Chan-jo Jun hat das Online-Netzwerk Facebook verklagt. Als Anwalt vertritt einen Syrer, über den fälschlicherweise behauptet wurde, er sei einer der Täter.
Chan-jo Jun, ein Würzburger Anwalt hat das Online-Netzwerk Facebook verklagt. Der Anwalt vertritt einen Syrer. Über ihn wird fälschlicherweise behauptet, er sei einer der Täter, die in Berlin versucht haben, einen Obdachlosen anzuzünden. Facebook soll mit der Klage dazu gebracht werden, alle Beiträge darüber zu löschen und die Weiterverbreitung somit zu stoppen.
Facebook wegen Fake-News angeklagt
Am 06.02.2017 will das Landgericht Würzburg in öffentlicher Sitzung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Facebook-Konzern verhandeln wegen Verbreitung von „Fake News“. Im Kampf gegen Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken könnte das ein Präzedenzfall werden.
Der syrische Flüchtling Anas Modamani aus Berlin ist in diesem Fall der Kläger. Bekannt geworden ist er durch ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin. Modamani wehrt sich gegen die völlig unbegründete Behauptung in Facebook-Kommentaren, er sei einer der Täter, die an Weihnachten in einem Berliner U-Bahnhof einen Obdachlosen angezündet haben.
Da bereits sieben Verdächtige, denen u.a. auch versuchter Mord vorgeworfen wird, für diese Tat durch die Bilder einer Überwachungskamera schnell ermittelt waren, kann Modamani mit dieser Sache überhaupt nichts zu tun haben. Dennoch brachten unbekannte Hetzer den syrischen Flüchtling damit in Verbindung, den Obdachlosen angezündet zu haben, indem sie folgende Meldung verbreiteten: „Obdachlosen angezündet. Merkel machte 2015 Selfie mit einem der Täter“.
Recherchen von Chan-jo Jun, dem Würzburger Anwalt des Flüchtlings, ergaben, dass der Post über 500 Mal noch im alten Jahr geteilt und so weiterverbreitet wurde. Jun möchte mit der Klage erreichen, dass es Facebook unterlässt, diese „verleumderische Fake-News“ weiterzuverbreiten. Ebenso verboten werden soll das Posten von Fotomontagen, die das Modamani-Selfie in einem Zusammenhang mit Straftaten wie dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt setzen. Bei „Zuwiderhandlung“ gegen die Verfügung soll Facebook, so fordert es Jun, bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld zahlen müssen.
Katz- und Mausspiel endlich beenden
Auch ein AfD-Funktionär aus dem Rheinland, der die Verleumdung auf seiner Facebook-Seite postete, geriet in Juns Visier. Gleich stellvertretend für diejenigen, die glauben, mit Falschnachrichten Stimmung gegen Flüchtlinge machen zu müssen. Somit richtet sich der Verfügungsantrag auch gegen ihn. Jun spricht davon, dass die Politik dieses „Katz- und Mausspiel“ des Konzerns beenden müsse. Nicht länger dürfe sich Facebook mit Verweis auf seinen Europasitz in Dublin deutschen Behörden entziehen. So sprach auch ein Gerichtssprecher in Würzburg davon, die Ladung nach Dublin gestalte sich schwierig.
Der Würzburger Anwalt Chan-Jo Jun beschäftigt sich seit längerem mit dem Thema Facebook. Ein Hauptproblem ist für Jun, dass Facebook beleidigende oder diskriminierende Beiträge nicht, oder zu langsam löscht.
Tarnkappe.info