ICE verliert drei Festplatten mit Haftvideo-Beweisen. Im Prozess um das Broadview-Detention-Center häufen sich die Pannen.
In einem laufenden Verfahren um Haftbedingungen im ICE-Gefängnis Broadview reiht sich eine Panne an die nächste. Nachdem die Kläger die Herausgabe von Überwachungsvideos verlangt hatten, erklärten die Beklagten zunächst, die Aufnahmen seien „unwiederbringlich zerstört“ worden. Später hieß es, ein Systemabsturz habe die Speicherung verhindert. Schließlich sind zudem noch drei Festplatten unauffindbar. ICE verliert Beweis-Festplatten und im Prozess um die Zustände in Broadview erreicht die Beweisführung der US-Regierung damit ein neues Tief.
Die US-Regierung hat drei Festplatten „verloren“, auf denen gerichtlich angeordnete Überwachungsaufnahmen aus einem Abschiebegefängnis gespeichert werden sollten. Zuvor hatte man bereits behauptet, angefordertes Videomaterial sei „unwiederbringlich zerstört“ oder wegen eines „Systemabsturzes“ nie aufgezeichnet worden.
Wie 404 Media berichtet, steht im Zentrum eines laufenden Bundesverfahrens das ICE-Detention-Center in Broadview, einem Vorort von Chicago. Dort klagen Inhaftierte wegen angeblich menschenunwürdiger Haftbedingungen. Statt Transparenz liefern die Behörden eine Abfolge von Versäumnissen, die den Eindruck eines organisatorischen Totalausfalls erweckt.
Drei Datenträger mit gerichtlich angeordnetem Videomaterial gelten inzwischen als unauffindbar, weitere Aufnahmen fehlen vollständig. Zudem wurde ein Teil des Materials ohne Ton übergeben, und für einen besonders sensiblen Zeitraum sollen Überwachungsvideos zunächst als nicht mehr rekonstruierbar bezeichnet worden sein.
Worum geht es im Verfahren?
Mehrere Inhaftierte verklagen die US-Einwanderungsbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE). Sie werfen der Behörde katastrophale Zustände im Abschiebegefängnis Broadview vor. Konkret geht es unter anderem um überfüllte Zellen, fehlende medizinische Versorgung und unhygienische Haftbedingungen. Zudem sollen Isolationszellen, die eigentlich für einzelne Personen vorgesehen sind, zeitweise mit mehreren Gefangenen gleichzeitig belegt worden sein.
Das zuständige Bundesgericht verpflichtete die Beklagten im Rahmen der gerichtlichen Beweisermittlung (Discovery), Videoaufnahmen aus zehn Kameraperspektiven ab dem 28. September 2025 bis in die Gegenwart vorzulegen. An dieser Stelle verdichten sich die Widersprüche.
ICE verliert Beweis-Festplatten – drei Datenträger verschwunden
Im Zuge des laufenden Verfahrens hatten die Kläger die Herausgabe umfangreicher Videoaufnahmen beantragt. Die US-Regierung erklärte daraufhin zunächst, es fehle an ausreichender Speicherkapazität, um die gerichtlich angeordneten Daten bereitzustellen, entsprechende Hardware könne man nicht ohne Weiteres beschaffen.
Daraufhin kauften die Kläger selbst geeignete Datenträger und stellten sie der Einrichtung zur Verfügung. Insgesamt übergaben sie Speichermedien mit einer Gesamtkapazität von rund 80 Terabyte, darunter eine 20-TB-Festplatte, drei 8-TB-SSDs sowie zwei 18-TB-Festplatten.
Auch nach Übergabe dieser Hardware kam die Herausgabe der Aufnahmen nur schleppend voran. Eine der 8-TB-SSDs wurde später mit einem Teil der Aufnahmen an die Kläger zurückgegeben. Zum Zeitpunkt der aktuellen Auseinandersetzung befanden sich somit noch fünf Datenträger im Besitz der Einrichtung.
ICE erklärte zunächst, sämtliche Festplatten seien bereits zurückgegeben worden und der bereitgestellte Speicher sei ausgeschöpft. Kurz darauf stellte sich jedoch heraus, dass diese Darstellung nicht zutraf.
