openJur wurde bereits im Jahr 2008 gegründet. Wir sprachen mit einem Mitbetreiber der kostenlosen juristischen Online-Datenbank.
Beim Portal openJur findet man alle öffentlich zugänglichen Urteile und Beschlüsse deutscher Gerichte, das geht vom Amtsgericht bis hoch zu den obersten Bundesgerichten. Dazu kommen die Gesetze des Bundes, der Länder und der EU. Besonders nützlich ist die Volltextsuche nach Aktenzeichen, einem Schlagwort oder einer Gesetzesnorm. Der Dienst steht jeder Besucherin und jedem Besucher ohne eine Anmeldung oder irgendwelchen Kosten zur Verfügung.
Viele Urteile veröffentlichen die Gerichte nicht
openJur beinhaltet dabei leider nicht alle deutschen Gerichtsentscheidungen. Viele Urteile veröffentlichen die Gerichte leider gar nicht erst. Die Online-Plattform kann deswegen der Öffentlichkeit nur die Entscheidungen zur Verfügung stellen, die es von den Gerichten erhält oder die man sich legal beschaffen kann, um sie anonymisiert der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Über 625.000 Urteile frei verfügbar!
Das Projekt begann im Jahr 2008 als Verein, heutzutage betreibt openJur die gemeinnützige Gesellschaft namens openJur gGmbH. Nach unserem Interview vor drei Jahren haben wir uns kürzlich erneut beim Juristen Benjamin Bremert gemeldet, um ihm weitere Fragen zu stellen. Fakt ist auch, ein gemeinnütziges Projekt dieser Größenordnung ist zweifellos mit großen rechtlichen und technischen Herausforderungen verbunden. Bei dem enormen Arbeitsaufwand ist die Integration neuer Urteile ohne maschinelle Unterstützung nicht möglich. Doch die Tatsache, dass sich die Texte vorher kein Anwalt anschaut, kann auch zu großen Problemen führen. Wie es zu den Klagen kam, erklärt uns Herr Bremert gleich ausführlich. Das Interview führte Bernd Rohlfs in unserem Auftrag durch.
Übrigens: Das Portal unterhält zwar gleich mehrere Social Media-Kanäle, aktuell ist aber nur der RSS-Feed der Webseite.
tarnkappe.info: Hallo Herr Bremert! Das Projekt „openJur“ ist eine große, freie Rechtsprechungsdatenbank. Alle Inhalte sind frei zugänglich. Über 625.000 Urteile … das ist eine unfassbare Zahl. Haben Sie sich jemals vorstellen können, mal so eine Anzahl zu erreichen?
Benjamin Bremert: Nein, das war nicht absehbar und ein sehr langer Weg in vielen kleinen Schritten. Ich bin aber optimistisch, dass wir dieses Jahr zum 19. Geburtstag die 700.000 Entscheidungen knacken werden.
openJur hat pro Tag bis zu 200.000 Seitenaufrufe
tarnkappe.info: Nur die Gerichtsentscheidungen wurden nach eigenen Angaben bereits mehr als 400 Millionen mal abgerufen. Wie viele Seitenaufrufe haben Sie denn täglich?
Benjamin Bremert: Da wir keine echten Zugriffsstatistiken haben, lässt sich das nicht genau sagen. Aktuell dürften es 100.000 bis 200.000 Zugriffe pro Tag sein.
tarnkappe.info: Gibt es eine Abschätzung darüber, wie viele Entscheidungen in der Geschichte der Bundesrepublik gemacht wurden?
Benjamin Bremert: Für die jüngere Zeit kann man das auf Grundlage der Justizstatistiken und insbesondere der Erledigungszahlen des Statistischen Bundesamtes schätzen. Inwieweit sich diese Zahl auf die letzten Jahrzehnte übertragen ließe, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich die Entwicklung des Fallaufkommens nicht einschätzen kann. Ich halte aber eine Zahl im Bereich der sehr niedrigen dreistelligen Millionen für realistisch.
tarnkappe.info: Welchen Wert hat es für unsere Gesellschaft, dass gerichtliche Entscheidungen auch nicht kommerziell verfügbar sind?
Benjamin Bremert: Die freie Verfügbarkeit von Gerichtsentscheidungen ermöglicht es den Menschen, die konkrete Anwendung des für sie relevanten Rechts einzuschätzen und daraus natürlich auch ihre Rechte und Pflichten besser einzuschätzen. Wenn man davon ausgeht, dass Rechtsnormen aus rechtsstaatlichen Erwägungen frei zugänglich sein müssen, dann muss das vor diesem Hintergrund auch für Gerichtsentscheidungen gelten. Praktisch gehört es zum Verständnis des modernen demokratischen Rechtsstaats, dass sich die Staatsgewalt bei der Ausübung ihrer hoheitlichen Rechte auch der öffentlichen Kritik stellen muss.
Der Mehrwert der KI wird maßlos überbewertet
tarnkappe.info: Wir erleben ja mittlerweile eine technische Revolution mit KIs. Nutzen KIs auch openJur, um ihre Wissensdatenbak aufzufüllen? Wenn ja, welche sind das? Gibt es Kooperationsvereinbarungen?
Benjamin Bremert: Beim Thema KI haben wir uns immer etwas zurückgehalten. Einerseits aufgrund der Haftungsrisiken, die nicht zuletzt auch in den Verfahren deutlich werden, die wir in der letzten Zeit geführt haben. Andererseits denke ich, dass der Mehrwert von KI, insbesondere von großen Sprachmodellen, aktuell maßlos überbewertet wird. Für diese Technologie gibt es sicherlich eine Daseinsberechtigung. Für uns ist insbesondere die komplementäre (= ergänzende) Nutzung interessant, etwa die Verbesserung der regulären Suchfunktion durch eine semantische Analyse oder der Vergleich verschiedener Entscheidungen.
tarnkappe.info: Was denken Sie über die aktuelle Problematik mit halluzinierten Zitaten aus der Rechtsprechung, die derzeit bei allen KIs vorzukommen scheint?
