht. Täter sollen vom Internet ausgeschlossen werden, wie man Hooligans aus den Stadien fern hält.

Der Staatspräsident von Frankreich, Emmanuel Macron, fordert die Einführung der Klarnamenpflicht im Internet. Wer in sozialen Netzwerken postet, der soll gesetzlich zur Vorlage seines Ausweises gezwungen werden. Man müsse die Rassisten ausschließen, wie die Hooligans aus den Fußballstadien. Als Vorbild lobte er das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Zeit für Taten?

Mit den Worten: „Es ist nun Zeit für Taten“, kündigte Emmanuel Macron am 20. Februar in seiner Rede vor den Ehrengästen des Dachverbandes der jüdischen Gemeinden (Crif) für den Mai einen neuen Gesetzesentwurf an. Dieser soll mit umfassenden Maßnahmen gegen antisemitische Hetze vorgehen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Macron stellte fest, dass die Angriffe gegen Juden seit dem vergangenem Jahr stark zugenommen haben. Diese münden oftmals in Gewalt und äußern sich auch in sozialen Netzwerken, wie Twitter oder Facebook. Als aktuelles Beispiel wurde die antisemitische Beschimpfung des Philosophs Alain Finkielkraut bei einer „Gelbwesten“-Demonstration in Paris angeführt, woraufhin Tausende Franzosen unter dem Motto: „Es reicht!“ („Ça suffit!“) gegen Antisemitismus demonstrierten.

Klarnamenpflicht gegen Rassismus & Diskriminierungen

Somit wäre es laut Macron an der Zeit, mit einem neuen Gesetzesentwurf, dagegen vorzugehen und das „Böse zu benennen“. Geplante Maßnahmen sollen ein zeitnahes Löschen entsprechender Inhalte umfassen. Zudem will man Menschen, die Hasspostings schreiben, eindeutig identifizieren können, indem man eine Klarnamenpflicht einführt. Möglich wäre des weiteren eine Ausweispflicht für den Zugang zu sozialen Netzwerken. Wer diesbezüglich bereits auffällig war, könne mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im Netz rechnen. Bereits verurteilten Rassisten und Antisemiten drohe dann eine Zugangssperre zu sozialen Netzwerken. Man könne dies so handhaben, wie den Umgang mit Hooligans in den Stadien Frankreichs, schlug der Staatspräsident vor.

Emmanuel Macron: NetzDG mit Vorbildfunktion für Frankreich

Eifelturm ParisMacron gehe es jedoch nicht nur darum, gegen Antisemitismus vorzugehen. Er wollte auch gegen Rassismus und die Diskriminierung von Muslimen vorgehen. Daneben müsse man die Ausgrenzung sexueller Minderheiten bekämpfen. Denn das Schlimmste, was passieren könne sei, „sich (daran) zu gewöhnen“. Für ihn gilt Deutschland als Vorbild und Vorreiter hinsichtlich des bereits in Kraft getretenen Gesetzes gegen Hass im Internet. Seit dem 01.01.2018 gilt hierzulande in vollem Umfang das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Seitdem müssen Online-Plattformen strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. Das NetzDG enthält aber keine Regelungen über Zugangssperren auffälliger Bürgerinnen und Bürger. Auch wird darin keine Klarnamenpflicht vorgeschrieben.

Beitragsbild von Nadine Shaabana, thx! (Unspash Lizenz)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.