Die GdP und zahlreiche Politiker des Bundesrats fordern, dass schon eine installierte Blitzer-App für eine Strafe ausreichend sein soll.
Politiker aus mehreren Bundesländern werben im Moment dafür, Blitzer-Apps deutschlandweit zu verbieten. Sie wollen sogar die Installation in den regulären App Stores unterbinden. Noch hält die Bundesregierung dagegen. Wahrscheinlich, weil die Entscheidung nicht gut beim Wähler ankommen würde. Doch die Nutzung für den Fahrer als auch Beifahrer ist verboten, sobald der PKW angefahren ist.
Blitzer-Apps sind nur vor und nach der Fahrt erlaubt
Entscheidend bei der Frage der Legalität ist vor allem, wer von der Warnfunktion profitieren würde. Der § 23 Abs. 1c StVO verbietet die Nutzung technischer Hilfsmittel, um sich warnen zu lassen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat 2023 entschieden, dass dieses Verbot auch dann greift, wenn die Blitzer-App auf dem Smartphone des Beifahrers läuft und der Fahrer die Warnungen erhält oder sich zunutze macht.
Blitzer-Apps setzen viele Fahrerinnen und Fahrer ein. Sie warnen mit Ausnahme mancher mobiler Blitzer vor Tempokontrollen und helfen beim Sparen. Beispielsweise in Italien stellt man die Blitzer gut sichtbar auf, um damit auch das Durchschnittstempo an gefährlichen Stellen zu reduzieren. In Deutschland setzt die Polizei gerne gut versteckte Blitzer auf.
Egal ob die Software kostenlos ist oder man sie kaufen muss, das macht juristisch gesehen keinen Unterschied. Setzt man sie oder der Beifahrer während der Fahrt zur Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen ein, kann das unter das Verbot des § 23 Abs. 1c StVO fallen. Der Gesetzgeber begründet das mit möglichen Störungen der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Polizei. In den USA stellt sich die rechtliche Lage ganz anders und teilweise zum Nachteil der Bürger dar.
Bundesrat fordert bundesweites Verbot auf dem Smartphone
Wie bild.de hinter ihrer Paywall berichtet, wollen große Teile des Bundesrats nun dagegen vorgehen. Das Nutzungsverbot in seiner jetzigen Form kann die Polizei schwerlich durchsetzen. Man müsse dem Fahrer nachweisen, dass ihn die Blitzer-App während der Fahrt gewarnt hat. Doch das ist in der Praxis selten der Fall. Wer davon weiß, wird im Fall einer Polizeikontrolle sowieso direkt das Smartphone sperren.
Nach der Vorstellung einiger Landespolitiker soll für eine Strafe schon eine installierte Blitzer-App ausreichend sein, egal man man sie gerade nutzt oder nicht. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bliess schon im Januar ins gleiche Horn. „Eine Blitzer-App schützt Nutzer nur vor Bußgeldern und wir können deren Nutzung fast nicht kontrollieren. Autofahrer fahren nicht vorsichtiger, sondern schneller und das ist sehr gefährlich im Straßenverkehr“, argumentierte zum Jahresanfang der GdP Bundesvorsitzende Jochen Kopelke.
Hintergrund der Pressemitteilung ist natürlich, dass die Apps ihre Arbeit deutlich erschweren und die Kassen der Länder und Gemeinden weniger abbekommen. Die Blitzer-Apps sollen sogar „Leib und Leben der Einsatzkräfte“ gefährden, weswegen man ihre gesetzliche Untersagung fordert.
Verbot der Blitzer-Apps unrealistisch: Zu tiefe Eingriffe in Handlungsfreiheit und Privatsphäre der Bürger
Momentan lehnt die Bundesregierung derartige Gesetzesänderungen ab. Eine solche App nicht mit sich führen zu dürfen, greift sehr tief in die Privatsphäre der Betroffenen ein. Der Staat dürfe zudem nicht darüber entscheiden, wie Fahrer und Beifahrer agieren. In Berlin gibt man die Schuld zurück an die Länder. Diese müssten ihre Rechte schlichtweg effektiver mithilfe von deutlich mehr Kontrollen im Straßenverkehr durchsetzen.
Update: Das Nutzungsverbot während der Fahrt gilt auch bei den bisher bekannten Alternativen. Auch beim POI Pilot GPS Warner oder beim OOONO Co-Driver darf man die Warnfunktion der externen Geräte während der Fahrt nicht nutzen!
Wie verhalte ich mich am besten bei einer Kontrolle?
Wenn kein konkreter Tatverdacht vorliegt, darf der Polizist nicht die Herausgabe fordern, doch das wissen die Mitarbeiter natürlich auch. Das wäre der Fall, wenn der Polizist die Warn-App zufällig auf dem Display sehen konnte. Gibt es keinen handfesten Grund dafür, darf die Einziehung und Durchsuchung des Geräts nur mit richterlichem Beschluss erfolgen.
Ansonsten sollte man jegliche Kommunikation auf das Allernötigste beschränken. Umso geringer ist die Gefahr, sich um Kopf und Kragen zu reden. Man sollte sich auf keinen Fall zu konkreten Tatvorwürfen äußern, sondern freundlich und möglichst schweigsam bleiben. Wer zugibt, in Eile zu sein, muss sogar mit der Verdopplung der Geldbuße rechnen. Deswegen: Sachlich bleiben und selbst wenn es schwer fällt: Klappe halten!
Ob das Verbot der Blitzer-Apps in den App Stores und auf dem Smartphone wirklich kommen wird, steht noch in den Sternen. Doch solange der Bundestag nicht zustimmt, wird das nicht passieren.



















