Kein Zugang zu Boerse.to? Sowohl einige Kunden der DSL-Sparte als auch des Mobilfunkbetreibers Vodafone berichten über DNS-Sperren.
Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
Die Rechtsprechung hat sich seit dem Filmspeler-Urteil geändert. Welche Strafen drohen mir, wenn ich bs.to, kinox.to oder s.to nutze?
Filesharing-Klage: Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte eine Mutter, obwohl sie ihren Sohn über seine Pflichten im Internet aufgeklärt hat.
Filesharing: Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte eine Frau obwohl sie alles Erdenkliche getan hat, um die Klage abzuwenden.
Vier Angeklagte boten bei iStreams.to Pay-TV für wenig Geld an und verursachten erheblichen Schaden. Sie erhielten Bewährungsstrafen.
Der Streamripping-Dienst ZeeZee unterlag vor dem OLG Hamburg. Demnach wurden die Musikaufnahmen dort rechtswidrig vervielfältigt.
Filesharing: Das AG Charlottenburg verurteilte einen Mann, weil daheim während seines Restaurantbesuchs ein Kinofilm verbreitet wurde.
Die Ermittlungen in der Causa LuL.to dauern noch an. Es bleibt unklar, ob die zahlenden Kunden mit juristischen Konsequenzen rechnen müssen.
Die Antipiraterie-Organisation BREIN ging 2018 gegen 339 Piraten-Portale mit den Schwerpunkten P2P, Usenet oder gegen IPTV-Anbieter vor.
Eine Abgemahnte aus NRW soll Filesharing betrieben haben. Sie verlor die Klage gegen das Filmstudio trotz Abwesenheit & WPA2-Verschlüsselung.
In Indien soll ein neues Kinogesetz eingeführt werden, wonach Cam-Ripper mit bis zu 3 Jahren Haft und max. 12.200 EUR betraft werden sollen.
Mehr als 600 Mitglieder einer WhatsApp-Gruppe sollten durchsucht werden, weil sie vor Monaten möglicherweise illegale Fotos empfangen haben.
Ein Domain-Registrar haftet laut Urteil vom Oberlandesgericht Köln für die Urheberrechtserletzungen des P2P-Indexers The Pirate Bay.
Digital-Share: Ende 2018 erhielten mehrere Nutzer dieses gewerbsmäßig tätigen Cardsharing-Servers einen Brief von der Staatsanwaltschaft.
DiDW: Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den ehemaligen Betreiber Lucky wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Jahren Haft.
Das OLG Saarbrücken entschied, dass der Registrar von h33t.com die Domain wegen der dort stattgefundenen Rechtsverletzungen sperren musste.
Das Urteil gegen die drei Angeklagten des Schweizer Sharehosters RapidShare darf frühestens im Januar nächsten Jahres erwartet werden.
Drei Online-Vermarkter wurden vom AG Leipzig für die Vermittlung von Werbung für iLoad.to, Kino.to & Co. zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Der Streamripping-Dienst MusicMonster.FM unterlag kürzlich vor dem OLG München. Sony Music hatte auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt.
Filesharing: Gemäß einem aktuellen EuGH-Urteil haftet der Interetanschluss-Inhaber auch für Urheberrechtsverstöße von Familienmitgliedern.
Der Bundesgerichtshof legt dem EuGH Fragen zur Haftung YouTubes für von Dritten begangenen Urheberrechtsverletzungen zur Klärung vor.