PayPal Käuferschutz
PayPal Käuferschutz
Bildquelle: Mohamed Hassan

PayPal Käuferschutz unwirksam bei Händler-Zahlungsrückforderung

Mittels PayPal Käuferschutz können Kunden bei Problemen mit der Ware ihr Geld zurückerhalten. Doch haben Händler die Möglichkeit eines Vetos.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im November 2017 urteilte, könnte der PayPal Käuferschutz nicht greifen, falls der Händler auf seiner Geldforderung besteht. Zwar können sich Kunden durch den Käuferschutz ihr Geld zurückholen. Allerdings haben auch die Händler rechtlich die Möglichkeit, gegen die Rückerstattung vorzugehen. Ihm steht „nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu.“ Das zeigt ein aktueller Fall.

Online-Shopping ist wegen der sich bietenden Vorteile äußerst beliebt. Jedoch bergen die Käufe auch gewisse Risiken. PayPal Käuferschutz sorgt hierbei für eine Risikominimierung. Falls Kunden das Bestellte nicht erhalten oder der gelieferte Artikel stark von der Beschreibung abweicht, können sie sich über Paypal ihr Geld zurückholen. Das gilt sowohl für Einkäufe in Deutschland, als auch im Ausland.

PayPal Käuferschutz greift nicht immer

In dem konkreten Fall berichtet ein Betroffener in der PayPal-Community von einem Kauf bei einem Elektronikmarkt in Höhe von 1.300 Euro. Die Ware wäre angeblich defekt gewesen. Er schickte diese dem Händler zurück und wandte sich dann an PayPal. Nun wollte er auch sein Geld zurück haben über den PayPal Käuferschutz. Nachdem sich der Händler trotz Aufforderung zum Konfliktfall nicht geäußert hatte, entschied PayPal zugunsten des Käufers. Der Bezahldienst schloss die Akte und der Kunde erhielt das Geld zurück. Erst nach einigen Monaten Wartezeit reagierte der Händler. Mittels Zahlungsaufforderung über 1.300 Euro mahnte er den Käufer nunmehr ab. Gemäß dem BGH-Urteil ist das Recht hier auf seiner Seite. Der Käufer hätte in dem Fall den Weg über die Retoure samt Widerruf beim Verkäufer nehmen sollen, anstatt sich eigenmächtig das Geld über PayPal zurückzuholen.

Unternehmenssprecherin Christina Macke klärte auf Golem-Nachfrage auf

„Paypal entscheidet anhand der Paypal-Käuferschutzrichtlinie lediglich über Anträge auf den Paypal-Käuferschutz. Der Käuferschutz berührt die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern und Händlern dabei nicht. Unabhängig vom Käuferschutz steht es dem Kunden – Verbraucher und Händler – frei, die staatlichen Gerichte in Anspruch zu nehmen.“

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.