LinkedIn, Selbstauskunft
LinkedIn, Selbstauskunft
Bildquelle: ChatGPT

LinkedIn verwehrt Recht auf Selbstauskunft, noyb legt Beschwerde ein

Das Business-Netzwerk LinkedIn beschränkt den Zugriff auf die Daten des eigenen Profils auf zahlende Kunden, was offenbar nicht legal ist.

LinkedIn ist ein Business-Netzwerk und bereits seit Dezember 2016 eine Tochtergesellschaft von Microsoft. Das Netzwerk gewährt nicht den Zugriff auf alle Daten, auf die man laut Art. 15 DSGVO Zugriff haben sollte. Die Datenschutzorganisation noyb hakte wegen der Daten im Namen eines Kunden von LinkedIn nach, was blockiert wurde. Man verwies bei der Absage auf den Zugriff auf die eigenen Profilbesucher auf bestehende Datenschutzbedenken des Unternehmens.

LinkedIn will mit den Daten offenbar lieber Geld verdienen

Die Plattform versucht schon lange mit verschiedenen Mitteln, den eigenen Nutzern eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft schmackhaft zu machen. Man wirbt unter anderem mit der Funktion, dass Premium-Mitglieder sehen können, wer sich in den letzten 365 Tagen das eigene Profil angeschaut hat. Die österreichische NGO noyb bemängelt, dies müsse aber im Rahmen einer kostenlosen Auskunft nach EU-Recht möglich sein.

LinkedIn trackt alle Profilbesuche, um sie auch für die Anzeige von personalisierter Werbung auf die Empfänger zuzuschneiden. Zwar kann man sich davon abmelden. Doch wie noyb festhält, lag vorher ja gar keine aktive Einwilligung der Nutzer (Opt‑in) vor. Von daher sieht man es als fraglich an, inwiefern die Aufzeichnung von Profilbesuchen dort überhaupt legal ist.

LinkedIn

Wie ernst darf man die Datenschutzbedenken nehmen?

Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb kommentiert den aktuellen Fall. „Daten an die eigenen Nutzer:innen zu verkaufen, ist beliebt bei Unternehmen. Eigentlich hat man aber das Recht, die eigenen Daten gratis zu erhalten. Es ist absurd, dass Unternehmen das Thema Datenschutz gerade dann für sich entdecken, wenn sie Daten verkaufen wollen. Etwa, wenn LinkedIn keinerlei Probleme hat, gewisse Daten gegen Geld herauszugeben – aber plötzlich um die Privatsphäre anderer Personen besorgt ist, wenn man das kostenfreie Auskunftsrecht geltend macht.

linkedin, Abonnement

Auffällig ist ohne Zweifel, dass man erst dann mit Datenschutz argumentiert, wenn es darum geht, den Benutzern ihr legitimes Auskunftsrecht zu verweigern. Die Wiener NGO kam zur Ansicht, derartige Angaben dürfe man grundsätzlich nicht von der Zahlung von Mitgliedsgebühren abhängig machen.

Bei jeder Anfrage das Abo für einen Monat kostenlos zu testen und dafür bezahlen zu müssen, sollte man nicht pünktlich kündigen (siehe Screenshot oben), kann mit Sicherheit auch nicht den Grundsätzen der DSGVO entsprechen.

Beschwerde eingelegt, noyb schlägt Geldbuße vor

noyb hat deshalb im Namen eines LinkedIn-Nutzers Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht. Man fordert für alle die vollständige Beantwortung der Auskunftsersuchen. Außerdem schlägt noyb die Verhängung einer Geldbuße vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern.

Das wäre übrigens nicht die erste Geldbuße, die die Plattform wegen Verstößen gegen die DSGVO bezahlen muss. 2024 drehte sich auch alles um eine (nach den Vorstellungen von LinkedIn) automatische Erlaubnis zur Datenverarbeitung und dem angeblich berechtigten Interesse des Unternehmens an der Verwendung der Nutzerdaten. Auch in dem Fall ging es um eine möglichst zielgerichtete Auslieferung der Werbung.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.