Der Abgemahnte hatte bis auf eine schriftliche Stellungnahme nichts zur eigenen Entlastung getan, weswegen er die P2P-Klage verlor.

Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
OVPN hat die Klage gegen mehrere Filmgesellschaften gewonnen. Sie konnten beweisen, dass sie das Surfverhalten der Kunden nicht aufzeichnen.
Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens Zugang zu dem Nutzerkonto der Tochter gewähren. Das stellte ein BGH-Beschluss erneut klar.
Am heutigen Mittwoch verhandelt das OLG München zwei ähnliche Verfahren. Es geht in beiden Fällen um die Klarnamenpflicht bei Facebook.
OVPN wehrt sich gegen die Vorwürfe, The Pirate-Bay-Infos zu besitzen und attackiert den VPN-Experten der Rights Alliance scharf.
Das AG München urteilte in einem P2P-Verfahren, dass bei keiner konkreten Täternennung die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt ist.
Fünf Portale für Streaming-Manipulationen erhielten eine einstweilige Verfügung vom BVMI. Die Musikindustrie geht damit gegen Fakes vor.
Ein Cyberbunker in Traben-Trarbach soll ein Darknet-Rechenzentrum betrieben haben. Gegen acht Beschuldigte beginnt der Prozess Mitte Oktober.
Der Insolvenzverwalter der GVU musste gegenüber dem AG Charlottenburg die fehlende Masse des Vereins anzeigen. Ist das Verfahren bald vorbei?
Mehrere Filmgesellschaften erreichten einen Erfolg gegen den Betreiber einer APK-Download-Seite. Ob der Schadenersatz bezahlt wird?
Usenetrevolution: Den früheren Moderator MadMetzi hat man letzten Dienstag verurteilt. Er muss 180 EUR für gemeinnützige Zwecke spenden.
In einem heutigen Urteil befand das BVerfG nach einer Klage von Datenschützern einige Teile der Bestandsdaten-Auskunft als verfassungswidrig.
Laut Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe kann Uploaded und YouTube nicht für das illegale Verhalten seiner Nutzer haftbar gemacht werden.
Heute musste sich ein junger Mann wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Zuvor hatte Drachenlord sein Smartphone zerstört.
Morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde wegen der Bestandsdatenauskunft von Behörden & Geheimdiensten.
Heute erklärte der EuGH das Abkommen "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA für ungültig. Damit schützt man die Daten aller EU-Bürger.
Rainer Winkler (Drachenlord) rächt sich an seinen Hatern. In einem Video zeigt er die Gesichter von > 100 Personen, die ihn belästigt haben.
Plattformen müssen laut EuGH bei illegalen Uploads nicht die Telefon-Nr., IP- und Email-Adresse herausgeben, sondern nur die Postanschrift.
Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das neue "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hass -Kriminalität" im Internet.
US-Senatoren bringen neuen Gesetzesentwurf mit Backdoor-Mandat auf den Weg und läuten damit das Ende der Verschlüsselung ein.