Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird laut Schätzungen der Bundesnetzagentur mindestens 260 Millionen Euro kosten.
Die geplante Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur ethisch und verfassungsrechtlich umstritten, sie ist auch für die speichernden Provider mit erheblichem Aufwand – auch finanzieller Natur – verbunden. Die Bundesnetzagentur hat geschätzt, wie hoch die durch diese Sicherheitsmaßnahme anfallenden Kosten in etwa sein werden.
Kosten von mindestens 260 Millionen Euro
Bereits im Juli überschlug die Bundesnetzagentur die zu erwartenden Kosten der Vorratsdatenspeicherung, berichtet die Zeitung „Zeit Online„, der das entsprechende interne Papier der Behörde bereits seit einer Weile vorliegt. Mittlerweile wurde es von der Grünen-Fraktion des Bundestages auch veröffentlicht.
Im Rahmen ihrer Untersuchung kam die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass die zur Speicherung verpflichteten Telekommunikations-Dienstleister mindestens 260 Millionen Euro investieren müssten, um die nötige Infrastruktur aufzubauen und zu betreiben.
Dabei müssen nicht nur entsprechende Server bereit gestellt werden. Aufwändig dürfte vor allem deren Absicherung gegen unbefugte Zugriffe sein. Die Sicherung der Vorratsdaten war in der Vergangenheit in Deutschland mangelhaft; einer der Punkte, die das Bundesverfassungsgericht 2010 in seinem Urteil kritisierte. Um die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen zu dürfen, müssen weitaus belastbarere Lösungen als damals her – und diese sind dementsprechend nicht billig.
Viele unbekannte Faktoren
Trotz der unbestrittenen Expertise der Bundesnetzagentur können die vorgelegten Zahlen aber wohl nur als grobe Schätzung gelten. Das liegt daran, dass es noch viele unbekannte Faktoren bei der Vorratsdatenspeicherung gibt. Nicht nur sind die genauen Anforderungen an die Speicherungs-Infrastruktur noch unklar. Auch wenn eine gute Absicherung der Daten, wie oben erklärt, auf jeden Fall nötig sein dürfte. Zudem ist nach wie vor unklar, welche Unternehmen überhaupt zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sein werden. Das nämlich wird in der Politik zur Zeit noch kontrovers diskutiert.
Kosten der Vorratsdatenspeicherung sind von der Kundenzahl abhängig
Um sich trotz dieser Unbekannten ein ungefähres Bild der zu erwartenden Kosten machen zu können, befragte die Bundesnetzagentur eine Reihe von Telekommunikations-Unternehmen, die bereits zwischen 2008 und 2010 von der Vorratsdatenspeicherung betroffen waren. Dabei kam sie zu dem wenig überraschenden Schluss, dass vor allem die Anzahl der Kunden, die ein Unternehmen betreut, maßgeblich für die durch eine Vorratsdatenspeicherung zu erwartenden Kosten ist. Mehr Kunden verursachen mehr Metadaten und dementsprechend höhere Anforderungen an die Infrastruktur zur Speicherung dieser Daten.
Aber selbst die kleinsten Unternehmen, die 1.000 oder weniger Kunden haben, müssten mindestens 100.000 Euro investieren, um die für die Vorratsdatenspeicherung nötige Infrastruktur bereitzustellen. Und das, obwohl bei ihnen nur durchschnittlich alle zwei Jahre eine polizeiliche Anfrage zu diesen Daten eintrifft. „Gerade für kleine Anbieter stellt der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine existenzielle Bedrohung dar“, sagte daher Konstantin von Notz, der internetpolitische Sprecher der Grünenfraktion im Bundestag, zu diesem Thema.
Für die größten Provider dürfte die Einrichtung der Vorratsdatenspeicherungs-Infrastruktur laut Bundesnetzagentur rund 15 Millionen Euro kosten. Daneben müssten sie 10 bis 25 Prozent ihrer ursprünglichen Investition pro Jahr zusätzlich auf den Tisch legen, um die Systeme zu warten und aktuell zu halten.
Fast drei Millionen Euro Kosten für die Bundesnetzagentur
Auch auf die Bundesnetzagentur selbst kommen durch die Vorratsdatenspeicherung erhebliche Kosten zu. Sie ist nämlich das Kontrollgremium für diese geplante Sicherheitsmaßnahme. Um dieser Aufgabe angemessen nachkommen zu können, müsste die Behörde eigenen Schätzungen zufolge 25 neue Mitarbeiter einstellen. Vor allem dadurch kommen geschätzte Kosten von 2,9 Millionen Euro auf die Bundesnetzagentur zu.
Die Vorratsdatenspeicherung wird nicht billig
In der Summe, so schätzt die Bundesnetzagentur, werden sich die Kosten der für den Beginn der Vorratsdatenspeicherung nötigen Anfangsinvestitionen auf mindestens 260 Millionen Euro nur für die technische Infrastruktur belaufen. Hinzu kommen Personalkosten. Denn natürlich ist die Einrichtung dieser Infrastruktur und die Kontrolle, dass alle Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt werden, auch mit Arbeit verbunden, die kaum das vorhandene Personal bewältigen kann.
Hinzu entstehen durch den Betrieb der Infrastruktur natürlich laufende Kosten – Stromkosten, Wartung und Überwachung, Aktualisierung und Austausch defekter Komponenten. Jeder, der in der IT arbeitet, kann sich vorstellen, wie diese Kosten zustande kommen.
Die Kunden zahlen für ihre eigene Überwachung
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Telekommunikations-Unternehmen die ihnen entstehenden Kosten durch höhere Preise an ihre Kunden weitergeben werden. So würden die Deutschen letztendlich für ihre eigene Überwachung bezahlen. Und das, obwohl noch gar nicht sicher ist, wie lang die Vorratsdatenspeicherung Bestand haben wird. Von Seiten der EU kam schon deutliche Kritik am deutschen Gesetzesentwurf.
Tarnkappe.info