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Erfolg für Facebook im Würzburger Fake-News-Prozess

Landgericht Würzburg: Aufgrund der Klage des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun wurde heute ein Urteil zugunsten von Facebook gegen Anas M. gefällt.

Das Landgericht Würzburg hat heute (07.03.2017) aufgrund der Klage des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun, ein Urteil gefällt. Demnach unterlag der syrische Flüchtling Anas Modamani mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk Facebook.

Facebook siegte vor Gericht

Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun vertrat in dem Rechtsstreit einen Syrer, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde. Völlig unzutreffend behauptete man, er sei einer der Täter, die in Berlin versucht haben, einen Obdachlosen anzuzünden und stellte Anas Modamani damit zu Unrecht als Terrorist und Attentäter dar. Der rechtswidrige, verleumderische Beitrag wurde hundertfach geteilt und Facebook sollte mit der Klage dazu gebracht werden, alle Beiträge, auch die geteilten Duplikate, darüber zu löschen und damit eine Weiterverbreitung stoppen, auch wir hatten darüber berichtet. Facebook bestritt jedoch eine redaktionelle Verantwortung.

Gemäß dem Urteil muss Facebook nun nicht weiterhin aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen den Flüchtling suchen und diese löschen. Das bleibt nun allein Anas Modamani überlassen. Wenn er nicht möchte, dass diese verleumderischen Beiträge Teil einer Hetzkampagne bleiben, so muss er sie selbst suchen und melden. In der Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden Richters der Ersten Zivilkammer hieß es: Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden.

Ob allerdings Facebook bei einer solchen schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte dennoch ein erhöhter Suchaufwand zugemutet werden könne, sprenge hingegen „eindeutig den Rahmen eines Verfügungsverfahrens“. Das müsse deshalb in einem Hauptsachverfahren durch Gutachten geklärt werden, so der Richter. Jedoch bleibt fraglich, ob es überhaupt zu einem Hauptsachverfahren kommt. Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun wird sein Mandat zumindest in dieser Sache abgeben. Diese Entscheidung hat er zusammen mit seiner Familie getroffen. Und das, weil man ihm von unbekannter Seite Gewalt angedroht hat, falls er nicht sofort das Vorgehen gegen Facebook beende. Das erklärte der Anwalt noch vor dem Verfahren.

Schnell reagiert?

Facebooks Statement zu dem Urteil lautet: „Wir möchten zunächst noch einmal betonen, dass wir sehr gut verstehen, dass dies für Herrn Modamani eine schwierige Situation ist. Bezogen auf das Urteil freut es uns, dass das Gericht unsere Ansicht teilt, dass die eingeleiteten rechtlichen Schritte hier nicht der effektivste Weg zur Lösung der Situation waren. Wir haben schnell den Zugang zu Inhalten blockiert, die uns vom rechtlichen Vertreter Herrn Modamanis korrekt gemeldet wurden. Wir werden auch weiterhin auf alle rechtmäßigen Meldungen von Herrn Modamanis Rechtsvertretern eingehen. In Bezug auf Inhalte, die Menschen auf unserer Plattform teilen, halten wir uns weiterhin an unsere Verpflichtungen gemäß deutschen Rechts.“ Weiterhin gab Facebook bekannt, dass die Forderungen nach dem Finden und Löschen eines bestimmten Bildes sich rein technisch nicht realisieren ließen. Dafür benötige man eine Wundermaschine.

Der Anwalt Chan-jo Jun äußerte, dass sich das Gericht mit seiner Entscheidung in den Grenzen des Rechts bewegt hätte. Das sei allerdings älter als das soziale Netzwerk. Jun sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht. Falls man nicht hinnehmen möchte, dass Facebook machen kann, was es wolle. „Wenn nicht, dann brauchen wir neue Gesetze“, meinte er, denn Appelle an die Freiwilligkeit würden nicht ausreichten. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen. In diesem Eilverfahren habe man lernen können, wie die derzeitigen Gesetze auf moderne Sachverhalte reagierten.

Bildquelle: Activedia, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.