Die Nichtregierungsorganisation noyb zeigte die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA wegen ihrem übermäßig geschäftstüchtigen Vorgehen an.
Die europäische Datenschutzorganisation Noyb leitete rechtliche Schritte gegen die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA ein. noyb behauptet, die SCHUFA ‚verdiene Millionen durch rechtswidrige Kundenmanipulation‘. In einer Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten wirft Max Schrems Organisation der Auskunftei vor, Verbrauchern bei der kostenlosen Selbstauskunft bestimmte Informationen entgegen den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorzuenthalten.
Die SCHUFA ist sehr geschäftstüchtig
Wie wir schon ausgeführt haben, hat jede Bürgerin und Bürger ein Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft. Doch die SCHUFA bietet auf ihrer Website derartige Daten nur über eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft für 29,95 € an.
Doch die Beschwerde geht noch darüber hinaus. Denn die kostenlose Selbstauskunft enthält weitaus weniger Informationen über die Betroffenen. Bei der als ‚Datenkopie‘ bezeichnete DSGVO-Selbstauskunft teilt die Schufa auf Anfrage lediglich einen so genannten ‚Basisscore‘ mit. Bei der kostenpflichtigen ‚Bonitätsauskunft‘ schickt man dem zahlenden Kunden hingegen insgesamt sechs verschiedene ‚Branchenscores‘ zu. Damit liefere die SCHUFA bei der kostenlosen Variante keine vollständige Kopie der Daten, wie es Artikel 15 der DSGVO vorschreibt.
Kostenlose Selbstauskunft kommt später an
noyb bemängelt zudem, dass die SCHUFA die kostenlose Selbstauskunft mit einiger Verzögerung zustellt. Bei Testbestellungen der Datenschutz-Organisation lag die kostenpflichtige ‚Bonitätsauskunft‘ nach fünf Tagen im Briefkasten. Die kostenlose Selbstauskunft kam dagegen erst eine Woche später an. Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb, kommentiert: ‚Die DSGVO verlangt, dass Unternehmen alle Daten sofort, kostenlos, leicht zugänglich und transparent zur Verfügung stellen. Diese Anforderungen stehen im deutlichen Widerspruch zur aktuellen Geschäftspraxis, betroffenen Personen Ihre eigenen Daten zu verkaufen.‚
Keine Wohnungssuche ohne die teure Selbstauskunft?
Leidtragende dieser Geschäftspraktiken seien vor allem Wohnungssuchende, so Noyb. Die SCHUFA mache die kostenlose Selbstauskunft auch in Suchmaschinen wie Google schwer auffindbar. Man bewerbe stattdessen ihr kostenpflichtiges Produkt mit dem Versprechen eines ‚Vorteils auf dem Wohnungsmarkt‘. Einen transparenten Hinweis auf die Kostenfreiheit der Auskunft nach Art. 15 DSGVO suche man auf der Website der SCHUFA hingegen vergeblich. Das würde ja auch den Umsatz schmälern.
Der Deutsche Mieterbund wies darauf hin, dass vor allem in gefragten Großstädten viele Mietinteressenten geradezu genötigt würden, umfassende Angaben über sich zu machen. ‚Um die Bonität des Mieters prüfen zu können, verlangen Vermieter häufig die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft, einer Selbstauskunft und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung‘, teilte eine Sprecherin der Welt mit. Auch wenn der Vermieter keinen Anspruch darauf habe, bliebe den Mietern oft nichts anderes übrig, als diese Unterlagen vollständig vorzulegen. Eigentlich seien Mieter oder Mietinteressenten nur dazu verpflichtet, solche Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem angestrebten Mietverhältnis stehen.
Vermieter müssen nicht alles wissen!
Fragt der potenzielle Vermieter nach dem Nettoeinkommen, dem Arbeitsverhältnis oder der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen, muss der Mieter diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Persönliche Fragen muss niemand wahrheitsgemäß beantworten. Dazu gehören Fragen nach der Religion, Krankheiten, Vorlieben, Hobbys, einer Parteizugehörigkeit, der sexuellen Neigung oder einer Schwangerschaft.
Martin Baumann von noyb dazu: ‚Die SCHUFA behauptet wahrheitswidrig, dass nur ihre Bezahlprodukte Dritten vorgelegt werden sollten. Dabei hat der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach betont, dass betroffene Personen auch mit ihrer Gratisauskunft machen dürfen, was sie möchten.‚