Benjamin Bremert: Wenn man ganz ehrlich ist, hängt das eng mit der genutzten Technologie zusammen. Große Sprachmodelle sind statistische Textgeneratoren. Sie sind gut darin, Text zu generieren, der am Ende sehr plausibel klingt. Sie erkennen jedoch nicht, dass für die jeweilige Frage keine Trainingsdaten bestehen. An dieser Stelle muss die Konsequenz entweder sein, dass es keine Ausgabe gibt, oder ein vergleichbarer Fall mit den entsprechenden Erwägungen muss angewandt werden. Das setzt ein echtes Verständnis des Problems oder der Frage voraus, was das Sprachmodell allerdings nicht leisten kann. Verbessert wird dieses Problem in domänenspezifischen Angeboten, bei denen der Kontext des Sprachmodells etwa durch ein RAG ergänzt bzw. eingeschränkt wird.
Maschinelle Aufnahme neuer Urteile nicht unproblematisch
tarnkappe.info: Wie wird bei openJur technisch gearbeitet, um so eine hohe Anzahl von Entscheidungen überhaupt einlesen und veröffentlichen zu können? Ist es leistbar, das menschlich noch durchzulesen und zu prüfen?
Benjamin Bremert: Nein, der Großteil der Entscheidungen wird bei uns maschinell übernommen. Natürlich gibt es auch Entscheidungen, die wir exklusiv angefordert bzw. erhalten haben oder die an anderer Stelle bereits depubliziert wurden (wie es bei den staatlichen Datenbanken teilweise der Fall ist). Ohne wirtschaftliches Geschäftsmodell wäre es für uns nicht machbar, die reine Menge an Entscheidungen von Hand zu prüfen.
Urteil lehnte proaktive Prüfung neuer Inhalte ab
tarnkappe.info: In unseren letzten Interview aus Dezember 2023 sprachen wir über ein Gerichtsverfahren mit einem hohen Streitwert, der das Projekt auch hätte ruinieren können. Es ging um eine übersehene Namensnennung eines Beteiligten, die auch seitens des Gerichts bei der Weitergabe übersehen worden war. Was ist aus dieser Klage geworden?
Benjamin Bremert: Zum Glück haben wir das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gewonnen. Das Gericht war der Auffassung, dass sich openJur auf die Pressefreiheit berufen könne, sodass wir insoweit nicht mehr dem engen Regime des Datenschutzrechts unterworfen waren. Da wir die Informationen aus einer staatlichen Datenbank und somit aus einer verlässlichen Quelle übernommen haben, mussten wir nur reagieren und brauchten nicht proaktiv zu prüfen.
tarnkappe.info: Wie haben Sie reagiert, als Sie von dem Urteil erfahren haben?
Benjamin Bremert: Wir haben uns natürlich gefreut und waren angesichts der gemeinnützigen Tätigkeit erleichtert. Es handelte sich zwar nur um eine Entscheidung im Einzelfall, aber realistischerweise hätte eine negative, rechtskräftige Entscheidung das Aus für openJur bedeutet. Das wäre ein rechtliches und finanzielles Risiko gewesen, das bei uns schlicht niemand eingehen würde. Die Entscheidung ist übrigens zwischenzeitlich online gegangen.
Rufschädigung aufgrund der Namensnennung im Urteil?
tarnkappe.info: Inzwischen gibt es wieder eine neue Klage. An welchem Gericht ist die Klage anhängig und worum geht es darin genau?
Benjamin Bremert: Es geht um einen vergleichbaren Fall aus Bayern. In Bamberg wurde der jetzige Kläger im Zusammenhang mit Drogenkriminalität zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In einem Urteil aus diesem Gesamtkomplex wurde er namentlich genannt, um diese Nennung geht es. Der Kläger, der auch ein mittelständisches IT-Unternehmen besitzt, meint, aufgrund dieser Nennung Geschäftseinbußen erlitten zu haben.
tarnkappe.info: Gab es vor der Klage einen Hinweis durch den Kläger an Sie und eine Kommunikation zwischen dem Kläger und Ihnen?
Benjamin Bremert: Der jetzige Kläger hatte sich einige Zeit vor der Klage mit der Bitte um Löschung seiner personenbezogenen Daten an uns gewandt.
Unsere Leser kontaktieren uns nur, wenn etwas nicht funktioniert
tarnkappe.info: Wie oft bekommen Sie denn demgegenüber auch positive Reaktionen von Benutzern?
Benjamin Bremert: In der Regel melden sich Leute eher wenn etwas nicht funktioniert. Positive Reaktionen erhält man meistens in Form von Spenden.
tarnkappe.info: Wir wünschen Ihnen noch mehr Benutzer, hoffentlich häufiger ein gutes Feedback und Spenden in ausreichender Höhe. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg für Ihr tolles Projekt!
Benjamin Bremert: Vielen Dank!
tarnkappe.info: Noch ein Wunsch zum Schluss. Die Mutter aller Beschlüsse zum Thema Umgang mit Kindern ist BVerfG, 15.06.1971 – 1 BvR 192/70 zum Thema Sorgerechtsregelung. Es wäre toll, wenn Sie das noch in Ihrer Datenbank aufnehmen könnten, vielen Dank vorab!


















