Eine Mahnung der Delta Inkasso GmbH kann sich der Empfänger beim besten Willen nicht erklären. Wir erklären die Hintergründe.
Am 28. August 2025 erhielt ein Düsseldorfer eine Mahnung der Firma Delta Inkasso GmbH aus Ludwigshafen. Er schrieb uns: „Wer kennt das nicht? Ein unscheinbarer Betrag, ein Inkasso-Brief im Briefkasten – die Ausgangssumme eher harmlos.“ Allerdings erhöht sich die geforderte Summe durch Zinsen und Gebühren zu deutlich mehr.
DELTA Inkasso verschickte Mahnung für Düsseldorfer Fahrradgeschäft
Was den Empfänger stutzig machte, war die Tatsache, dass nicht nur sein Name und die Anschrift korrekt waren. In seinem Fall wendete man sich sogar mit seinem zweiten Vornamen an ihn. Das war merkwürdig, weil er diesen niemals öffentlich preisgibt. Nicht bei Verträgen und auch nicht im Internet. Außerdem ging er stets zurückhaltend bei der Angabe eigener Daten an. Woher also kamen die Informationen?
Der Empfänger berichtet weiter: „Die DELTA Inkasso GmbH forderte 149,28 € aus einem vermeintlichen Kauf bei „Zweirad Stadler“ in Düsseldorf, einem Fahrrad- und E-Bike-Fachmarkt mit mehreren Filialen in Deutschland“. Der Betroffene hat aber seines Wissens niemals eine Filiale dieses Fachmarktes betreten, noch besitzt er überhaupt ein Fahrrad. Wie diese Forderung zustande gekommen sein soll, ist ihm schleierhaft..
1. Reaktion des Abgemahnten per E-Mail
Er reagierte zunächst per E-Mail. Er schrieb uns: „Ich verweigerte ausdrücklich die Zahlung und bat um eine nachvollziehbare Darlegung des angeblichen Kaufs. Ergebnis: keine Antwort. Zudem forderte ich bereits hier eine Erklärung, woher DELTA Inkasso meinen zweiten Vornamen hatte – eine Angabe, die ich bei Online-Käufen bewusst nie verwende. Nur gute Freunde kennen meinen zweiten Vornamen. Delta Inkasso ist keiner meiner Freunde …„
Eine kurze Recherche ergab viele ähnliche Fälle, die man seit mindestens fünf Jahren online diskutiert. Im gleichen Atemzug wird auch die PAIJ Service GmbH genannt, ansässig unter exakt der gleichen Adresse in Ludwigshafen. Dem Verbraucherdienst e.V. fiel zudem auf, dass man dabei sogar den Text der Mahnung von einem Mitbewerber nutzt, nämlich von der UGV Inkasso GmbH aus Harthausen. Nicht nur der Wortlaut ist exakt der gleiche, auch verwendet man Ausrufezeichen und den Fettdruck an der gleichen Stelle!
Höhe der Forderung ist auffällig niedrig
Auffällig ist auch, dass die Gesamthöhe der Forderungen jeweils überschaubar gering war. Oft ging es insgesamt nur um rund 250 Euro. Eine Summe, bei der vielleicht so mancher nicht ganz so genau hinschaut. Vielen ist es zu aufwändig oder nervig den Sachverhalt genauer zu prüfen. Sie überweisen lieber das Geld, um den Vorfall endgültig vom Tisch zu haben.
DELTA Inkasso legt nach, beantwortet aber keine Fragen
Das zweite Schreiben vom 12.09.2025 sah auf den ersten Blick fast identisch aus wie das erste. Wieder derselbe Aufbau, wieder eine Fristsetzung, wieder dieselben Textbausteine – mit dezentem Verweis auf mögliche Mehrkosten, Zinsen und „den Gläubiger Stadler“. Neu war jedoch der Anhang. Man hatte dem Schreiben eine „Anerkennungs- und Ratenzahlungsvereinbarung“ beigefügt. Wer das Formular unterschrieben zurückschickt, erkennt die Forderung rechtsverbindlich an. Der Klassiker.
