Den Betreiber der illegalen IPTV-Dienste Shrugs, Zing etc. soll 9 Millionen US-Dollar bezahlen. Doch das Geld wird wohl niemals fließen.
Die Alliance for Creativity and Entertainment (ACE), die größte Anti-Piracy-Koalition, gab kürzlich im Rahmen ihrer Pressemitteilung bekannt, dass das US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk von Pennsylvania ein Versäumnisurteil in Höhe von 9 Millionen US-Dollar gegen Brandon Weibley, einen langjährigen Betreiber illegaler Internetpiraterie, erlassen hat. Weibley betrieb mehrere illegale IPTV-Dienste, darunter Beast Mode Live, GreenWing Media, Viking Media, BTV, Wik, Shrugs und Zing.
Die großen Hollywood-Studios feiern den nächsten juristischen Erfolg im Kampf gegen die grassierende IPTV-Piraterie. Doch eigentlich gibt es gar nicht so viel zu feiern. Der Beklagte erschien trotz persönlicher Zustellung der Klageschrift nicht vor Gericht. Dadurch konnten die Kläger ein sogenanntes Versäumnisurteil (Default Judgment) erwirken. Das Verfahren kommt regelmäßig in den USA zum Einsatz, wenn sich Angeklagte einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch Abwesenheit entziehen. Über das Urteil berichtete der P2P-Blog Torrentfreak.
IPTV-Geschäft unter wechselnden Namen
Nach Angaben der Filmstudios soll Weibley bereits seit 2017 verschiedene IPTV-Angebote betrieben haben. Unter Marken wie „Beast Mode Live“, „BTV“, „Viking Media“ und „GreenWing Media“ wurden tausende urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten.
Nachdem die Rechteinhaber im Jahr 2023 Druck ausübten, soll der Betreiber seine Aktivitäten auf die Domain vonwik.com verlagert und die Dienste unter den neuen Namen Shrugs und Zing fortgeführt haben. Genau dieser Umstand spielte später bei der Bewertung der angeblich vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen eine zentrale Rolle.
150.000 Dollar pro Werk – das ist unrealistisch viel
Die Summe von neun Millionen Dollar ergibt sich nicht aus tatsächlich nachgewiesenen Schäden. Das Gericht legte vielmehr 60 exemplarisch ausgewählte urheberrechtlich geschützte Werke zugrunde und setzte für jedes den maximal möglichen gesetzlichen Schadensersatz von 150.000 US-Dollar an.
Diese Praxis ist typisch für das US-Copyright-Recht, wirft jedoch regelmäßig Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf. Während Hollywood den Schutz geistigen Eigentums betont, kritisieren Bürgerrechtler seit Jahren, dass die sogenannten „statutory damages“ häufig in keinem realistischen Verhältnis zu den tatsächlichen wirtschaftlichen Schäden stehen.
Selbst bei kommerziellen IPTV-Anbietern erscheint die Vorstellung, dass exakt neun Millionen Dollar Schaden entstanden sein sollen, eher theoretischer Natur.
Domains und Hosting von Shrugs & Zing sollen übernommen werden
Besonders interessant ist die weitreichende einstweilige Verfügung, die das Gericht zusätzlich erlassen hat. Diese ermöglicht es den Rechteinhabern, die Kontrolle über die Domains beastmodebuilds.com und vonwik.com zu übernehmen.
Darüber hinaus hat man die Hosting-Anbieter verpflichtet, die betroffenen Webseiten zu sperren und deren Inhalte zu sichern. Damit erhalten die Studios ein Instrument, das oftmals deutlich wirksamer ist als reine Geldforderungen. Eine der beiden Webseiten bietet noch immer ihre Dienstleistung im Namen von Wik Shrugs und Wik Zing ab 15 USD monatlich an.
Denn während Millionenurteile gegen IPTV-Betreiber häufig nur auf dem Papier existieren, können Domain-Beschlagnahmungen und Infrastruktur-Sperren den Betrieb eines Dienstes unmittelbar beenden. Wir haben schon im Vorfeld über die sich anbahnende juristische Auseinandersetzung berichtet.
