Great 78 Project: Intenet Archive digitalisiert Schallplatten
Great 78 Project: Intenet Archive digitalisiert Schallplatten
Bildquelle: VitalikRadko, Lizenz

Great 78 Project: Internet Archive vs. Musiklabels

Musiklabels reagierten auf Klageabweisung-Antrag von IA: Knackgeräusche auf Great 78 Project-Aufnahmen sind keine Lizenz zum Digitalisieren.

Universal Music, Sony Music, Capitol und andere große Musiklabels haben Internet Archive (IA) und seinen Gründer Brewster Kahle im August letzten Jahres wegen ihrem „Great 78 Project“ verklagt. Ziel des Projektes ist es, Musikwerke von Künstlern wie Frank Sinatra, Ella Fitzgerald und Louis Armstrong aus der Zeit vor 1972 zu bewahren und freien Zugang dazu zu ermöglichen. Das Internet Archive hat kürzlich einen Antrag auf Abweisung der von der Plattenindustrie eingereichten Urheberrechtsklage gestellt. Die Musiklabels äußerten sich aktuell dazu.

Great 78 Project: Stein des Anstoßes bei Musiklabels

In der am 11. August eingereichten Klage machten die Musiklabels geltend, dass das Projekt gegen das Urheberrecht verstößt. Sie behaupteten, dass „Internet Archive durch die Weitergabe von Kopien dieser Dateien an die Öffentlichkeit die urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen der Kläger ohne Genehmigung reproduziert und verbreitet hat“. Insgesamt 2.749 Musikwerke listeten die Labels auf, die für einen möglichen gesetzlichen Schadensersatz von mehr als 400 Millionen US-Dollar sprechen.

Die Kläger, zu denen des Weiteren auch Arista Music, Concord Bicycle Assets und CMGI Recorded Music Assets gehören, fordern Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Titel. Die Musiklabels, die entweder die vollständigen oder teilweisen Urheberrechte an der Musik in der Sammlung besitzen, behaupten, dass die Aufnahmen „millionenfach“ illegal an Benutzer des Internet Archive verteilt wurden.

In der Klageschrift heißt es:

„Die Angeklagten versuchen, ihren groß angelegten Diebstahl von Musikgenerationen unter dem Deckmantel der ‚Bewahrung und Forschung‘ zu verteidigen, doch dies ist ein Vorwand: Ihre Aktivitäten gehen weit über diese begrenzten Zwecke hinaus.“ Internet Archive ist unverfroren bestrebt, allen Menschen kostenlosen und unbegrenzten Zugang zu Musik zu ermöglichen, unabhängig vom Urheberrecht.“

Wie TorrentFreak berichtete, begann Internet Archive bereits vor sechs Jahren mit der Archivierung der Klänge von Schallplatten mit 78 U/min. Dies ist ein heute veraltetes Format. Internet Archive beschreibt ihr Great 78 Project als Drehscheibe für „die Bewahrung, Erforschung und Entdeckung von 78rpm-Schallplatten-Aufzeichnungen“.

Somit haben sie kürzlich einen Antrag auf Klage-Abweisung eingereicht. Als Begründung führte Internet Archive sowohl eine Verjährungsfrist als auch die Fair Use-Doktrin an. Ohne Digitalisierung könnten die Töne für immer verloren gehen. Zudem hoben sie hervor, dass sie versuchen, die alten Aufnahmen mit all den Rausch- und Knackgeräuschen durch systematische Digitalisierung zu bewahren. Dies diene sowohl zukünftige Generationen, wäre aber zudem für Analysezwecke förderlich.

Die Verjährungsfrist stützt sich bezüglich des Great 78 Projects auf das Argument, die Plattenlabels wiesen hier auf Verstöße hin, die vor mehr als drei Jahren stattfanden. Den Plattenfirmen müsse dies bekannt gewesen sein, da die RIAA in ihrem Namen eine Unterlassungserklärung versandt habe. Sonst ergriffen sie jedoch keine weiteren Maßnahmen.

„Das Digitalisierungsprojekt konzentriert sich derzeit auf Schellackplatten, die weniger wahrscheinlich im Handel erhältlich sind – oder überhaupt in digitaler Form verfügbar sind – und beinhaltet insbesondere unterrepräsentierte Künstler und Genres. Durch die Digitalisierung wird diese weniger häufig verfügbare Musik auch Forschern in einem Format zugänglich gemacht, in dem sie verändert und untersucht werden kann, ohne die physischen Artefakte zu beschädigen. Wir haben das oft sehr deutliche Oberflächenrauschen und die Unvollkommenheiten erhalten und Dateien eingefügt, die in unterschiedlicher Größe und Form erstellt wurden, um verschiedene Arten der Analyse zu erleichtern.

Es lässt sich nicht vorhersagen, ob die digitalen Versionen dieser 78er Jahre-Schallplatten die physischen Exemplare überdauern werden. Deshalb bewahren wir beide auf, um das Überleben dieser kulturellen Materialien sicherzustellen, damit künftige Generationen sie studieren und genießen können.“

Musiklabel reagieren auf Antrag zur Klage-Abweisung

Internet Archive’s „Fair Use“-Verteidigung im Urheberrechtsfall sei genauso abwegig, wie die Argumente, die sie hervorgerufen haben, so die Plattenlabels. „Der RIAA-Brief kann nicht belegen, dass die Kläger wussten oder hätten wissen müssen, dass die Beklagten zum Zeitpunkt der Absendung des Briefes eines der in der Klage genannten Werke verletzten“, heißt es in ihrer Antwort. Mit der Erfindung von „unbegründete Argumenten“, wollen sie ihre Aktivitäten rechtfertigen. Universal Music, Sony Music und Concord führen ferner aus:

„Es gibt keinerlei Grundlage für die Behauptung, dass das Rauschen, Knistern und Knacken, das sich im Laufe der Zeit entwickelt hat, den Angeklagten das Recht einräumt, Aufnahmen, von denen sie wissen, dass sie durch das Urheberrecht geschützt sind, in großem Umfang zu kopieren, zu verbreiten und zu übertragen.“

Die Knackgeräusche stellen keine historische Aufzeichnung der Originalaufnahme dar. Vielmehr spiegelten sie lediglich die Mängel eines alten physischen Aufzeichnungsformats wider, das mit der Zeit an Qualität verliert.

Dies ist nicht das erste Mal, dass das Internet Archive juristisch belangt wird. Bereits in der Vergangenheit verklagten mehrere große Buchverlage die gemeinnützige Organisation. Anstoß nahmen sie dabei am Scannen und Verleihens digitaler Kopien urheberrechtlich geschützter Bücher. Ein Richter entschied zugunsten der Buchverlage, Internet Archive legte allerdings Berufung ein.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.