Ein japanisches Gericht verurteilte einen YouTuber zu einer zweijährigen Haftstrafe, weil er u.a. das Videospiel STEINS;GATE gestreamt hatte.
Ein japanisches Gericht hat einen YouTuber wegen Verstoß gegen das Urheberrecht und der Veröffentlichung von Spoilern hart bestraft. Der Gerichtsfall ist offenbar der erste weltweit, bei dem ein Ersteller von Videospielinhalten wegen der Veröffentlichung von Gameplay-Clips verhaftet und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
YouTuber vom Bezirksgericht Sendai verurteilt
Gemäß der japanischen Zeitung Asahi Shimbun hat das Bezirksgericht Sendai in der Präfektur Miyagi den 53-jährigen Shinobu Yoshida zu zwei Jahren Gefängnis, 5 Jahren Bewährung und 1 Million Yen (6.342,00 Euro) Geldstrafe verurteilt. Er sah sich vor Gericht u.a. mit dem Vorwurf konfrontiert, Videos mit Gameplay-Aufnahmen von STEINS;GATE Hiyoku Renri no Darin im Jahr 2019 auf YouTube ohne Genehmigung der Rechteinhaber hochgeladen zu haben.
Das Spiel ist ein in Japan beliebter visueller Roman. Yoshida hat Inhalte von ca. einer Stunde einschließlich des Endes veröffentlicht. Das Urheberrecht daran besitzt die Nitroplus Co., Ltd. Zudem hat Yoshida auch weitere Videos von September bis Mai 2022 hochgeladen. Darunter Episoden, die die Anime-Shows Spy × Family und Steins;Gate zusammenfassen.
Yoshidas Strafverfolgung initiierte die Content Overseas Distribution Agency (CODA). Laut einer Pressemitteilung der Content Overseas Distribution Association (CODA), einer japanischen Anti-Piraterie-Gruppe, beruhte die Anklage offenbar darauf, dass Yoshida die Videos monetarisiert hatte. Dies verstößt gegen ein japanisches Gesetz, welches es verbietet, mit urheberrechtlich geschütztem Material Geld zu verdienen.
Bereits bei der ersten Anhörung am 2. August gestand der YouTuber die Anklagepunkte. Er offenbarte, gewusst zu haben, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handele, aber er habe das Material dennoch veröffentlicht. Neben seiner Gewinnerzielungsabsicht führte er als Handlungsmotiv an:
„Als Teil meines Hobbys wollte ich, dass jemand sieht, was ich gemacht habe.“
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass „es eine böswillige Handlung ist, die den Aufwand der Contenterstellung zunichtemacht“. Dies würde die Bereitschaft zum Kauf legitimer Produkte verringern. Der Verteidiger hingegen argumentierte, dass man die Handlungen des Angeklagten „nicht als besonders böswillig bezeichnen könne“ und forderte eine Bewährungsstrafe.
CODA zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden
„CODA sieht in dieser Entscheidung einen großen Erfolg bei der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Schäden durch die Veröffentlichung von „Gameplay-Videos“ unter Verstoß gegen die Richtlinien, die in den letzten Jahren ein Problem darstellte. Auch die unerlaubte Nutzung von animierten „schnellen Inhalten“ – Werke, in die die Urheber Zeit, Mühe und Geld investiert haben – zur Erzielung unzulässiger Werbeeinnahmen darf nicht toleriert werden. Darüber hinaus ist die Veröffentlichung von Inhalten, die Spoiler enthalten, eine wichtige Kernoffenbarung für erzählende Werke, und der Schaden und die Auswirkungen auf die Rechteinhaber sind enorm.
CODA wird sich weiterhin darum bemühen, die unbefugte Nutzung japanischer Inhalte zu verhindern und eine gesunde, autorisierte Verbreitung zu fördern, bei der die Inhalte angemessen geschützt sind.“
Gameplay-Video-Streamings fallen in den USA unter die Fair Use-Doktrin
Laut nichegamer gilt YouTuber Yoshidas Kanal als „Fast-Content“-Kanal:
„Diese veröffentlichen Medienclips zusammen mit Kommentaren, um neugierigen Zuschauern das Erlebnis zu bieten, diese Medien in nur einem Bruchteil der Zeit konsumiert zu haben. Diese Art von Kanälen fällt in Amerika offenbar unter „Fair Use“ und erfreut sich wachsender Beliebtheit“.