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Facebook: Bundesamt für Justiz will 2 Mio. Bußgeld

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) erließ heute einen Bußgeldbescheid gegen die Facebook Ireland Ltd. Facebook soll zwei Mio. Euro bezahlen.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat einen Bußgeldbescheid gegen die Facebook Ireland Ltd. erlas­sen. Laut dem eigenen Transparenzbericht hat das Unternehmen im ersten Halbjahr 2018 gegen Vorgaben des Netzwerk­durchsetzungsgesetzes (NetzDG) verstoßen. Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden über über rechts­widrige Inhalte seien unvollständig, hieß es. Dadurch entstehe ein verzerrtes Bild, rügte das BfJ und verhängte ein Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro.

Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf. Facebook hat zwei Meldewege für Beschwerden eingerichtet. Nutzer, die eine Beschwerde über einen strafbaren Inhalt im Sinne des NetzDG einreichen wollen, lenkt man auf den Flagging-Meldeweg. Das Flagging-Meldeweg und das NetzDG-Formular bei Facebook sind nicht ausreichend trans­parent. Daneben ist das NetzDG-Formular zu versteckt. Das BfJ geht davon aus, dass die Anzahl der über den weithin bekannten Flagging-Meldeweg eingegangenen Beschwerden beachtlich und die Darstellung im veröffentlichten Bericht insofern unvollständig ist. Rückschlüsse auf eine hohe Anzahl von Meldungen über rechtswidrige Inhalte ergeben sich insbesondere aus Facebooks Commu­nity Standard Enforcement Report. Die vom Community Standard umfassten Sachverhalte betreffen in einer Vielzahl von Fällen auch rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG.

Wenn soziale Netzwerke mehrere Meldewege vorhalten, müssen diese für die Nutzer­innen und Nutzer transparent und eindeutig sein und dortige Eingänge grundsätzlich im Transparenzbericht abgebildet werden. Denn die Auswirkungen auf die Transparenz der Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte sind erheblich.

Bußgeldbescheid gegen Facebook noch nicht rechtskräftig

Unter anderem wirft man dem Unternehmen vor, falsche Zahlen bezüglich der Rückmeldungen nach Eingang der Beschwerden veröffentlicht zu haben. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat noch das Recht, dagegen Einspruch einzulegen. Im Streitfall will das BfJ die Akten an die Staatsanwaltschaft Bonn übermitteln.

Tarnkappe.info