Die US-Polizei nutzt Kennzeichenscanner-Systeme (ALPR) z.B. von Flock Safety, um Schüler zu überwachen und Lärmbelästigungen zu ahnden.
Die EFF beschreibt ein wiederkehrendes Muster bei Überwachungstechnologien: Man führt sie häufig mit dem Versprechen ein, damit lediglich schwere Straftaten zu bekämpfen. Auch kann man damit vermisste Personen oder Verdächtige suchen. Nachdem die Systeme etabliert sind, werden sie jedoch zunehmend für andere Zwecke eingesetzt, die ursprünglich nie als Rechtfertigung genannt wurden.
Genau dieses Muster beobachtet die Organisation bei automatischen Kennzeichenerfassungssystemen (ALPR), insbesondere bei den weit verbreiteten Kameranetzwerken von Flock Safety. Die Abkürzung ALPR steht für Automated License Plate Recognition oder Automatic License Plate Reader. Dabei speichert man nicht nur das Kennzeichen der Fahrzeuge, sondern viele weitere Daten und kann diese mit eigenen Datenbanken abgleichen.
Kennzeichenscanner kontrollieren Schüler und Eltern
Ein besonders auffälliger Anwendungsfall betrifft Schulbezirke, wie die EFF (Electronic Frontier Foundation) berichtet. Mehrere Schulverwaltungen nutzen Kennzeichendaten nicht zur Kriminalitätsbekämpfung, sondern um zu überprüfen, ob Schüler tatsächlich innerhalb des vorgesehenen Schulbezirks wohnen. In den USA ist dies relevant, weil der Schulbesuch häufig vom Wohnort abhängt.
Die Behörden greifen dabei auf historische Fahrzeugbewegungen zurück. Statt lediglich eine Wohnadresse zu kontrollieren, analysieren sie, wo Fahrzeuge regelmäßig nachts oder morgens auftauchen. Daraus versucht man Rückschlüsse auf den tatsächlichen Wohnsitz des Halters zu ziehen.
Die Bürgerrechtsbewegung EFF kritisiert, dass eine solche Nutzung weit über eine einfache Adressprüfung hinausgeht. Wer Zugang zu den Bewegungsdaten erhält, kann nicht nur erkennen, wo jemand wohnt, sondern auch:
- welche Orte man regelmäßig besucht hat,
- wo Familienangehörige leben,
- welche Ärzte man aufsucht,
- welche Kirchen, Moscheen oder Synagogen man besucht,
- welche Freizeitaktivitäten stattfinden,
- wann und für wie lange Personen verreisen.
Aus Sicht der Bürgerrechtler wird damit eine umfassende Überwachung von Familien für einen vergleichsweise banalen Verwaltungszweck eingesetzt.
Beispiel aus Georgia
Als konkretes Beispiel nennt die EFF die Buford City Schools im Bundesstaat Georgia. Dokumente, die über Informationsfreiheitsgesetze beschafft wurden, zeigen laut EFF, dass Schulpolizisten dort Hunderte Kennzeichenabfragen ausschließlich zur Überprüfung von Wohnsitzen durchgeführt haben.
Diese Anfragen machten einen erheblichen Anteil aller Suchvorgänge des Schulbezirks aus. Nach Darstellung der EFF deutet dies darauf hin, dass man die Technologie längst nicht mehr nur für Sicherheits- oder Notfallzwecke einsetzt.
Hintergrundprüfungen von Bewerbern
Die EFF stieß außerdem auf zahlreiche Suchvorgänge, die man ausdrücklich mit Begriffen wie „employment“ (Arbeit), „pre-employment“ oder „background check“ (Hintergrundcheck) begründet hat. Das bedeutet, dass Polizeibehörden Kennzeichendatenbanken offenbar nutzen, um Informationen über Bewerber oder Mitarbeiter zu sammeln.
Die Organisation stellt die Frage, ob Menschen bei einer Bewerbung überhaupt damit rechnen können, dass man ihr Bewegungsverhalten über ein landesweites Kameranetzwerk auswertet. Eigentlich nicht. Aus Sicht der EFF überschreitet dies die Aufgabe der Kennzeichenscanner deutlich. Wer sich auf eine Stelle bewirbt, rechnet möglicherweise mit einer klassischen Hintergrundprüfung, nicht jedoch mit einer Analyse seiner Fahrzeugbewegungen über Monate oder Jahre hinweg.
Nutzung bei Lärmbeschwerden
Noch deutlicher wird die Ausweitung des Einsatzzwecks bei Fällen von Lärmbelästigung. Dabei kann man durchaus schon von Missbrauch des Systems sprechen. Die EFF fand Suchprotokolle, in denen man innerhalb der USA Kennzeichenscanner zur Identifizierung von Fahrzeugen eingesetzt hat, die angeblich durch laute Musik oder Fahrzeuggeräusche aufgefallen sein sollen.
Dabei handelt es sich nicht um Gewaltverbrechen oder schwere Straftaten, sondern um gewöhnliche Beschwerden aus der Nachbarschaft. Die Organisation argumentiert, dass damit ein Instrument, das für die Verfolgung gefährlicher Straftäter geschaffen wurde, zunehmend für geringfügige Ordnungswidrigkeiten eingesetzt wird.
Das eigentliche Problem: Vernetzte Datenbanken
Doch die größte Gefahr ist keine einzelne Kamera. Sie erfasst lediglich vorbeifahrende Kennzeichen an einem bestimmten Ort. Problematisch wird die Situation durch die Vernetzung tausender Kameras. Systeme wie Flock Safety erlauben es US-Behörden, auf Daten vieler verschiedener Standorte zuzugreifen. Dadurch kann aus einzelnen Erfassungen ein detailliertes Bewegungsprofil entstehen. Eine Abfrage kann offenlegen:
- wann jemand das Haus verlässt,
- welche Wege man regelmäßig fährt,
- wo die Person arbeitet,
- welche sozialen Kontakte bestehen,
- welche Orte man regelmäßig besucht.
Je länger die Behörden die Daten speichern und so größer das Netzwerk wird, desto aussagekräftiger werden diese Profile.
Die Warnung der EFF
Die EFF sieht darin ein klassisches Beispiel für „Mission Creep“ – also eine schleichende Ausweitung des ursprünglichen Einsatzzwecks. Den Kauf und die Einführung der Technologie hat man der Öffentlichkeit mit einer ganz anderen Begründungen „verkauft“. In der Praxis zeigen die ausgewerteten Dokumente jedoch, dass die Systeme inzwischen auch für:
- Schulverwaltungsaufgaben,
- Wohnsitzkontrollen,
- Bewerberüberprüfungen,
- interne Ermittlungen,
- geringfügige Ordnungswidrigkeiten
- und Lärmbeschwerden
eingesetzt werden.
Neue Überwachungstechnologien finden nach ihrer Einführung fast zwangsläufig neue Anwendungsbereiche. Bei der Einführung sollte der Gesetzgeber klare rechtliche Grenzen und strenge Kontrollmechanismen schaffen, um eine spätere Zweckentfremdung zu verhindern.
Nicht jede Nutzung der Kennzeichenscanner mag für sich genommen spektakulär erscheinen. Doch die Summe dieser vielen kleinen Anwendungsfälle führt dazu, dass ein System, das eigentlich nur für Ausnahmefälle gedacht war, schrittweise zu einem Instrument der alltäglichen Massenüberwachung wird. Das Ganze betrifft Deutschland bisher noch nicht. Es sollte uns aber als eindringliche Mahnung dienen, damit es soweit gar nicht erst kommen kann.




















