Stream-Download, Download
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Bildquelle: kalhh

Stream-Download: legal oder nicht? Urteil vom EuGH steht noch aus!

Laut Bundesjustizministerium und der deutschen Rechtsprechung ist das Streaming derzeit legal. Ändert sich die Rechtslage beim Stream-Download?

Stream-Download verboten? Laut Bundesjustizministerium und der deutschen Rechtsprechung ist das Streaming von Filmen & Musiktiteln derzeit legal. Doch was ist, wenn man eine Software einsetzt, um den Inhalt des Streams dauerhaft auf der Festplatte zu speichern? Manche Programme umgehen den Download-Schutz der Webseiten, ist der Einsatz dann ebenfalls rechtmäßig?

Fest steht: Solange man nichts dauerhaft speichert, ist das Streaming hierzulande momentan legal. Doch diese juristische Beurteilung des Thema Streamings könnte sich bald ändern. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat man schon Anfang des Jahres einen Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt. Kläger ist die Antipiraterie-Vereinigung BREIN. Der Ausgang des Falles könnte die rechtliche Einschätzung auf den Kopf stellen. Der EuGH hat demnächst zu entscheiden, ob eine Ausnahmeregelung in der Info-Richtlinie 2001/29/ EG beim Streamen von offensichtlich illegal zur Verfügung gestellten Inhalten greift oder nicht. Durch die Ausnahmebestimmung sind nur flüchtige und vorübergehende Vervielfältigungen von Inhalten zulässig und stellen keine Urheberrechtsverletzung dar. Wenn die Ausnahmebestimmung nicht greifen sollte, dann wird es wesentlich schwieriger, das Streaming künftig als legal einzustufen.

Den legalen Rahmen verlässt man aber schon jetzt, sobald ein Download (also kein Stream-Download) von einer Piraten-Webseite stattfindet, die direkt als solche erkennbar ist. Wenn das Online-Angebot offenkundig rechtswidrig ist, verletzt man auch die Urheberrechte der Rechteinhaber. Bei Youtube, Soundcloud, Mixcloud, Myvideo & Co. handelt es sich beim Download hingegen um eine Privatkopie, die nach  § 53 UrhG zulässig ist.

Die Programme zum Download von Streams stellen auf jeden Fall einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Dies gilt insbesondere dann, sofern die Software Mechanismen umgeht, die den Stream vor einem Download schützen sollte. Da sich die Rechtslage ständig ändert, wird den Nutzern von vielen Anwälten zudem dazu geraten, sich auf dem Laufenden zu halten. Beim Stream-Download soll man auf jeden Fall darauf achten, dass man Webseiten nutzt, bei denen offensichtlich ist, dass ihre Inhalte legal zur Verfügung gestellt werden.

Später hat der EuGH eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen. Streaming bei offensichtlich rechtswidrigen Webseiten ist grundsätzlich illegal. Der Download darüber natürlich auch.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.