Die ersten strafrechtlichen Verfahren wegen der mutmaßlichen Nutzung des illegalen Cardsharing-Dienstes CCCam-Service.com wurden eingestellt.
Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
Der englische Fußballverband geht beim Obersten Gerichtshof in Dublin gegen diverse Internet-Anbieter vor. Es geht um illegale Sport-Seiten.
Filesharing in einer WG im Raum Regensburg. Die Anschlussinhaber in Wohngemeinschaften sind stets im Nachteil, so auch hier.
Der durch zahlreiche Abmahnungen bekannt gewordene Fotograf Christoph Scholz darf laut dem AG Hamburg exakt 0,0 Euro Schadenersatz verlangen.
Die RIAA verklagt Cloudflare, um den Betreiber von Chomikuj.pl zu enttarnen. Alle Downloads jenseits von 1 MB sind dort kostenpflichtig.
Die Stream-Ripping-Website Convert2MP3.net ist seit Tagen offline. Die Domain musste nach einer Klage der IFPI an übergeben werden.
Die Nutzer von CCCam-Service.com müssen mit Post rechnen. Momentan werden wegen illegalem Cardsharing deutschlandweit Vorladungen verschickt.
Die Klage gegen die Macher von Town.ag & Nfo-Underground.xxx ist letzte Woche angelaufen. 5,1 Mio. Euro soll der Schaden der Foren betragen.
Kürzlich entschied das LG München, dass der ISP Telekom den Zugang zur Website Goldesel.to mittels DNS-Blocking sperren muss.
Das Landgericht Köln verurteilte in einem P2P-Verfahren einen Beschuldigten wegen der unzureichend erbrachten sekundären Darlegungslast.
Das Nulled Scripts Forum WSC-Scriptz.org wurde eingestellt. Die Domain leitet derzeit auf die Webseite der Firma SoftCreatR Media weiter.
Seit einigen Monaten rollt durch Deutschland eine neue Welle an Porno-Abmahnungen von drei Aufnahme-Studios und ihren Rechtsanwaltskanzleien.
Das AG Charlottenburg urteilte in einem P2P-Verfahren, dass bei keiner konkreten Täternennung die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt ist.
Im Rahmen einer P2P-Klage verurteilte das LG Düsseldorf einen Beschuldigten wegen unzureichend erbrachter sekundärer Darlegungslast.
In einer P2P-Klage wies das Landgericht Berlin die Berufung wegen einer unzureichend erbrachten sekundären Darlegungslast zurück.
Die Abwesenheit schützt nicht vor dem Erhalt einer P2P-Abmahnung oder Klage. Diese Erfahrung machte ein Anschlussinhaber vor dem AG Erfurt.
Das Landgericht München erklärte im Urt. v. 06.02.2019 - Az.: 37 O 484/18 Online-Mitschnitt-Service für Webradios für urheberrechtswidrig.
Eine dänische Antipiraterie-Organisation eröffnete gemeinsam mit der spanischen Fußball-Liga LaLiga Santander den Weg für Netzsperren.
Ein schwedischer Rentner kann nach Erhalt einer P2P-Abmahnung wegen des Erotik-Streifens "The Creepers Family 7" nicht mehr schlafen.
Das AG Düsseldorf urteilte am 17.10.2018 unter dem Az 10 C 156/17 in einem weiteren P2P-Fall aufgrund der illegalen Verbreitung eines Films.
Nintendo ließ mehrere Videos löschen, weil der YouTuber MVG vorführte, wie man mit einem Emulator N64 Games auf der Switch starten kann.