Klarnamenpflicht, Privacy Shield, Facebook, Max Schrems
Klarnamenpflicht, Privacy Shield, Facebook, Max Schrems

Privacy Shield vom EuGH gekippt: kein Abfluss der Daten gen USA

Heute erklärte der EuGH das Abkommen "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA für ungültig. Damit schützt man die Daten aller EU-Bürger.

Nach einer Beschwerde von noyb bzw. des Juristen Max Schrems erklärte der EuGH heute das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA für ungültig. Der Datenschutz innerhalb der USA sei nicht umfangreich genug, weswegen das Gericht den Transfer der Daten in die USA ablehnt.

EuGH kippt „Privacy Shield“

Der österreichische Jurist Max Schrems setzt sich bereits seit dem Jahr 2011 aktiv für mehr Datenschutz bei sozialen Netzwerken ein. Alles begann vor etwa neun Jahren wegen Facebooks Geschäftspraktiken mit 16 Anzeigen beim Leiter der irischen Datenschutzbehörde. Schrems` Tätigkeit gipfelt heute vorerst im Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Unter den gegebenen Voraussetzungen müssen die Daten hier bleiben

Der EuGH stimmt zwar grundsätzlich weiterhin einem Transfer der Daten von EU-Bürgern in die USA zu. Aber eben nur, sofern innerhalb der USA ein gleichwertiges Niveau, bezogen auf die Qualität des Datenschutzes, vorherrschen würde. Und genau das ist laut Urteil bei Privacy Shield nicht der Fall.

Schrems legte Beschwerde ein, weil Facebook seine Daten bekanntlich an die eigenen Server innerhalb der USA überträgt. Zudem ist es gängige Praxis, dass Facebook diese Informationen mit US-Behörden und Geheimdiensten teilt. Die Nutzer haben hüben wie drüben keine Möglichkeit, sich gegen diese Praxis zur Wehr zu setzen. Indem Facebook die Daten Dritten gegenüber offenlegt, gewährleiste man nicht die EU-Anforderungen an den Datenschutz, urteilt das Gericht.

US-Überwachungsreform unumgänglich

Das Verfahren betrifft nicht nur Facebook. Alle in den USA beheimateten Tech-Unternehmen müssen sich jetzt etwas Neues einfallen lassen. Die Auswertung der Nutzer-Daten europäischer Anwender müsste folglich innerhalb der EU stattfinden. Da es das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ so nicht mehr gibt, müssen alle Daten innerhalb der EU bleiben. Oder aber die USA passen ihren eigenen Datenschutz an europäische Standards an, womit man sich aber sehr schwer tun würde.

Privacy Shield = Totaler Schlag gegen Facebook & Co.

Schrems sieht das Urteil als“ totalen Schlag gegen Facebook und die irische Datenschutzbehörde DPC, die diese Praxis nicht unterbunden hat. Da der EuGH Schrems` Beschwerde augenscheinlich in allen Aspekten gefolgt ist, bekundete er vollumfänglich seine Zufriedenheit:

„Der Gerichtshof hat nun zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen EU-Datenschutzrecht und US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um die NSA zufriedenzustellen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – auch für Ausländer – einführen. Eine Überwachungsreform wird dadurch entscheidend für die Geschäftsinteressen von Silicon Valley.

Dieses Urteil ist nicht die Ursache für eine Beschränkung der Datenübermittlung, sondern die Folge der US-amerikanischen Überwachungsgesetze. Man kann dem Gerichtshof nicht vorwerfen, das Unvermeidliche zu sagen.“

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.