Der Staat New York plant Sperren von 3D-gedruckten Waffen. Kritiker warnen vor Zensur, sie bezweifeln die Wirkung der geplanten Waffenfilter.
Der US-Bundesstaat New York geht einen bislang einzigartigen Weg im Kampf gegen sogenannte Ghost Guns. Gouverneurin Kathy Hochul unterzeichnete ein Gesetz, das Hersteller von 3D-Druckern künftig dazu verpflichten soll, technische Schutzmechanismen gegen den Druck von Schusswaffen und Waffenteilen einzubauen. Die geplanten Waffenfilter sollen für mehr Sicherheit auf New Yorks Straßen sorgen. Zudem ist es mit solchen Waffen häufiger zu Unfällen gekommen. Mehrere andere Bundestaaten haben dieses Jahr ebenfalls ihre Waffengesetze verschärft.
Die Regelung richtet sich gegen sogenannte Ghost Guns. Das sind mit einem 3D-Drucker selbst erstellte Waffen. Aufgrund der fehlenden Seriennummer kann die Polizei diese nur sehr schwer zurückverfolgen. Künftig soll entweder eine spezielle Software, die Firmware oder Hardware von 3D-Druckern die Erstellung Pistolen und Gewehren erkennen. Anschließend verhindert das Waffenfilter-System, dass der Drucker entsprechende Bauteile produzieren kann.
Bis zu 5.000 Dollar Strafe pro verkauftem Gerät
Verstöße gegen die neuen Vorgaben könnten Hersteller teuer zu stehen kommen. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 5.000 US-Dollar pro verkauftem Gerät vor, sofern die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen fehlen.
Gouverneurin Hochul begründete die Initiative mit der zunehmenden Verbreitung selbst gedruckter Waffen. Niemand solle in der Lage sein, „den Küchentisch in eine Waffenfabrik zu verwandeln“, erklärte die Gouverneurin gegenüber CNN. Die Politik müsse Kriminellen einen Schritt voraus sein.
Bürgerrechtler und NRA schlagen Alarm
Die Gesetzesinitiative stößt jedoch auf erheblichen Widerstand. Kritiker bezweifeln nicht nur die technische Umsetzbarkeit der Waffenfilter, sondern sehen auch grundsätzliche Gefahren für die Informations- und Meinungsfreiheit.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) sprach von einem möglichen „Zensurfilter“ für digitale Werkzeuge. Statt Werkzeuge neutral zu halten, würden Hersteller gezwungen, Inhalte zu bewerten und zu blockieren.
Auch die Lobbyorganisation der Waffenhersteller, die National Rifle Association (NRA), warnt vor einem Eingriff in den ersten Verfassungszusatz der USA. Wenn der Staat Drucker zum Filtern von Waffenbauplänen zwinge, stelle sich die Frage, ob künftig auch Bücher, Bauanleitungen oder digitale Blaupausen verboten werden könnten.
„Kriminelle finden ohnehin einen Weg“
In den sozialen Netzwerken überwiegt ebenfalls die Skepsis. Viele Nutzer weisen darauf hin, dass sich technisch versierte Personen problemlos eigene 3D-Drucker bauen oder bestehende Schutzmechanismen umgehen könnten.
„Wenn jemand wirklich Waffen drucken will, wird ihn diese Vorschrift nicht aufhalten“, lautet ein häufig geäußerter Vorwurf. Andere verweisen darauf, dass der Schwarzmarkt weiterhin die wichtigste Bezugsquelle für illegale Waffen bleibe. Darauf hätte der Gesetzentwurf mit den Waffenfiltern freilich überhaupt keinen Einfluss.
Waffenfilter: Umsetzung frühestens in drei Jahren
Ob die Vorgaben tatsächlich Realität werden, ist noch offen. Eine Expertengruppe soll zunächst prüfen, welche technischen Schutzmaßnahmen überhaupt praktikabel sind. Falls die Anforderungen als nicht umsetzbar eingestuft werden, könnten die geplanten Vorschriften vollständig entfallen.
Bis mögliche Auflagen für Hersteller greifen, dürften laut Befürwortern ohnehin noch rund drei Jahre vergehen.
Zahl der sichergestellten Ghost Guns steigt
Die Debatte kommt nicht von ungefähr. Behörden in New York melden einen deutlichen Anstieg beschlagnahmter 3D-gedruckter Waffen. Während die Polizei im Jahr 2021 lediglich eine solche Waffe sicherstellte, waren es laut Angaben der Staatsanwaltschaft von Manhattan im Jahr 2024 bereits 109 Exemplare.
Ob technische Sperren in 3D-Druckern dieses Problem tatsächlich lösen können oder lediglich neue Diskussionen über Technikzensur auslösen, dürfte die Politik noch lange beschäftigen.
3D-Drucker: Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
In Deutschland stellen 3D-gedruckte Schusswaffen keineswegs eine rechtliche Grauzone dar. Das Waffenrecht unterscheidet nicht zwischen klassisch gefertigten und mithilfe eines 3D-Drucks hergestellte Waffen. Egal welchen Weg man wählt, wer funktionsfähige Schusswaffen oder wesentliche Waffenteile ohne behördliche Erlaubnis produziert, macht sich strafbar.
Für die Herstellung einer Schusswaffe ist grundsätzlich eine Waffenherstellungserlaubnis nach dem Waffengesetz erforderlich. Bereits der private 3D-Druck entsprechender Bauteile kann unter die gesetzlichen Vorschriften fallen. Verstöße werden nach § 52 WaffG verfolgt. Je nach Einzelfall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Die Bundesregierung erklärte bereits in früheren Stellungnahmen, dass das bestehende Waffenrecht auch auf 3D-gedruckte Waffen vollständig anwendbar sei. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) gab es in Deutschland schon mehrere Fälle, bei der die Behörde 3D-gedruckte wesentliche Waffenteile sichergestellt hat.
Während New York nun direkt bei den Druckern ansetzen will, verfolgt Deutschland bislang den Ansatz, Herstellung, Besitz und Nutzung illegaler Waffen strafrechtlich zu ahnden. Auf EU-Ebene diskutiert man derzeit zusätzlich über strengere Regeln für digitale Baupläne von 3D-Waffen. Doch ob das wirklich etwas bringen würde, ist sehr fraglich.



















