Elon Musk und X werden unter die Lupe genommen (Symbolbild)
Elon Musk und X werden unter die Lupe genommen (Symbolbild)
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Verfahren gegen X: EU leitet Ermittlungen ein

Stürmische Zeiten für Elon Musk. Denn die EU leitet ein Verfahren gegen X ein. Wird er seine Drohung wahr machen und X aus der EU abziehen?

Die Europäische Kommission hat offiziell ein Verfahren gegen die Online-Plattform X eingeleitet. Das Verfahren, das sich auf Desinformation, illegale Inhalte und den umstrittenen blauen Haken konzentriert, ist ein wichtiger Schritt im Rahmen des neuen DSA-Gesetzes (Digital Services Act).

Verfahren gegen X: DSA-Gesetz könnte Elon Musk gefährlich werden

Die Europäische Kommission untersucht die Online-Plattform X auf Verstöße gegen EU-Regeln. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen das Risikomanagement, die Moderation von Inhalten, die Transparenz von Werbung und der Datenzugang für Forscher. Die Plattform war bereits zuvor wegen unzureichender Maßnahmen gegen Falschinformationen und Hassreden ins Visier geraten.

Das Verfahren gegen X ist das erste seiner Art nach dem neuen Digital Services Act-Gesetz (DSA), das Online-Plattformen verpflichtet, konsequent gegen illegale Hassreden vorzugehen. Die Europäische Kommission prüft, ob X die Vorschriften zur Verbreitung illegaler Inhalte in der EU einhält. Auch andere Plattformen wie TikTok, Facebook und Instagram sind Gegenstand von Auskunftsersuchen.

Elon Musk und die Lockerung der Regeln

X-Eigentümer Elon Musk hatte die Moderationsregeln gelockert, was zu einer Entlassungswelle unter den Mitarbeitern führte. Das Verfahren der EU-Kommission untersucht auch die Wirksamkeit von X gegen Informationsmanipulation und den Einsatz für mehr Transparenz. Insbesondere der kontrovers diskutierte blaue Haken, der gegen Bezahlung Privilegien auf der Plattform gewährt, steht im Fokus der Ermittlungen. Dies berichtet unter anderem Zeit Online in einem aktuellen Artikel.

Die Kommission vermutet, dass das System von X zur Bekämpfung von Desinformation „insgesamt nicht wirksam“ sein könnte. Untersucht werden auch „Dark Pattern„, die die Entscheidungsfähigkeit der Nutzer beeinträchtigen. Die Untersuchung kann zu einer Strafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes führen, wenn sich der Verdacht bestätigt. Es gibt keine Frist für den Abschluss des Verfahrens und die Kommission behält sich vor, die Ermittlungen auszuweiten.

Das Verfahren gegen X wird weltweit sehr aufmerksam verfolgt, da sie richtungsweisend für den Umgang mit Desinformation und Hassrede im digitalen Raum sind.

Sunny

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.