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Bildquelle: SergeyNivens

Amazon & ‚Big Five‘-Verlage: Vorwurf von E-Book-Preisabsprachen

Eine Sammelklage behauptet, die 'Big Five'-Verlage hätten in Absprache mit Amazon die E-Book-Preise künstlich hochgehalten.

Amazon steht aktuell unter Beschuss wegen ihrer beherrschenden Stellung bei der Kontrolle des E-Book-Marktes. Die Anwaltskanzlei Hagens Berman aus Seattle hat am Donnerstag im Namen von Verbrauchern in mehreren US-Bundesstaaten beim Bundesgericht in New York City eine Sammelklage eingereicht.

Amazon.com und die „Big Five“-Verlage – Penguin Random House, Hachette, HarperCollins, Macmillan und Simon & Schuster – werden darin beschuldigt, Absprachen zu einer E-Book-Preis-Festsetzung getroffen zu haben. Amazon wird als alleiniger Angeklagter genannt, die Verlage bezeichnet man allerdings als „Mitverschwörer“, berichtet The Guardian.

In der Klage heißt es, dass Amazon und die fünf größten US-amerikanischen Verlage, die man zusammen als „Big Five“ bezeichnet, Preisbeschränkungen vereinbart haben. Bereits seit 2915 habe Amazon mit den „Big Five“-Verlagen – Hachette, HarperCollins, Macmillan, Penguin Random House und Simon & Schuster – wettbewerbswidrige Geschäfte ausgehandelt. Diese ermöglichten es ihnen, die Preise um bis zu 30 Prozent zu erhöhen und gemeinsam davon zu profitieren. Man behauptet, Amazon und die „Big Five“ verwenden eine Klausel namens „Most Favored Nations“ (MFN), um die E-Book-Preise künstlich hoch zu halten. Die „Big Five“-Verlage einigten sich darauf, Einzelhändlern nicht zu erlauben, E-Books zu niedrigeren Preisen zu verkaufen, als diese auf Amazon.com zu finden waren. Infolge führten die Absprachen dazu, dass Verbraucher für E-Books, die sie über eine andere Einzelhandelsplattform als Amazon.com gekauft haben, zu viel bezahlten.

Missbraucht Amazon führende Marktstellung zu Preisabsprachen?

Amazon Key

Mehr als 90% aller E-Book-Verkäufe erfolgen über Amazon. Die Klage zielt auf eine Entschädigung der Verbraucher ab, welche die E-Books über Wettbewerber gekauft haben. Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche sollen Amazon und die Verlage dazu veranlassen „die Durchsetzung wettbewerbswidriger Preisbeschränkungen einzustellen“. Der Vorwurf lautet

„Durch seine Verschwörung mit den Big Five hat Amazon seine Monopolmacht auf dem [E-Book] -Markt absichtlich durch rechtswidrige und unangemessene Mittel erworben und aufrechterhalten“. […] Unter Verstoß gegen Abschnitt 1 des Sherman Antitrust Act stimmten der Angeklagte und die Big Five-Mitverschwörer verschiedenen wettbewerbswidrigen MFNs und wettbewerbswidrigen Bestimmungen zu, die genauso funktionierten wie MFNs. Die Vereinbarung von Amazon mit seinen Mitverschwörern ist eine unangemessene Handelsbeschränkung.

Diese verhindert wettbewerbsfähige Preise. Zudem führt sie dazu, dass Kläger und andere Verbraucher zu viel bezahlen, wenn sie E-Books von den Big Five über einen E-Book-Händler kaufen, der mit Amazon konkurriert. Dieser Schaden bleibt bestehen. Es sei denn, man könne Amazon und die Big Five stoppen.“

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Dies ist jedoch nicht die erste Untersuchung der E-Book-Geschäfte des E-Commerce-Riesen. Die Beschwerde erfolgte einen Tag, nachdem Connecticut diesbezüglich Maßnahmen angekündigt hatte. Auch sie wollen Amazon auf potenzielles wettbewerbswidriges Verhalten im Verkauf digitaler Bücher untersuchen. William Tong, der Generalstaatsanwalt von Connecticut, gab am Mittwoch bekannt, dass er eine kartellrechtliche Untersuchung darüber durchführe, wie der Konzern sein E-Book-Geschäft betreibt.

Neben Amazon sind auch HarperCollins, die Hachette Book Group, Penguin Random House, Simon & Schuster und Macmillan in der Vorladung enthalten. Zudem bestätigten die Behörden in Connecticut am Donnerstag den Start einer solchen Untersuchung. Diese sollen sich darauf konzentrieren, ob die Vereinbarungen von Amazon zum E-Book-Erwerb von Verlagen wettbewerbswidrig sind und gegen Kartellgesetze verstoßen.

Ähnliche Sammelklage 2011 gegen Apple zeigte Erfolg

Die Anwaltskanzlei Hagens Berman reichte 2011 erfolgreich eine ähnliche Klage gegen Apple Inc und die ‚Big Five‘ ein. Auch in dem Fall von 2011 hatte Apple mit mehreren Verlagen verhandelt. Diese sollten ihre Bücher nirgendwo anders zu einem niedrigeren Preis verkaufen. Es sei denn, sie hätten den gleichen Preis auch für den damaligen iBookstore angeboten.

Hagens Berman

Hagens Berman argumentierte damals schon, dass dies bedeutete, dass die Preise dadurch künstlich angestiegen sind. Zudem handele es sich um eine Absprache. Die fünf Verlage beglichen ihre Forderungen mit rund 166 Millionen US-Dollar. Während Apple vor Gericht verlor und rund 400 Millionen US-Dollar an die Verbraucher auszahlte.

In der Klage heißt es, dass die E-Book-Preise in den Jahren 2013 und 2014 gesunken sind. Das erfolgte. nachdem Apple und große Verlage erfolgreich wegen Verschwörung zur Festlegung von E-Book-Preisen verklagt worden waren. Wie aus der aktuellen Beschwerde hervorgeht, sei Amazon nun in die wettbewerbswidrige Rolle von Apple eingetreten.

Steve Berman, geschäftsführender Gesellschafter von Hagens Berman führt aus.

„Das Verhalten von Amazon ist erstaunlich dreist. […] Immer wieder besteht die Reaktion von Amazon auf den Wettbewerb nicht darin, auf Augenhöhe zu bestehen. Sie versuchen im Gegenteil, den Wettbewerb auszuschalten – und so sollen die Dinge nicht funktionieren.“

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.