Im Sende-Kontrollraum sitzt eine Technikerin vor einer großen Anzahl leuchtender Bildschirme
Im Sende-Kontrollraum sitzt eine Technikerin vor einer großen Anzahl leuchtender Bildschirme
Bildquelle: KI-generiert

Erhöhung des Rundfunkbeitrags: ARD und ZDF ziehen vors Verfassungsgericht

Mit einer Verfassungsbeschwerde, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen, gehen ARD und ZDF nun vor das Verfassungsgericht.

Ursprünglich war bereits eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) schlug einen zu zahlenden Mehrbetrag von 58 Cent im Monat vor. Dies entspräche einem Anstieg der Gebühren von 18,36 Euro auf 18,94 Euro für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028.

Laut Staatsvertrag ist für die Bundesländer eine solche Empfehlung der KEF verbindlich. Sie müssen sich daran orientieren. Abweichungen sind nur in sehr engen, vom Verfassungsgericht vorgegebenen Grenzen gestattet. Zudem muss ein solcher Schritt einstimmig erfolgen.

Fehlender Beschluss der Bundesländer vereitelt Beitrags-Erhöhung der Rundfunkgebühren

Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) ausführt, haben es die Bundesländer allerdings bisher versäumt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Erst Mitte Dezember wollen die Länderchefs bei ihrem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut darüber beraten. Damit sei eine fristgerechte Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 so gut wie ausgeschlossen.

Folglich haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt, auch um den Druck zu erhöhen. Die öffentlich-rechtlichen Sender reagieren damit auf die Nichtumsetzung der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF).

Verfassungsgericht veranlasste Beitrags-Erhöhung bereits 2021

Bereits vor ca. vier Jahren hatten sich die öffentlich-rechtlichen Sender an das Verfassungsgericht in Karlsruhe gewandt. Damals hatte sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Allerdings entschieden damals die Richter für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Sie ordneten schließlich einen Anstieg des Beitrags im Sommer 2021 von 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro an.

Pro und Kontra einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bringt das Thema bezüglich der unterschiedlichen Reaktionen auf den Punkt. Sie führten aus:

„Auch dieses Mal hatten gleich mehrere Ministerpräsidenten – darunter von Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg – schon früh klargemacht, dass sie sich gegen eine Anhebung stellen. Manche der Kritiker fordern mehr Reformwillen der Medienhäuser, sie sprechen auch von verloren gegangenem Vertrauen durch den RBB-Skandal. Und es wird das Argument angeführt, dass die Öffentlich-Rechtlichen ausreichend Rücklagen hätten, die man erst einmal einsetzen könnte, bis Reformen wirken – dem widerspricht wiederum die KEF.
Befürworter einer Erhöhung sagen, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus – auch mit Blick auf die Inflation – zugestehen. Das Problem: Alle Ministerpräsidenten und danach alle Landtage müssen einer Beitragserhöhung zustimmen. Sagt nur ein Land Nein, bleibt alles beim Status quo.“

Im Oktober dieses Jahres beschlossen die Länderchefs eine Reform des Rundfunks, die auch die Senderstruktur betrifft. Die Finanzfragen verschoben sie jedoch aufgrund von Differenzen. Sie kündigten an, dass sie den Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio anders regeln wollen. Es war von einem „Systemwechsel“ die Rede. Entsprechend will man den Finanzierungsmechanismus für die Beiträge anpassen.

Verfassungsgericht entscheidet über Erhöhung des Rundfunkbeitrags aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF
Verfassungsgericht entscheidet über Erhöhung des Rundfunkbeitrags aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF.

Gemäß LTO soll der Rundfunkbeitrag selbst laut den Ministerpräsidenten weiterhin bestehen bleiben. Auch die KEF-Empfehlung bliebe zentraler Bestandteil. Zudem sollen die Landesregierungen und Landtage ihre Mitwirkungsrechte auch künftig behalten.

Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, kommentierte den Gang der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF vor das Bundesverfassungsgericht:

„Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse.“

ZDF-Intendant Norbert Himmler ergänzte:

„Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei.
Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.“

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.