Ein gutes Beispiel dafür, wie sinnlos Urheberrecht im Einzelfall sein kann: Nintendo hat letzten Freitag den Vertrieb von Blumenkübeln verboten, die stark an einen bekannten Vertreter der Anime-Serie Pokémon erinnern. Eigentlich soll die Pflanze auf dem Rücken von Bisasam (Bulbasaur) Gift verspritzen. In diesem Fall war es aber die Rechtsabteilung von Nintendo.
Bei Shapeways kann man seine Objekte, die mit einem 3D-Drucker ausgedruckt wurden, veräußern lassen. Der Versandhandel bietet allen Rechteinhabern an, nach Eingang und Prüfung einer Notice & Takedown Benachrichtigung die entsprechenden Modelle aus dem Shop entfernen zu lassen.
Nichts anderes ist jetzt einer Liebhaberin von Pokémon passiert. Das erste Modell von Claudia Ng sieht noch etwas unausgegoren aus. Trotzdem fand es zahlreiche Liebhaber, die den asiatisch aussehenden Blumentopf bei Shapeways bestellt haben. Das Produkt wurde unter anderem bei Reddit und Polygon beworben. Die Unterlassungsanordnung von Nintendo liess nicht lange auf sich warten, der Vertrieb fand schon nach kurzer Zeit sein vorzeitiges Ende.
Der Blumenkübel macht den Produkten von Nintendo keine Konkurrenz, offiziell gibt es schlichtweg kein solches Objekt zu kaufen. Die Anbieterin Claudia Ng war wegen der juristischen Härte überrascht. Namentlich wurde weder Bulbasaur noch Pokémon erwähnt. Sie glaubte, ihr Produkt würde trotz der Anlehnung an die Anime-Serie unter künstlerische Freiheit fallen.
Der japanische Spielehersteller verlangt die Auszahlung aller bisher generierten Einnahmen. Weil sie selbst kein vergleichbares Merchandise-Produkt anbieten, gehen die Kollegen von techdirt davon aus, dass es dem Unternehmen lediglich ums liebe Geld geht. Anders können sie sich nicht erklären, wieso man in dieser Form mit einem Liebhaber der Serie umgeht. Alternativ hätte man auch einen Vertrag aushandeln können, indem Nintendo an den Einnahmen prozentual beteiligt wird. Claudia Ng bittet nun um ein Treffen, um eine solche Vereinbarung auszuhandeln. Es ist leider eher unwahrscheinlich, dass es zu einem solchen Deal kommen wird.
Wer über einen 3D-Drucker verfügt, kann sich seinen giftspritzendes Objekt selbst ausdrucken. Das Modell ist bei thingiverse.com für den MakerBot verfügbar. Interessenten sollten sich besser beeilen, wer weiß wie lange noch.