Laut einer am 6. Februar 2026 eingereichten „Third Motion to Compel“ sind drei der fünf Datenträger, die sich zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz der Einrichtung befanden, derzeit nicht auffindbar. Damit ist ein erheblicher Teil der von den Klägern finanzierten Beweis-Festplatten nicht mehr auffindbar.
Fehlende Haftvideos und monatelange Lücken
Die Unstimmigkeiten gehen jedoch darüber hinaus. Nach Angaben der Kläger wurden von fünf der zehn angeordneten Kameraperspektiven bisher keinerlei Aufnahmen geliefert. Bei den übrigen fünf Feeds fehlen demnach nahezu zwei Monate an Videomaterial. Gravierend ist aus Sicht der Kläger, dass davon ausgerechnet die Isolationszellen betroffen sind, die einen zentralen Bestandteil der Klage bilden. Das noch ausstehende Material beziffern sie auf weniger als 20 Terabyte. Entsprechende Speicherkapazitäten wären somit grundsätzlich vorhanden gewesen, selbst unter Berücksichtigung der verlorenen Beweis-Festplatten.
Bereits zuvor hatte die US-Regierung erklärt, zehn Tage an Überwachungsaufnahmen seien „irretrievably destroyed“, also nicht mehr rekonstruierbar. Später änderten die Beklagten ihre Darstellung und führten einen Systemabsturz an, durch den die Videos angeblich gar nicht erst gespeichert worden seien. Der betroffene Zeitraum fällt in eine besonders kritische Phase vor Erlass einer einstweiligen Verfügung des Gerichts. Nach Darstellung der Kläger sollen die Haftbedingungen gerade in dieser Zeit besonders schwerwiegend gewesen sein.
Besuch der Heimatschutzministerin – Video ohne Ton
Eine weitere Merkwürdigkeit betrifft die Aufnahme eines Besuchs der Heimatschutzministerin Kristi Noem im Detention Center. Das Video hat man zwar übergeben, jedoch fehlte die Tonspur, obwohl auf dem Material professionelle Mikrofone und Smartphones mit Audiofunktion zu sehen sind. Ob es sich dabei um ein technisches Problem oder eine bewusste Entscheidung handelt, bleibt offen.
Kläger fordern tägliche Herausgabe
Die Kläger beantragen nun, das Gericht möge die Beklagten verpflichten, bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Offenlegungspflichten täglich eine mit neu kopiertem, noch ausstehendem Videomaterial bespielte Festplatte zu übergeben und sämtliche offenen Aufnahmen spätestens bis zum 16. Februar 2026 vollständig vorzulegen. Anschließend soll eine wöchentliche Übermittlung neuer Videos verbindlich festgelegt werden. Darüber hinaus verlangen die Kläger, dass ICE künftig selbst für die Beschaffung der erforderlichen Speichermedien aufkommt und die Kosten für die verlorenen Beweis-Festplatten erstattet.
Die nächste Anhörung ist für den 21. April 2026 angesetzt. Ohne eine vollständige Beweislage sehen die Kläger ihre Vorbereitung auf diesen Termin erheblich beeinträchtigt.
Verlorene Festplatten, verlorenes Vertrauen
Juristisch geht es im Rechtsfall um Discovery-Verpflichtungen nach Rule 37 der Federal Rules of Civil Procedure. Politisch stehen Transparenz und Rechenschaftspflicht bei staatlicher Haft auf dem Prüfstand. Wenn Beweismittel in einem laufenden Bundesverfahren verschwinden, ist das eine Vertrauensfrage. ICE verliert Beweis-Festplatten und mit jedem weiteren Versäumnis ein Stück Glaubwürdigkeit. Ob organisatorische Inkompetenz, Überforderung oder strategisches Verzögern, die Pannenserie wirft ein schlechtes Licht auf die Beweisführung der US-Regierung in einem Verfahren, das ohnehin von erheblicher Tragweite ist.


















