romuniverse.com Screenshot
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RomUniverse zur Zahlung von 2,1 Millionen Dollar an Nintendo verurteilt

Nintendo gewinnt in einem Rechtsstreit gegen den Betreiber von RomUniverse. Dieser muss nun 2,1 Millionen USD Schadenersatz zahlen.

Ein kalifornisches Bundesgericht hält den Betreiber der inzwischen eingestellten Website RomUniverse dafür verantwortlich, raubkopierte Nintendo-Spiele hochgeladen und verbreitet zu haben. Zudem soll er von der massenhaften Urheberrechtsverletzung profitiert haben, indem er kostenpflichtige Abonnements angebot. Deswegen verurteilte das Gericht den in Los Angeles lebenden Matthew Storman zu einer Schadenersatz-Zahlung in Höhe von 2,1 Millionen Dollar an Nintendo, wie TorrentFreak berichtet.

Der Rechtsstreit zwischen RomUniverse und Nintendo nahm seinen Anfang bereits im September 2019. Damals verlangte Nintendo noch vom mutmaßlichen Betreiber des Bezahlportals RomUniverse.com über 100 Millionen US-Dollar Schadenersatz. Auch die Domain sollte anschließend in Nintendos Besitz übergehen. Nintendo geht regelmäßig in die Offensive, indem es mit der Einleitung rechtlicher Schritte gegen Piratenseiten und -dienste vorgeht. Demgemäß hatte das Spieleunternehmen bereits mehrere Websites verklagt, die Raubkopien anboten, darunter auch RomUniverse. Nintendo beanstandete:

„Die Website gehört zu den meistbesuchten Online-Seiten für raubkopierte Nintendo-Videospiele. […] Dies ist ein einfacher Fall von Videospielpiraterie, und die wesentlichen Fakten sind unbestritten. Über ein Jahrzehnt lang besaß und betrieb der Angeklagte Matthew Storman die Website RomUniverse.com. Er füllte die Website mit Raubkopien von Tausenden verschiedener Nintendo-Spielen und verbreitete Hunderttausende von Kopien dieser Raubkopien.“

Der Hauptbetreiber der Website, Matthew Storman, stimmt den Anschuldigungen nicht zu. Er hatte sich dafür entschieden, sich vor Gericht selbst zu verteidigen. Storman erklärte, dass er mit der Website kein Gesetz gebrochen hätte und dass der Fall abgewiesen werden sollte. Er bestritt dabei nicht, am Betrieb von RomUniverse beteiligt zu sein. Jedoch sah er sich selbst als Dienstleister, der nicht Teil des eigentlichen Forums sei. Im Gegenteil behauptet er, durch die Safe-Harbor-Bestimmungen des DMCA geschützt zu sein. Seine Verteidigung scheiterte schließlich, nachdem Nintendos Anwälte sie durch Gegenargumente auseinanderpflückte. Infolge lehnte das Bundesgericht im US-Bundesstaat Kalifornien Stormans Antrag auf Abweisung des Falls ab.

RomUniverse-Betreiber beantragte: Nintendo soll zahlen, nicht er

Noch im März vergangenen Jahres argumentierte Storman, dass Nintendo gerne von seiner kostenlosen Werbung profitiere, jedoch Millionen an Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vorwürfe von ihm fordere. Deshalb drehte er den Spieß um und verlangt im Gegenzug nun von Nintendo Schadensersatz. Er bestand auf 150.000 Dollar pro urheberrechtlich geschütztem Werk sowie zwei Millionen für jeden falschen Vorwurf von Markenrechtsverstößen. Darüber hinaus forderte Storman eine dauerhafte Genehmigung von Nintendo für „das Kopieren, Verteilen, Verkaufen, Aufführen, Anzeigen, Spielen oder anderweitige Verwenden einer Kopie“ von urheberrechtlich geschützter Nintendo-Software.

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RomUniverse ist aus der Internetlandschaft verschwunden

RomUniverse warb damit, die beste RomSite des Universums zu sein. Bereits seit über einem Jahrzehnt betrieb der Angeklagte Matthew Storman die Website. Hier bot man englischsprachige Filme, E-Books, Android Apps und zahlreiche Schwarzkopien in verschiedenen Formaten für unterschiedliche Spielkonsolen von Nintendo, Sega und Sony an. Ein Download pro Woche stand kostenlos zur Verfügung. Für einmalig 30 US-Dollar bekamen User Zugriff auf alle Dateien des umfangreichen Archivs. Laut Klage fanden sich dort fast 300.000 Kopien von schwarzkopierten Nintendo Switch-Spielen und über 500.000 Kopien von illegalen Nintendo 3DS-Spielen. Auf der Seite hatten sich ca. 375.000 User registriert. Inzwischen jedoch gibt es die Seite nicht mehr.

