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Screenshot von yts.lt

YTS-Raubkopien: Ehepaar zur Zahlung von 35.000 USD verurteilt

Ein Bundesgericht in Arizona verurteilte ein US-Ehepaar zur Zahlung von 35.000 US-Dollar für das illegale Filme-Herunterladen vom Portal YTS.

Ein, in den USA ansässiges Ehepaar, hat das Bundesgericht in Arizona mit einer hohen Geldstrafe von 35.000 US-Dollar belegt. Man warf ihnen vor, von dem illegalen Torrent-Portal YTS, Raubkopien der Filme „Lost Child“ und „Saving Christmas“ illegal über eine Tauschbörse heruntergeladen zu haben. Damit boten sie den Film zugleich auch anderen Nutzern per BitTorrent zum Download an, berichtet TorrentFreak.

Bereits die Download-Quelle, die Torrent-Website YTS, ist mit einer Warnung versehen, dass die dort angebotenen Filme nur sicher mit VPN herunterladen werden können.

„Das Herunterladen von Torrents ist für Sie riskant: Ihre IP-Adresse und durchgesickerten privaten Daten werden von Ihrem ISP und den Regierungsbehörden aktiv verfolgt. Schützen Sie sich JETZT vor teuren Klagen und Geldstrafen! Sie müssen ein VPN wie Express verwenden. Dies ist die einzige Möglichkeit, Torrents vollständig anonym herunterzuladen, indem der gesamte Datenverkehr mit null Protokollen verschlüsselt wird.“

E-Mail-Adresse führte zu den Beschuldigten

In diesem Fall erfolgte allerdings keine alleinige Ermittlung der IP-Adresse verbunden mit der Zuordnung der Rechtsverletzung zu dem Internet-Anschluss des beklagten Ehepaars. Hier führte zudem die Zuordnung der E-Mail-Adresse zu der Beschuldigten Mrs. Parks. Die Rechteinhaber, zwei Filmfirmen, der Santa Files Productions LLC und der Laundry Films Inc, konnten diese Verbindung anhand der Benutzerdatenbank der beliebten Torrent-Site YTS herstellen. Diese YTS-Datenbank gelangte in die Hände des Anti-Piraterie-Anwalts Kerry Culpepper, der sie aktiv ausnutzt. Der Anwalt vertritt infolge mehrere Filmfirmen und hat dann die Informationen in der Datenbank verwendet, um außergerichtliche Vergleiche von Piraten anzufordern.

Ehepaar zeigte sich für außergerichtliches Vergleichsangebot bezüglich illegalem YTS-Filmdownload nicht aufgeschlossen

Bereits in der Vergangenheit haben zahlreiche Urheberrechtsinhaber von Filmen Personen beschuldigt, ihre Werke mittels Tauschbörsen heruntergeladen zu haben. Zwar konnte man sich in einigen Fällen außergerichtlich einigen. Geklärt konnte dieser spezielle Rechtsfall am Ende jedoch nur vor Gericht.

Zunächst wandte sich Rechtsanwalt Kerry Culpepper an Mrs. Parks. Er unterbreitete ihr ein Vergleichsangebot für den zuerst gezogenen Film „Lost Child“. Mrs. Parks hatte die Möglichkeit, 1.000 US-Dollar in vier separaten Raten-Zahlungen zu leisten. Wenn die ersten drei Zahlungen pünktlich eintrafen, wollte man ihr dann die letzte Rate von 250 USD erlassen. Das Ehepaar schienen zunächst bereit zu sein, das Angebot anzunehmen. Dies bestätigten sie telefonisch und per E-Mail.

Der Fall ging vor Gericht

Entgegen der Vereinbarung leisteten sie allerdings keine Zahlungen. Der Ehemann verdeutlichte vielmehr, dass die Urheberrechtsinhaber besser nicht damit rechnen sollten, bald entschädigt zu werden. Die beiden Eheleute haben die unterzeichnete Vergleichsvereinbarung nie zurückgeschickt. Eine Erinnerung blieb unbeantwortet.

Stattdessen zogen sie nun noch einen weiteren urheberrechtlich geschützen Film von YTS, „Saving Christmas“, auf ihre Festplatte. Eine neue Vergleichsforderung folgte. Daraufhin drohte der Ehemann, gegen den Anwalt und seine „gefälschte Anwaltskanzlei“ vorzugehen. Der Anwalt der Filmfirmen antwortete, dass er nun tatsächlich eine Klage einreichen würde. Zugleich warnte er, vor Gericht besser einen anderen Ton anzuschlagen. Es folgte einen weitere Schimpftirade und die Beschuldigung, der Anwalt würde seinen 3-jährigen Sohn durch die Kamera beobachten.

Die Filmfirmen und ihr Anwalt, gingen mit der Angelegenheit vor Gericht. Sie beschuldigten das Ehepaar aus Arizona der Urheberrechtsverletzung und forderten Schadensersatz. Vor Gericht stehen die Eheleute nun Schadensersatzansprüchen gegenüber, die erheblich höher sind als der ursprüngliche Vergleich.

Auch ohne eine angemessene Verteidigung der Eheleute vor Gericht, haben die Filmfirmen Anfang dieses Monats ein Versäumnisurteil beantragt. Sie forderten das Gericht auf, für jeden Film einen gesetzlichen Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung in Höhe von 15.000 US-Dollar zu verlangen. Darüber hinaus forderten sie weitere 5.000 US-Dollar für die Verwendung geänderter Informationen, einen hinzugefügten „YTS“ -Tag.

Schadensersatz über 35.000 US-Dollar festgelegt

Diese Woche hat die US-Bezirksrichterin Susan Bolton das Versäumnisurteil erlassen. Sie urteilte, dass das Paar insgesamt 35.000 US-Dollar Schadenersatz zahlen muss. Dies schließt den Anspruch auf die geänderten Copyright-Informationen ein. In dem Beschluss heißt es

„Die Angeklagten haben vorsätzlich direkt gegen die urheberrechtlich geschützten Filme der Kläger“ Saving Christmas and Lost Child „verstoßen und zu deren Verletzung beigetragen“.

Kläger sind mit Urteil zufrieden

Zusätzlich zu den Schadenersatzzahlungen müssen die Angeklagten Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 5.000 USD zahlen. Das Versäumnisurteil enthält ferner eine ständige Verfügung. Demgemäß soll alle Software, die zum „Austausch nicht lizenzierter Medieninhalte“ verwendet wird, entfernt werden. Dies schließt zudem auch die verwendete Torrent-Software ein. Culpepper informierte TorrentFreak, dass seine Kunden mit dem Ergebnis zufrieden sind. Sie hätten es jedoch vorgezogen, den Rechtsfall außergerichtlich beizulegen.

„Obwohl wir mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden sind, ist es bedauerlich, dass die Angeklagten die Gelegenheit verpasst haben, diese Angelegenheit privat zu lösen, um allen Zeit und Geld zu sparen. Meine Kunden möchten nur, dass die Leute ihre Filme legal kaufen.“

Tarnkappe.info

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.