Hass, Cyber, Richterhammer
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Bildquelle: pradiprout

Bundesrat billigt Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet

Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das neue "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hass -Kriminalität" im Internet.

Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für das neue „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ im Internet. Damit nimmt das Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz die letzte Hürde und ist nun endgülig beschlossen. Der Bundestag stimmte den Neuregelungen bereits Mitte Juni 2020 zu. Neben einer Ausweitung der Strafbarkeit von Bedrohung und Beleidigung sieht das Paket insbesondere eine Meldepflicht für die Betreiber von sozialen Netzwerken vor.

Richtergenehmigung erforderlich bei Passwort-Herausgabe

Das neue Gesetzespaket beinhaltet gezielte Maßnahmen gegen Hass und Hetze im Internet. Künftig sollen die betreffenden Postings in sozialen Netzwerken, wie Facebook oder Twitter, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt, von den Betreibern nicht nur gelöscht, sondern auch an eine zentrale Meldestelle beim Bundeskriminalamt (BKA) weitergereicht werden.

Zur besseren Strafverfolgung müssen Anbieter von Telemediendiensten an Sicherheitsbehörden zudem die entsprechenden IP-Adressen mitteilen. Bei besonders schweren Straftaten, wie Terrorismus und Tötungsdelikten, dürfen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden. Sind die Passwörter bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert, sind diese genauso zu übermitteln.

Meldepflicht für Hass Kriminalität im Netz

Unter die Meldepflicht fällt Neonazi-Propaganda genauso, wie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, die Unterstützung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Volksverhetzungen und Gewaltdarstellungen sowie Belohnung und Billigung von Straftaten. Gemeldet werden müssen zudem die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen und die Verbreitung von Missbrauchsfotos und -videos.

Bedrohungen und Billigung von Straftaten werden zum Straftatbestand und ziehen härtere Strafen nach sich. Wer künftig anderen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen droht, begeht folglich schon damit eine Straftat. Bisher galt das nur bei Morddrohungen. Für derartige Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen bis zu drei Jahre. Beleidigungen im Internet sollen ebenfalls mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. War es bisher nur strafbar, bereits begangene Taten öffentlich zu befürworten, so gilt dasselbe künftig auch für angekündigte Straftaten.

Kommunalpolitiker, ärztlicher Notdienst, Ehrenamtler und Journalisten künftig besser geschützt

Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bestraft man mit dem Gesetz nun härter. Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, erhalten einen besseren Schutz vor Drohungen und Gewalthandlungen. Für sie gelten künftig besondere Regeln, wie sie bisher schon für Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Rettungsdienste zutreffen.

Zudem erhalten Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Hasskriminalität, wie Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, einen besseren Schutz. Im Melderecht werden dafür entsprechende Auskunftssperren im Melderegister eingerichtet. Betroffene sollen so davor geschützt sein, dass ihre Adressen weitergegeben werden.

Strafverschärfung bei antisemitischen Taten & Hass Kriminalität

Bei antisemitischen Tatmotive gilt künftig eine strafverschärfende Wirkung. Die Änderung sei eine Reaktion auf den eklatanten Anstieg registrierter antisemitischer Straftaten. Seit 2013 verzeichnen diese eine Zunahme um 40 Prozent.

Kritiker befürchten, die Meldepflicht führe zu einer umfassenden „Verdachtsdatenbank“ beim BKA. Die Vermutung gründet sich darauf, dass Polizei und Geheimdienste bevorstehend auch Zugangsdaten für Userkonten, Geräte und Cloud-Konten von sozialen Medien, Chatdiensten u.a. abfragen können.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.