Google muss eine Strafe in Höhe von 50 Millionen EUR zahlen. Die NGOs noyb.eu und LQdN hatten sich wegen Verstößen gegen die DSGVO beschwert.
Die französische Datenschutzbehörde CNIL sprach am gestrigen Montag eine Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro aus. CNIL wirft Google vor, wegen mangelnder Transparenz, unzureichender Informationen und mangelnder gültiger Zustimmung zur Personalisierung der Anzeigen, gegen die DSGVO verstoßen zu haben. Max Schrems von der NGO noyb.eu hatte unter anderem das Verfahren mit seiner Beschwerde ins Rollen gebracht.
DSGVO-Strafe auferlegt
Dies ist die erste große Strafe, die aufgrund von Verstößen gegen die europäische Datenschutzrichtlinie DSGVO verhängt wurde. Für Google stellen die 50 Millionen Euro sicher nur Peanuts dar, ärgerlich ist die Strafe für den Konzern dennoch. Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) stellte gleich mehrfach fest, dass Google gegen die seit Ende Mai 2018 gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.
Bemängelt wird, dass die Informationen bezüglich der Verwendung der erhobenen Daten und der jeweiligen Speicher-Dauer nicht direkt zugänglich seien. Statt die Informationen auf einer Seite gesammelt bereit zu halten, werden diese auf vielen Unterseiten verteilt. Außerdem mangele es an Klarheit der Aussagen über die Daten. Auch bei der Zustimmung der personalisierten Werbung wegen der Angabe der beteiligten Dienste wie Google Maps, YouTube etc. habe es das Unternehmen versäumt, die Seitenbesucher vollumfänglich zu informieren. Google teilte mit, man wolle erst dann über das weitere Vorgehen entscheiden, nachdem man den Beschluss ausführlich geprüft habe.
Auslöser waren Beschwerden von Noyb.eu & LQdN
Die französische Datenschutz-Organisation La Quadrature du Net (LQdN) und Max Schrems‘ NGO noyb.eu hatten direkt nach Inkrafttreten der DSGO Beschwerde eingelegt. Schrems wirft Google vor, man habe die eigenen Online-Angebote den veränderten juristischen Erfordernissen nicht gründlich genug angepasst. Nach Eingang der Schreiben erfolgte im September 2018 die Überprüfung durch die CNIL. Weitere Beschwerden sind noch anhängig.
Max Schrems, der Vorsitzende von noyb.eu, zeigt sich mit dem Strafmaß zufrieden: „Wir sind sehr froh, dass erstmals eine europäische Datenschutzbehörde die Möglichkeiten der DSGVO nutzt um klare Rechtsverstöße auch zu ahnden. Nach der Einführung der DSGVO haben wir feststellen müssen, dass große Konzerne wie Google die DSGVO einfach ‚anders interpretieren‘ und ihre Produkte oft nur oberflächlich angepasst haben.
Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht. Wir freuen uns auch, dass unsere Arbeit für Grundrechtsschutz Früchte trägt. Ich möchte auch unseren Unterstützern danken, die unsere Arbeit ermöglichen.“
Streaming-Anbieter unter der Lupe
Bekannt geworden ist der Wiener Anwalt Max Schrems nicht mit noyb.eu Bekannt wurde Schrems aufgrund seiner juristischen Auseinandersetzungen mit Facebook. Der Datenschutzaktivist reichte kürzlich Beschwerden gegen Amazon, Apple, Dazn, Filmmit, Netflix, Soundcloud, Spotify und Youtube ein. Den Streaming-Anbietern wird vorgeworfen, das Auskunftsrecht ihrer Nutzer systematisch zu ignorieren. Damit würden die Unternehmen laut noyb.eu ebenfalls gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Beitragsbild von Arthur Osipyan, thx! (Unsplash Lizenz)
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