Außerdem befand sich erneut ein Rückantwort-Bogen im Paket – wieder mit der Aufforderung, das eigene Geburtsdatum und die Telefonnummer des Angeschriebenen einzutragen. Der Betroffene fragte sich, ob das Unternehmen nicht schon mehr als genug Daten von ihm hätte. Fraglich auch, für was man diese Angaben überhaupt benötigt. Auf die verschickte E-Mail ging das Schreiben mit keinem Wort ein.
Der vermeintliche Vertrag, den es nie gab
Der behauptete Kauf entpuppte sich schnell als „vermeintlich“. Wie gesagt, weder war dem Empfänger der Fahrradhändler bekannt, noch hatte er dort irgendwelche Accounts oder Log-ins angelegt. Es gibt bis heute keine Spur von Vertragsunterlagen. Manche Unternehmen arbeiten in solchen Fällen gerne mit einer Abtretung der Forderung oder Factoring (= Verkauf der Forderungen an ein Inkassobüro), womit der ursprüngliche Kauf in den Hintergrund rückt.
Um den Sachverhalt zu klären, forderte der Empfänger der Mahnung erneut vollständig belegbare Unterlagen an. Er verlangte die Übermittlung von einem Vertrag oder zumindest einer Bestellbestätigung, einer Rechnung, Quittung, einem Kassenbon oder sonstige Leistungsbelege, sollte es sie denn geben!? Zudem wollte er die Fälligkeit, den bisherigen Mahnverlauf und jegliche Zustellnachweise sehen. Oder zumindest eine schriftliche Abtretung oder Vollmacht, dass die Firma DELTA Inkasso GmbH im Auftrag des Fahrradgeschäfts Zweirad-Center Stadler Forderungen eintreiben darf. Ohne diese Grundlagen kann man weder die Höhe noch die Richtigkeit der Forderung überprüfen.
Ohne Vertrag ist kein Mahnverfahren möglich!
Im Internet kann man lesen, in anderen Fällen teilte man den angeblichen Schuldnern mit, man würde „letztmalig versuchen“ mit ihnen „eine außergerichtliche Lösung“ zu finden. In Anbetracht der Tatsache, dass gar kein Vertrag für die Forderung existiert, muss man diese Aussage als waghalsig bezeichnen. Jeder Kaufmann weiß, dass man im ersten Schritt vor Gericht nachweisen muss, dass überhaupt ein Vertrag mit dem Kunden zustande gekommen ist. Ohne Vertrag, keine gültige Forderung und somit ist auch kein Mahnverfahren möglich. Jeder Richter würde ein solches Verfahren sofort einstellen. Doch vor Gericht wird das Inkassobüro wohl auch nicht ziehen. Für zusätzlichen Druck soll das angedrohte Mahnverfahren mit zusätzlichen Kosten und einer möglichen Zwangsvollstreckung sorgen.
Auch hier stellte der Empfänger der Mahnung schriftlich die Frage nach der Herkunft seiner personenbezogenen Daten – insbesondere seines zweiten Vornamens. Bis heute blieb ihm DELTA Inkasso eine Antwort schuldig. Die festgelegten Fristen sind verstrichen, weiter passiert ist nichts. Der Versuch des Düsseldorfers Druck aufzubauen, lief zu seiner Frustration ins Leere.
Nach dem Einspruch – das große Nichts der Delta Inkasso
Nach seinem Einschreiben – das gleichzeitig auch an die Verbraucherzentrale ging – passierte Folgendes: gar nichts, absolute Funkstille. Die Wahrscheinlichkeit dafür lag laut einer privaten KI-Abschätzung bereits bei über 70 %.
Der Betroffene ist jetzt endgültig sauer. Er schrieb uns: „Die Postzustellung hatte sich offenbar vollständig erschöpft. Vielleicht erfolgte eine interne Neubewertung. Vielleicht war Porto plötzlich teuer. Wir werden es wohl nie erfahren.“ Der Düsseldorfer geht von einem taktischen Rückzug der mahnenden Firma aus. Frei nach dem Motto: „Honi soit qui mal y pense.“ Das ist Altfranzösisch und bedeutet: „Beschämt sei, wer schlecht darüber denkt.„
Fazit
Wahrscheinlich hatte das Unternehmen gehofft, die Mahnung würde fruchten. Es wird sicher viele geben, die lieber an die Delta Inkasso überwiesen haben, statt darauf zu reagieren. Der Betroffene sieht den ersten Brief als eine Art „Standardschreiben“ an, den man mit einer ordentlichen Portion Druck in Form der Androhungen und einigen persönlichen Daten des Empfängers versehen hat. Hätten nicht so viele andere Empfänger bezahlt, hätte man diese Masche sicher schon längst eingestellt.
