Kommen die Uploadfilter? Laut der Abgeordneten Julia Reda gibt es derzeit eine „hauchdünne Mehrheit" für den Paragrafen Artikel 13.
Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
Heute erging vor dem AG Stuttgart ein erstes Urteil gegen einen S-Mod des Forums Usenetrevolution: 30 Tagessätze Geldstrafe á 10 Euro.
Die Mehrheit der Justizminister der Länder haben sich für ein Wohnungsbetretungsrecht ausgesprochen. Die Polizei darf Trojaner installieren.
Ein österreichisches Gericht stellte fest, dass YouTube für die bei ihnen von Usern begangenen Urheberrechtsverletzungen selbst haftet.
Gegenstand des P2P-Verfahren vor dem Amtsgericht Bielefeld: ein illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen.
Die Monopolkommission will ein Ende der Buchpreisbindung erreichen, da unveränderliche Preise für Bücher den Wettbewerb behindern.
Dirk A. aka Stoned100 muss sich vor dem Kölner Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, gewerbsmäßig Drogen gehandelt zu haben.
Anfang Mai wurde der britische Hacker Grant West verhaftet. Der Mann muss in Folge all seiner Taten für mehr als zehn Jahre ins Gefängnis.
Vodafone wehrt sich gegen die Sperrung von Kinox.to und legte Berufung dagegen ein. Im Frühsommer erfolgt die mündliche Anhörung.
Das AG Traunstein verkündete am 20.04.2018 ein Urteil (Az. 312 C 1328/17) in einem P2P-Verfahren. Es geht um Urheberrechtsverletzungen.
In einem Tauschbörsenverfahren urteilte das Amtsgericht Koblenz , dass die behauptete Abwesenheit den Angeklagten nicht entlasten kann.
In einem P2P-Verfahren hat das AG Düsseldorf geurteilt, dass es nicht ausreicht, zu behaupteten, die Rechtsverletzung nicht begangen zu haben.
Der Inhaber von einem WG-Anschluss verlor kürzlich ein Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg Az 216 C 330/17 gegen ein Filmstudio.
Gegenstand eines Verfahrens beim Amtsgericht Frankfurt war die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke bei einer P2P-Tauschbörse.
Unter dem Az 4 C 1319/16 wurde am 10.11.2017 beim AG Landshut eine P2P-Klage verhandelt. Gegenstand war ein illegales Tauschbörsenangebot.
Vor dem LG Köln wurde am 15.02.2018 unter dem Az. 14 S 18/17 ein Fall verhandelt, bei dem die Ehefrau das Filesharing abgestritten hat.
Marco Verch hat Fotos bei der deutsch- und englischsprachigen Wikipedia unter einer CC-Lizenz eingestellt. Dafür hagelt es nun Abmahnungen.
Ein Berliner Filesharer versuchte vor Gericht zu argumentieren, dass er Opfer von einem Hackerangriff war. Das Gericht verurteilte ihn.
Anschlussinhaber muss in P2P-Verfahren Umstände darlegen, die über die bloße Zugriffsmöglichkeit Dritter hinausgehen. Das tat er aber nicht.
Es gibt neue Entwicklungen zu dem Rechtsfall TomKabinet.nl. Der EuGH soll nun endgültig bestimmen, ob man gebrauchte E-Books verkaufen darf.
Das Amtsgericht Nürnberg verurteilt einen Anschlussinhaber antragsgemäß wegen Nutzung illegaler Tauschbörsenangebote mehrerer Serienfolgen.