YouTube wurde von Global Music Rights eine Klage in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar angedroht, weil das Abspielen der Musikstücke unzureichend entlohnt wird.
YouTube wurde eine Klage in Höhe von einer Milliarde US-Dollar angedroht, weil das Abspielen einiger Mega-Hits unzureichend entlohnt wird. Global Music Rights verlangt die Löschung von Musiktiteln von Pharrell Williams, Eagles, John Lennon etc. Das Unternehmen will die fehlende Kooperation von YouTube nicht länger hinnehmen.
Global Music Rights strebt Klage an
Der Rechteverwalter Global Music Rights von Irving Azoff verlangt von der Google-Tochter die Löschung von rund 20.000 Musikstücken. Die Anzahl der zu löschenden Videos ist aber sehr viel größer, denn von jedem einzelnen Musikstück gibt es sehr viele verschiedene Musikvideos. Sofern man dieser Forderung nicht zeitnah nachkommt, droht YouTube eine Klage in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar. Der Videoplattform wurde schon vor längerer Zeit mitgeteilt, dass ihnen die Rechte an Musikvidoes von Smokey Robins, Chris Cornell, George und Ira Gershwin fehlt. Zudem kündigte die Google-Tochter vor einem Monat einen eigenen Streaming-Dienst an. Azoffs Unternehmen soll nach Informationen des Hollywood Reporter den Druck konstant aufrecht erhalten haben. Doch Google gibt in dieser Angelegenheit nicht nach. Azoff sagte der Presse, seine Klienten würden Google als den größten Missetäter ansehen. Der Anbieter sei im Gegensatz zu Spotify, Pandora & Co. überhaupt nicht kooperativ.
Google rät zur Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes ContentID
Ein Anwalt von Google antwortete dem Rechteverwerter bereits am 4. Dezember, dies sei bereits der dritte Anlauf, das reguläre DMCA-Verfahren zu umgehen. Der US-Kongress habe dafür extra diese Verfahrensweise erschaffen, sofern Werke von einem Online-Dienst entfernt werden sollen. Da es für jedes Musikstück diverse Videos gibt, müsste die Rechtsanwaltskanzlei wahrscheinlich mehrere Hunderttausend Löschaufforderungen an YouTube verschicken. Die Anwälte sind deswegen entrüstet. Das eigene System ContentID zur Identifikation von geschützten Werken könnte dafür in Anspruch genommen werden. Man müsste nicht pro Musikvideo eine extra Löschaufforderung erstellen. Die Entfernung könnte Google innerhalb von Millisekunden selber erledigen, finden die Anwälte.
Global Music Rights steuere nicht bewusst auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hin, offenbar will man es aber notfalls darauf ankommen lassen. Man ist der Ansicht, Google würde die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer billigend in Kauf nehmen, deswegen wären sie nicht mehr auf Basis des DMCA auf der sicheren Seite.
Auszüge des Schriftverkehrs beider Anwaltskanzleien können bei Interesse hier eingesehen werden.
Tarnkappe.info