Softwarepiraterie, US-Marine
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Copyright: US-Marine äußert sich zum Vorwurf der Softwarepiraterie

Die US-Marine äußerte sich zum Vorwurf der Softwarepiraterie. Das Softwareunternehmen Bitmanagement verklagte sie auf ca. 600 Millionen US-Dollar.

Das deutsche Softwareunternehmen Bitmanagement Software hatte im Juli dieses Jahres Klage wegen massenhafter Softwarepiraterie gegen die US-Marine eingereicht. Sie forderten ca. 600 Millionen US-Dollar von der US-Marine, weil diese angeblich hunderttausende Male Testversionen einer Software installiert hätte, ohne im Besitz rechtmäßiger Lizenzen zu sein. Die US-Regierung hat sich jetzt erstmals vor Gericht zum Vorwurf geäußert. Auch wir hatten über den Fall berichtet.

Softwarepiraterie bei der US-Marine

Der US-Marine wurde vorgeworfen, sie hätten ein Spezialprogramm der Firma Bitmanagement Software zur Geovisualisierung widerrechtlich vervielfältigt und auf mindestens 558.466 Computern installiert, obwohl sie nur 38 Lizenzen zu Testzwecken erworben habe. Zudem hätten sie, entgegen den Lizenzbedingungen, eigenmächtig eine Trackingfunktion der Software deaktiviert. Diese in der Klageschrift „Flexwrap“ genannte Funktion hatte es Bitmanagement nach eigenen Angaben bis dahin ermöglicht, die Zahl der Installationen zu überwachen.

Als Rechtsvertreterin der Marine hat sich nun die US-Regierung in einer Stellungnahme vor Gericht geäußert. Darin gibt sie viele der Vorwürfe zu, wie diesen, dass die Marine 38 Lizenzen des Programms „BS Contact Geo“ von Bitmanagement erworben habe und es gleich anschließend „auf hunderttausende Computer innerhalb ihres Netzwerks installiert hätte.“ Gleichzeitig bekennt die US-Regierung, die deutsche Firma nie „direkt“ für diese Installationen bezahlt zu haben. Stattdessen sei das Geld vertragsgemäß an einen „autorisierten Verkäufer“ gegangen.

Es scheinen allerdings beim Verkauf Missverständnisse aufgetreten zu sein. So behauptet die US-Regierung, dass die Lizenzen, anders als vom Kläger angegeben, nicht limitiert gewesen wären. Angeblich hätte Bitmanagement selbst die Kopierbeschränkung aufgehoben und damit erst die breite Installation im gesamten Marine-Netz ermöglicht. Außerdem gibt es verschiedene Sichtweisen hinsichtlich der Gerätegebundenheit der erworbenen 38 Lizenzen. Die US-Regierung behauptet, es wären sogenannte „Concurrent Use Network Installation“-Lizenzen, die zur gleichzeitigen Nutzung von maximal 38 Kopien freigegeben wurden, egal auf wie vielen verschiedenen Geräten. Somit weisen sie den Vorwurf der Softwarepiraterie weit von sich.

Fazit

Bitmanagement fühlt sich bei ihren Vorwürfen zur Softwarepiraterie dennoch im Recht. Man besteht demzufolge weiter auf den Forderungen: „Die US-Regierung hat zugegeben, unsere Software auf hunderttausende Computer kopiert zu haben, und streitet dennoch ab, dass es Bitmanagement irgendeine Kompensation schuldet. Bitmanagement wird seine Ansprüche auf Kompensation wegen des unerlaubten Kopierens und Nutzens unserer Software weiter verfolgen.“

Die Marine wollte sich zum Verfahren nicht weiter äußern: „Laut US-Gesetz können wir uns nicht zu laufenden Rechtsstreitigkeiten äußern.“

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.