Aufgrund aktueller Vorkommnisse in Telegram ruft der Bundesjustizminister zu einer konsequenten Strafverfolgung von Hetze auf.
Der neue deutsche Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat öffentlich zu einer konsequenten Strafverfolgung von Hetze durch sogenannte Querdenker aufgefordert. Dabei ist der Messenger-Dienst Telegram in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten. Gegner der Corona-Politik wiegelten in Telegram-Chatgruppen in den letzten Wochen verschärft zu Unruhen auf. Einerseits waren dort gemäß ZDF-Magazin „Frontal“ Mordanfragen gegen Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) aufgetaucht. Andererseits marschierten Demonstranten unter Verstoß gegen die Corona-Versammlungsordnung mit Fackeln vor dem Privathaus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).
Diesbezügliche Konsequenzen forderte der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Er teilte den Zeitungen der Funke Mediengruppe mit:
„Morddrohungen, Beschimpfungen oder Beleidigungen, wie sie zuletzt wieder verstärkt aus der Szene der sogenannten Querdenker geäußert wurden, sind inakzeptabel und verletzen immer wieder rechtliche Grenzen. Unser Rechtsstaat muss entschlossen gegen die Täter vorgehen. Und das kann er auch: mit den Mitteln des Strafrechts.“
Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) äußert Buschmann:
„Teile der sogenannten ‚Querdenker‘-Bewegung haben längst den Boden des Grundgesetzes verlassen; das zeigen nicht zuletzt die unsäglichen Morddrohungen gegen Ministerpräsident Kretschmer und gegen andere Repräsentantinnen und Repräsentanten unseres Staates.“
Sowohl der neue Bundeskanzler Olaf Scholz, als auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer begrüßten hierbei das verschärfte Vorgehen gegen Telegram. Insbesondere schloss sich zudem SPD-Chefin Saskia Esken einem härteren Durchgreifen bezüglich Aufrufen zu Gewalt und Mord an. Sie bekundete gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Aufruf zum Mord ist strafbar und muss von den Behörden auch verfolgt werden. Diese Gruppen bei Telegram sind nicht geheim und nicht geschlossen.“ Dort verbreitete Inhalte stehen der Beobachtung und Ermittlung durch Behörden offen. „Dieser Aufgabe müssen Polizei und Staatsanwaltschaft konsequenter nachgehen, auch um staatsfeindliche Aktionen wie beispielsweise den im Netz offen angekündigten Versuch der Erstürmung des Reichstagsgebäudes im August 2020 zu verhindern.“
Telegram zum sozialen Netzwerk erklärt
Das Bundesamt für Justiz vertritt zum Thema die Auffassung, dass Telegram nicht nur ein Messenger-Dienst wäre, sondern vielmehr als soziales Netzwerk fungiert. Infolge müsse Telegram die Anforderungen des Netzdurchsetzungsgesetzes, genauso wie Facebook und Twitter, einhalten. Dazu gehört die Einrichtung eines leicht zugänglichen Meldekanals für kriminelle Inhalte genauso, wie die Benennung eines bevollmächtigten Empfängers für Ersuchen deutscher Gerichte. Gegen das Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind bisher zwei Bußgeldverfahren anhängig.
Ab Februar 2022 sind Anbieter sozialer Netzwerke ohnehin dem Bundeskriminalamt verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu melden. Von der Regelung ausgenommen sind jedoch Messenger-Dienste. Das sei eine Lücke, die nicht bestehen bleiben darf, forderten die Innenminister von Bund und Ländern in der vergangenen Woche.
Wie Marco Buschmann hierzu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mitteilt:
„Für mich ist klar: Unser Rechtsstaat muss entschieden gegen diese Hassstraftaten vorgehen. Zugleich sind auch die sozialen Netzwerke in der Pflicht. Die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sind verbindlich – und das Gesetz kennt keine pauschale Ausnahme für Messenger-Dienste. […] Die große politische Herausforderung der nächsten Zeit wird darin liegen, einen überzeugenden und europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für soziale Netzwerke zu schaffen. Ein Vorschlag hierfür liegt seit letztem Jahr vor. 2022 werden die Beratungen für den Digital Services Act in die entscheidende Phase gehen. Für die neue Bundesregierung haben diese Beratungen hohe Priorität.“
Durow ignoriert deutsche Behörden
Telegram-CEO Pawel Walerjewitsch Durow hat Telegram 2013 als Messengerdienst und Alternative zum internationalen Marktführer Whatsapp gegründet. Durow ignoriert unterdessen allerdings dahingehende Forderungen deutscher Behörden, sich an deutsche Gesetze zu halten, indem er keinerlei Kontaktversuche zulässt, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Im April wurde ihm sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro gedroht.
Durow ist bereits bekannt dafür, nicht mit Behörden zu kooperieren. Schon im Oktober 2017 lehnte er eine Forderung des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB ab, Einblick in die Konversationen zwischen einigen Telefonnummern zu gewähren. Aus diesem Grund hat ein russisches Gericht damals den Messenger-Dienst zu einer Geldstrafe in Höhe von 800.000 Rubel (etwa 12.000 Euro) verurteilt.
Tarnkappe.info