Gericht sprach sich für Nintendo aus

Anfang dieser Woche entschied die US-Bezirksrichterin Consuelo Marshall in dieser Angelegenheit. Sie gab Nintendo weitgehend Recht. Laut dem Gericht hat Nintendo genügend Beweise vorgelegt, um zu zeigen, dass Storman für direkte, mitwirkende und stellvertretende Urheberrechtsverletzungen haftbar ist. Darüber hinaus wurden auch Ansprüche wegen Markenrechtsverletzungen anerkannt. Storman’s Leugnungen überzeugten das Gericht nicht, da er in einer früheren Aussage zugab, Inhalte auf die Seite hochgeladen zu haben. Richterin Marshall führte dazu aus:

„Der Beklagte reichte eine Erklärung gegen den Antrag ein, in der er erklärt, dass er ‚bestreitet, irgendwelche Dateien auf besagter Website hochgeladen zu haben und zu keinem Zeitpunkt den Inhalt der besagten ROM-Datei überprüft hat‘, was in direktem Widerspruch zu seiner eidesstattlichen Aussage steht, in der er ausgesagt hat, dass er die ROM-Dateien auf seine Website hochgeladen hat. Darüber hinaus hat der Beklagte bei seiner eidesstattlichen Aussage ausgesagt, dass seine Website RomUniverse ‚anzeigte‘, dass Kopien von Nintendos urheberrechtlich geschützten Videospielen auf der Website zum Herunterladen verfügbar waren.“

Storman profitierte zudem von den Rechtsverletzungen der Nutzer, indem er für den Premium-Zugang zur Website RomUniverse Gebühren verlangte. Er sagte aus, dass die Website im Jahr 2019 zwischen 30.000 und 36.000 US-Dollar an Einnahmen generierte, was zu dieser Zeit seine Haupteinnahmequelle war.

Richterin blieb unter den Forderungen Nintendos

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Romuniverse.com: upgrade to premium for 30 USD.

Zwar forderte Nintendo über 15 Millionen Dollar Schadensersatz für Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen. Dem stimmte das Gericht jedoch nicht zu. Richterin Marshall ist der Meinung, dass 35.000 $ gesetzlicher Schadensersatz für jedes der 49 urheberrechtlich geschützten Werke bereits ausreichend wären. Dies ergibt eine Summe von 1,7 Millionen Dollar, was wesentlich unter den Forderungen von Nintendo von 90.000 Dollar pro Werk liegt. Richterin Marshall urteilt:

„In Anbetracht der vorsätzlichen Verletzung durch den Beklagten ist das Gericht der Ansicht, dass 35.000 $ gesetzlicher Schadensersatz für jedes verletzte Urheberrecht […] den Kläger für seine entgangenen Einnahmen entschädigen und den Beklagten, der derzeit arbeitslos ist und die Website bereits abgeschaltet hat, abschrecken würde.“

Auch der Schadenersatz für die Markenrechtsverletzungen ist viel niedriger als von Nintendo beantragt. Tatsächlich hat der japanische Spieleriese aus Kyoto in einem ursprünglichen Antrag 400.000 $ für jede der verletzten 29 Marken gefordert. Das Gericht jedoch hielt 400.000 USD für alle Marken zusammen für angemessen. In der Verfügung heißt es:

„Das Gericht hält den beantragten gesetzlichen Schadensersatz in Höhe von 400.000 Dollar, was ungefähr 14.286 Dollar gesetzlichen Schadensersatz für jede der 28 gefälschten Marken entspricht, für angemessen“.

Schließlich entschied Richterin Marshall, keine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen Storman zu erlassen. Nintendo konnte nicht nachweisen, dass es einen irreparablen Schaden erlitten hat. Zudem zeige die Tatsache, dass Storman die Seite RomUniverse bereits abgeschaltet hat, dass keine unmittelbare Gefahr weiterer Rechtsverletzungen mehr besteht. Insgesamt ordnet das Gericht an, dass der ehemalige RomUniverse-Betreiber insgesamt 2.115.000 $ Schadensersatz zu zahlen hat.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.