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Bildquelle: Vojtech Okenka, Lizenz

Darknet: Wiener wollte Sorgerechtsstreit per Mordauftrag lösen

Ein 33-Jähriger aus Wien wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt, weil er im Darknet nach einem Mörder für die Mutter seines Sohnes gesucht hat.

Ein 33-jähriger Mann aus Wien beauftragte 2021 im Darknet einen Auftragsmörder und behauptete dann vor Gericht, er hätte diesen Auftrag direkt wieder zurückgezogen. Er musste sich vergangenen Freitag vor dem Straflandesgericht in Graz verantworten.

Darknet: Hitman versprach das Problem gegen Bezahlung zu lösen

Das FBI hatte den Chatverlauf an die österreichischen Strafermittlungsbehörden weitergleitet. Der Angeklagte nannte sich im Darknet „Jason Dark“. Er suchte im Sommer vor zwei Jahren jemanden, der seine südamerikanische Ex-Frau umbringen sollte. Dem Auftrag waren heftige Streitigkeiten um das Sorgerecht des gemeinsamen Sohnes vorausgegangen. Der Tatverdächtige zahlte einem vermeintlichen Auftragsmörder 6.000 Euro. Man hatte ihm zuvor versprochen, für sein Problem gebe es „eine andere Lösung„. Doch dann passierte nichts mehr.

9.000 Euro für besonders brutales Video vom Mord

hitman

9.000 Euro wollte er bezahlen, wenn man seine Ex-Frau nachweislich besonders qualvoll umgebracht hätte. Die Tat sollte gefilmt und ihm der Film übermittelt werden. Doch wie bei den meisten derartigen Darknet-Portalen handelte es sich dabei um reinen Scam (Online-Abzocke).

Vor Gericht gab der Angeklagte zu Protokoll, seine Ex hätte den gemeinsamen Sohn misshandelt. Angeblich habe er den Auftrag sofort wieder rückgängig gemacht, was so aber nicht aus dem Chatverlauf des FBI hervorging. Dieser Teil soll angeblich fehlen, entgegnete der Strafverteidiger des Wiener Angeklagten. Der Tatverdächtige konnte sich auch nicht mehr erinnern, warum er der Polizei nach seiner Verhaftung nicht mitgeteilt hat, dass er den Mordauftrag bereits zurückgezogen hatte.

Darknet-Angeklagter mit Erinnerungslücken

Aus dem Chat im Darknet geht noch ein weiterer Mordauftrag hervor. Darauf angesprochen teilte der Mann mit, er könne sich daran gar nicht mehr erinnern. Dies sei schlichtweg schon zu lange her. Er habe sich damals zudem emotional gesehen in einer Art „Ausnahmezustand“ befunden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Freitagnachmittag kamen die acht Geschworenen zu einem einstimmigen Urteil. Beim Straflandesgericht glaubte ihm niemand, dass er von seinen Plänen Abstand genommen und den Kontakt im Darknet informiert hatte. Man verurteilte ihn zu 12 Jahren Freiheitsentzug. Die zuständige Staatsanwaltschaft kündigte an, ein Berufungsverfahren einzuleiten. Der Verurteilte aus Wien erbat sich mehrere Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.