Deepfakes
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Bildquelle: ChatGPT

Deepfakes werden zum Fall fürs Recht: Alberta und der Fall Collien Fernandes

Alberta plant ein Gesetz gegen Wahlkampf-Deepfakes. Der Fall Fernandes zeigt Risiken sexualisierter Fakes und Lücken im deutschen Recht.

Die kanadische Provinz Alberta zieht bei manipulativen Deepfakes im Wahlkampf nun die Grenze. In Deutschland zeigt der Fall Collien Fernandes parallel, wie groß die Lücken bei sexualisierten Deepfakes, Fake-Accounts und digitalem Missbrauch noch immer sind.

Deepfakes werden zum Fall fürs Recht

Auf den ersten Blick scheinen Alberta und die Vorwürfe von Collien Fernandes nichts miteinander zu tun zu haben. In Kanada geht es um Wahlkampf und politische Täuschung. Hier geht es um Vorwürfe rund um sexualisierte Deepfakes, Fake-Accounts und digitalen Missbrauch. Am Ende geht es in beiden Fällen jedoch um dasselbe. Fälschungen wirken echt genug, um Schaden anzurichten. Mal trifft es den politischen Raum und soll Wahlen beeinflussen, mal eine einzelne Person.

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Alberta zieht beim Wahlkampf die Grenze

Alberta hat am 30. März den Gesetzesentwurf Bill 23 eingebracht. Das Gesetz soll Deepfakes verbieten, die Wähler durch Aussagen oder das Verhalten von Parteichefs, Ministern, Abgeordneten, Kandidatinnen, Kandidaten oder Wahlpersonal täuschen können. Damit kommt aus Alberta ein juristischer Vorstoß, der Deepfakes als Rechtsproblem behandelt. Und das ausgerechnet aus jener Provinz, die nicht ohne Grund als das „Texas des Nordens” gilt.

Alberta behandelt Deepfakes damit als Angriff auf den Wahlprozess. Wer gefälschte Inhalte so erstellt, dass sie echt wirken und und somit Entscheidungen beeinflussen können, schädigt nicht nur einzelne Personen. Die Täter versuchen in den Ablauf einzugreifen.

Der Entwurf ist dabei recht klar. Das geplante Gesetz erfasst Videos, Audiodateien, Fotos und anderes digitales Material, wenn die Fälschung so realistisch erscheint, dass eine vernünftige Person sie für echt halten könnte. Verboten werden soll nicht nur das Verbreiten. Schon das Erstellen kann darunterfallen, wenn absehbar ist, dass man später damit Wähler täuschen kann. Dazu kommen Eingriffsmöglichkeiten und Bußgelder. Damit landet das Thema nicht mehr in der üblichen KI-Debatte, sondern im Recht.

Alberta

Alberta will auch gegen intime Fälschungen vorgehen

Die Regierung der kanadischen Provinz bleibt allerdings nicht dabei. Parallel arbeitet man auch an Regeln gegen KI-generierte intime Fälschungen. Betroffene sollen zivilrechtlich gegen die Verbreitung solcher Inhalte vorgehen können. Auch Audio will man mit erfassen.

Dabei zeigt sich das gleiche Muster. Die gleiche Technik, die im Wahlkampf täuschen kann, lässt sich auch gegen einzelne Personen einsetzen. Das Werkzeug der Deepfakes bleibt das gleiche. Nur der Schaden wirkt sich anders aus.

Der Fall Collien Fernandes macht die deutsche Lücke sichtbar

In Deutschland läuft die Debatte von der anderen Seite an. Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Mann Christian Ulmen vor, sie online imitiert und pornografische Deepfakes sowie Fake-Accounts gegen sie eingesetzt zu haben. Ulmens Anwalt weist die Vorwürfe zurück. Er kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, die den Ruf seines Mandanten schädigen könnte.

Dieser Fall reicht aus, um die bekannte juristische Lücke erneut sichtbar zu machen. Sobald manipulierte intime Inhalte, Identitätsmissbrauch und digitale Einschüchterung zugleich auftreten, wird deutlich, dass das bestehende Recht nicht mehr zeitgemäß ist. Deshalb blieb die Sache auch nicht im Boulevard hängen.

Der Druck entsteht nicht nur, weil zwei prominente Namen im Spiel sind. Hier laufen mehrere seit Jahren diskutierte Probleme zusammen. Es geht nicht nur um einzelne Bilder oder Videos. Es geht um gefälschte Identitäten, um Demütigung und um Kontrollverlust. Und natürlich auch um die Frage, wie sich Betroffene noch wehren sollen, wenn Plattformen, Accounts und Inhalte ineinandergreifen.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte Ende März, der Entwurf liege bereits in der Ressortabstimmung. Künftig soll schon die Herstellung pornografischer Deepfakes strafbar sein. Bei anderen Deepfakes will man wenigstens das Verbreiten erfassen. Die Lücke ist damit nicht mehr zu übersehen.

Deepfakes: das gleiche Werkzeug, anderer Schaden

Die Verbindung zu Alberta liegt nicht beim Namen, sondern im Muster. In beiden Fällen richten Fälschungen realen Schaden an, weil sie möglichst echt erscheinen sollen. Zum einen im politischen Raum, zum anderen gegen eine einzelne Person. Deshalb taucht das Thema mittlerweile gleichzeitig im Wahlrecht, im Zivilrecht und im Strafrecht auf.

Wer Deepfakes weiterhin als KI-Randthema behandelt, macht es sich einfach zu leicht. Alberta zieht die Grenze dort, wo demokratische Verfahren berührt werden und das zu Recht. Deutschland versucht gerade, diesbezüglich nachzuziehen, wo dieselbe Technik gegen einzelne Menschen eingesetzt wird. Nicht die Software ist das Problem, sondern ihr Missbrauch.