Gemäß "digitalem Vermummungsverbot" sollen sich Poster in Österreich künftig ausweisen bei Nutzung der Kommentarfunktion auf Internetportalen
Im Kampf gegen Hass-Postings im Internet hat sich die österreichische Bundesregierung nun dafür ausgesprochen, dass User sich ausweisen müssen, insofern sie auf Online-Plattformen oder Online-Medien, wie den österreichischen Tageszeitungen, die Kommentarfunktion nutzen. Am 10. April 2019 soll eine entsprechende Gesetzesvorlage im Wiener Kabinett abgesegnet werden. Netzpolitik.org hat vorab den Gesetzesentwurf mit dem Vermummungsverbot veröffentlicht.
Vermummungsverbot soll 2020 eingeführt werden
Unter der Bezeichnung „digitales Vermummungsverbot“ geht ein neuer Gesetzesentwurf in Österreich an den Start. Er soll künftig eine Verfolgung von Hass-Postern ermöglichen. Zwar ist pseudonymes Posten weiterhin gestattet. Nur mit dem Unterschied zu früher, dass die Poster nun auf den jeweiligen Plattformen ihre Identität offenlegen müssen, sodass sie eindeutig zu identifizieren sind. Die Plattformbetreiber sind dann dazu in der Lage, auf Anfrage, Auskünfte an die Strafverfolgungsbehörden zu erteilen. Zudem soll im Gesetz verankert werden, dass Unternehmen, wie Facebook, Twitter und Google, einen Zustellbevollmächtigten bereitstellen sollen, quasi einen Ansprechpartner für die Behörden. Das Gesetz soll ab 2020 für alle Onlineplattformen gelten, die 100.000 User haben und/oder 500.000 Euro Jahresumsatz erzielen und/oder über 50.000 Euro Presseförderung beziehen. Noch fraglich ist jedoch, ob das neue Gesetz auch wirklich gegen Hasskommentare im Internet helfen wird.
Bußgelder bis 500.000 EUR drohen
Die technische Umsetzung der Maßnahme bleibt den Forenbetreibern vorbehalten. Einerseits haben diese die Möglichkeit über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu gewährleisten, damit dem Konten-Nutzer nach Übermittlung der Handynummer, eine SMS zugeschickt wird. Der Inhalt der SMS muss dann als Bestätigung auf der Anmeldeseite eingegeben werden. Die Alternative dazu wäre ein Verifizieren über den Personalausweis. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften, drohen den Portalbetreibern Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro.
Kritiker bezweifeln, dass das digitale Vermummungsverbot den gewünschten Effekt erzielen wird. Sie warnen zugleich vor einem möglichen Datenmissbrauch. So auch Iwona Laub von der Datenschutzorganisation Epicenter.works. Sie schreibt: „Es ist fragwürdig, ob dem Hass im Netz mit einer Klarnamenpflicht tatsächlich ein Riegel vorgeschoben werden kann. Es muss weiterhin möglich sein, seine Kritik an der Bundesregierung oder anderen kontroversen Themen zu äußern, ohne Angst vor Verfolgung durch Arbeit, Staat oder Nachbarn zu haben. Bei einer Klarnamenpflicht würde auch der Schutz für Personen wegfallen, die aus gutem Grund anonym unterwegs sind (Frauen, Kinder, Jugendliche, öffentliche Personen, …). Als Grundrechts-NGO lehnen wir den Vorstoß der Regierung deshalb ab.“
Kann man damit Hass bekämpfen?
Auch Maximilian Schubert, Generalsekretär des Branchenverbandes der Internetanbieter, ISPA, kritisiert die Pläne der Regierung. „Das geplante Gesetz eignet sich nicht zur Bekämpfung von Hass im Netz und senkt die Attraktivität des Digitalstandorts Österreichs. Eine derartige ‚Ausweispflicht‘ im Internet hat mit den Verhältnissen der physischen Welt nichts zu tun, wie von den Proponenten behauptet wird. Schließlich muss ich mich nicht ausweisen, bevor ich mich offline zu einem Thema äußere.“
Beitragsbild Javardh, thx! (Unsplash Lizenz)
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