Ein Urteil ohne Verteidigung oder Überprüfung
Auffällig bleibt jedoch, dass das Verfahren nie inhaltlich ausgetragen wurde. Da Weibley nicht vor Gericht erschien, hat das Gericht die Vorwürfe der Kläger im Wesentlichen als unbestritten angesehen.
Ob sämtliche Behauptungen tatsächlich einer gerichtlichen Beweisaufnahme standgehalten hätten, bleibt damit offen. Gerade bei spektakulären Schadensersatzsummen stellt sich die Frage, welchen Erkenntniswert ein Urteil besitzt, das ohne Gegenwehr des Beklagten zustande gekommen ist.
Für die Rechteinhaber spielt das allerdings kaum eine Rolle. Das Versäumnisurteil liefert ihnen einen weiteren öffentlichkeitswirksamen Erfolg im Kampf gegen IPTV-Angebote. Die hohe Summe soll Nachahmer zudem öffentlichkeitswirksam abschrecken.
Hollywood setzt auf neue Rechtsgrundlage & auf Abschreckung
Bemerkenswert ist zudem die Berufung auf die jüngste Entscheidung des US Supreme Court im Verfahren Cox gegen Sony. Dieses Urteil verschärfte die Anforderungen für eine sogenannte mittelbare Urheberrechtsverletzung.
Demnach reicht bloße Kenntnis möglicher Rechtsverletzungen nicht mehr aus. Stattdessen muss nachgewiesen werden, dass ein Dienst gezielt auf Urheberrechtsverletzungen ausgelegt ist oder diese aktiv fördert. Dazu kommt, dass der US-Kongress das Copyright künftig noch mehr zu Gunsten der Rechteinhaber und ihrer Lobbyorganisationen verschieben will.
Richterin Jennifer Wilson sah die Voraussetzungen für eine mittelbare Copyright-Verletzung als erfüllt an. Sie verwies unter anderem auf die Bewerbung der IPTV-Dienste, die Verschleierung von Zahlungszwecken und die wiederholten Umfirmierungen nach den Interventionen der Rechteinhaber.
Neun Millionen Dollar sind nur die Schlagzeile
Der eigentliche Erfolg Hollywoods liegt vermutlich nicht in den zugesprochenen neun Millionen Dollar. Die Erfahrung zeigt, dass Betreiber solcher Dienste häufig weder über entsprechende Vermögenswerte verfügen noch die Urteile jemals vollständig begleichen. Womöglich wird die ACE nicht mal die Verfahrenskosten beim Beklagten reinholen können. Davon steht natürlich nichts in der Pressemitteilung der Organisation.
Viel wichtiger sind die Möglichkeiten zur Abschaltung der Infrastruktur und die abschreckende Wirkung gegenüber anderen IPTV-Anbietern.
Ob Brandon Weibley jemals einen nennenswerten Teil der Forderung zahlen wird, erscheint daher fraglich. Für die Filmstudios zählt vor allem die Botschaft: Wer im großen Stil IPTV-Dienste betreibt, muss inzwischen nicht nur mit Abschaltungen, sondern auch mit existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen rechnen.
Allerdings bleibt die Frage offen, ob immer höhere Millionenurteile tatsächlich geeignet sind, die Ursachen der IPTV-Piraterie zu bekämpfen – oder ob sie vor allem als öffentlichkeitswirksame Warnung für die nächste Pressemitteilung dienen. Wahrscheinlich letzteres.
Dazu passt auch das Statement von Jesse K. Martin, Senior Vice President und stellvertretender General Counsel für globale Rechtsstreitigkeiten und Intermediäre der MPA. „Der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum von Urhebern und Rechteinhabern ist unerlässlich, und diese Entscheidung bekräftigt, dass der Diebstahl urheberrechtlich geschützten Materials schwerwiegende Konsequenzen hat.“
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