Mahnung von Delta Inkasso GmbH erhalten, was tun?
Man muss die Gegenseite per Einschreiben Rückschein dazu auffordern, euch Belege für das Zustandekommen eines Vertrages zu übermitteln. Das kann eine händisch ausgefüllte Bestätigung einer Ware oder Dienstleistung, ein Kassenbon oder ein Vertrag sein.
Da es gar keinen Beleg geben kann, wird man wahrscheinlich bis auf eine zweite Mahnung auch nichts mehr hören. Seriöse Inkassobüros haben derartige Dokumente zur Hand und können sie auch zeitnah übermitteln. Sie sind die Grundlage für das weitere Mahnverfahren.
Besser spät als nie: die Verbraucherzentrale NRW antwortete doch noch!
Die Verbraucherzentrale NRW schickte dem Empfänger des Schreibens von der Delta Inkasso GmbH schließlich eine Antwort. Genauer gesagt, einen Standardbrief auf Recyclingpapier – gut gemeint, aber wenig hilfreich. Dieser hatte zum Inhalt genau den Ratschlag, den der Mann schon umgesetzt hatte. Er sieht das vorgeschlagene Schreiben eher als „Papiertiger denn als einen Rettungsanker“ an, wie er uns mitteilte. Aber immerhin haben sie ihm geantwortet. Natürlich würde die Sache anders aussehen, wäre er ein zahlendes Mitglied der Verbraucherzentrale gewesen.
Und doch erreicht man bei der Delta Inkasso GmbH auch ohne Unterstützung durch gezielte Rückfragen, dass man irgendwann seine Ruhe hat. Nach Androhung von Konsequenzen und der Fristsetzung dürfte sich bei manchen Mitarbeitern des Inkassobüros der selbstbewusste Ton doch merklich abkühlen. Spannend wäre auf jeden Fall zu wissen, in welcher Beziehung das Unternehmen mit dem Zweirad-Center Stadler in Düsseldorf steht. Was haben die außer einer möglichen Rufschädigung davon, wenn man in ihrem Namen Einkäufe erfindet, um diese mit einer Mahnung zu versehen? Der Angeschriebene versuchte sich bei der Filiale zu erkundigen. Nach seiner Anfrage per E-Mail erhielt er als Antwort, dass ein Einkauf in der Höhe an diesem Tag dazu passen würde. Ob er denn seine Karte verlegt habe, fragte ihn die Mitarbeiterin vom Büro von Stadler. Die fraglichen Waren waren nur für Kinder, womit unser Mann sowieso nichts anfangen kann. Das war also eine Sackgasse!
Fun Fact
Der Betroffene schloss seine Mitteilung an uns mit den folgenden Worten ab: „Ich habe die angebliche „Einkaufsliste“ der von mir nie getätigten Käufe einem befreundeten Branchenkenner gezeigt – er hat sich köstlich amüsiert und mit einem lapidaren „Hehe!“ geantwortet. Sagt eigentlich alles.„
Anhang: Quellen
- Handelsregister (Unternehmenssuche)
- Unternehmensregister (Offenlegungen des Eigentümers und Impressum)
Rechtsdienstleistungsregister (Inkasso-Registrierungen) - Registersuche von Inkassobüros etc.
- Verbraucherzentrale NRW (Beratung/Allgemeininfos zum Thema Inkasso)
- Zweirad-Center Stadler – (Filialübersicht, inkl. Düsseldorf)
- Eigene Dokumentation: E-Mail, Einschreiben, Versandnachweise, Schriftwechsel (August–Oktober 2025) befindet sich im Besitz des Abgemahnten, der uns persönlich seit über 25 Jahren bekannt ist.





















